Betreff
Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung
Vorlage
04 - 16 1582/2018/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat gewährt den Schulen für die Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in einem Rahmen von 5 % der Gesamtschülerzahl zusätzlich zu den Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf eine zusätzliche Pro-Kopf-Pauschale von

1      60 € im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Kostenstelle 52 55 00 00)

2      2,90 € im Bereich der Geschäftsausgaben (Kostenstelle 54 31 10 00)

3      10 € im Bereich der Anschaffungen von Lernmitteln (Kostenstelle 52 71 00 00).

 

 

Sachdarstellung :

 

Für Schülerinnen und Schüler (SuS) an den Schulen der Stadt Emmerich am Rhein, die im Rahmen eines festgestellten und amtlich dokumentierten Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung (AOSF-Verfahren) zusätzlich gefördert werden (gemeinsames Lernen), erhalten die Schulen eine Erhöhung der Pauschalen im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (52 55 00 00).

 

Vor einigen Jahren sind die Richtlinien für die Einleitung dieser AOSF-Verfahren geändert worden. Schulen müssen diese Kinder zunächst auch ohne dass ein entsprechendes Verfahren durchlaufen wurde, fördern. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel über die Haushaltsanmeldungen erfolgte bisher jedoch anhand der vom Kreis mitgeteilten Kinder im gemeinsamen Lernen (GL). Für die zusätzlich geförderten Kinder fehlten somit in der Regel die Mittel, um entsprechende zusätzliche Bedarfe aufzufangen.

 

Von Seiten der Grundschulen wurde bei der Verwaltung angefragt, ob auch für die Kinder, die kein AOSF-Verfahren durchlaufen haben, aber trotzdem intensiv und sonderpädagogisch gefördert werden, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die Verwaltung hat sich dem Sachverhalt angenommen und einen zusätzlichen Bedarf feststellen können. Aus den Gesprächen mit den Schulleitungen konnte festgehalten werden, dass nicht nur an den GL-Schulen (Rheinschule und Leegmeerschule) ein entsprechender Bedarf vorhanden ist, sondern dass dies alle Schulen betrifft. Da es jedoch nicht eindeutig festgestellt werden kann, um wie viele Kinder es sich handelt – die Zahlen schwanken während eines Schuljahres teils deutlich – wurde von den Schulleitungen ein pauschaler Fördersatz von 5 % der SuS mitgeteilt. Dieser Vorschlag ist von der Verwaltung aufgegriffen worden.

 

Bisher ist lediglich bei den Kindern im GL die Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen zusätzlich mit 60 € pro Kind gefördert worden. Aufgrund der zusätzlichen Ausgaben schlägt die Verwaltung jedoch vor, nun auch die Anzahl der Kinder, die mittels der 5%-Quote ermittelt wurden, pauschal mit dem gleichen Pauschalsatz zu fördern.

 

Die Verwaltung sieht jedoch auch im Bereich der Geschäftsausgaben und der Lernmittel einen erhöhten Bedarf. Bei den Geschäftsausgaben möchte die Verwaltung die Pauschale pro Kind um 2,90 € erhöhen und im Bereich der Lernmittel eine Pauschale von 10 € pro gefördertem Kind einführen. Letzteres ist je nach Förderbedarf sinnvoll, da zusätzliche Übungshefte oder –blätter von den Schulen den SuS zur Verfügung gestellt werden.

 

Von Seiten der Schulen ist zu vermelden, dass die Anzahl der Kinder, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen, seit Jahren ansteigt. Da dies nicht allein eine Herausforderung an den Grundschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ist, sollte auch diesen die erhöhten Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (Schülerzahlen) würde sich diese Maßnahmen auf den folgenden Haushalt 2019 wie folgt auswirken:

 

 

Im Einzelnen ergeben sich für die Schulen folgende Veränderungen:

 

 

Die beiden Tabellen sind zur besseren Ansicht als Anlage beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtliche Auswirkungen ab dem HH 2019. Die zusätzlichen Bedarfe werden in den HH-Berechnungen berücksichtigt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister