Beschlussvorschlag
Der Rat gewährt den Schulen für die Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in einem
Rahmen von 5 % der Gesamtschülerzahl zusätzlich zu den Schülerinnen und Schüler
mit anerkanntem Förderbedarf eine zusätzliche Pro-Kopf-Pauschale von
1
60 € im Bereich der Unterhaltung des sonstigen
beweglichen Vermögens (Kostenstelle 52 55 00 00)
2
2,90 € im Bereich der Geschäftsausgaben
(Kostenstelle 54 31 10 00)
3
10 € im Bereich der Anschaffungen von Lernmitteln
(Kostenstelle 52 71 00 00).
Sachdarstellung :
Für Schülerinnen und Schüler (SuS) an den
Schulen der Stadt Emmerich am Rhein, die im Rahmen eines festgestellten und
amtlich dokumentierten Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung
(AOSF-Verfahren) zusätzlich gefördert werden (gemeinsames Lernen), erhalten die
Schulen eine Erhöhung der Pauschalen im Bereich der Unterhaltung des sonstigen
beweglichen Vermögens (52 55 00 00).
Vor einigen Jahren sind die Richtlinien für
die Einleitung dieser AOSF-Verfahren geändert worden. Schulen müssen diese Kinder
zunächst auch ohne dass ein entsprechendes Verfahren durchlaufen wurde,
fördern. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel über die
Haushaltsanmeldungen erfolgte bisher jedoch anhand der vom Kreis mitgeteilten
Kinder im gemeinsamen Lernen (GL). Für die zusätzlich geförderten Kinder fehlten
somit in der Regel die Mittel, um entsprechende zusätzliche Bedarfe
aufzufangen.
Von Seiten der Grundschulen wurde bei der
Verwaltung angefragt, ob auch für die Kinder, die kein AOSF-Verfahren
durchlaufen haben, aber trotzdem intensiv und sonderpädagogisch gefördert
werden, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verwaltung hat sich dem Sachverhalt
angenommen und einen zusätzlichen Bedarf feststellen können. Aus den Gesprächen
mit den Schulleitungen konnte festgehalten werden, dass nicht nur an den
GL-Schulen (Rheinschule und Leegmeerschule) ein entsprechender Bedarf vorhanden
ist, sondern dass dies alle Schulen betrifft. Da es jedoch nicht eindeutig
festgestellt werden kann, um wie viele Kinder es sich handelt – die Zahlen schwanken
während eines Schuljahres teils deutlich – wurde von den Schulleitungen ein
pauschaler Fördersatz von 5 % der SuS mitgeteilt. Dieser Vorschlag ist von der
Verwaltung aufgegriffen worden.
Bisher ist lediglich bei den Kindern im GL
die Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen zusätzlich mit 60 € pro
Kind gefördert worden. Aufgrund der zusätzlichen Ausgaben schlägt die
Verwaltung jedoch vor, nun auch die Anzahl der Kinder, die mittels der 5%-Quote
ermittelt wurden, pauschal mit dem gleichen Pauschalsatz zu fördern.
Die Verwaltung sieht jedoch auch im Bereich
der Geschäftsausgaben und der Lernmittel einen erhöhten Bedarf. Bei den
Geschäftsausgaben möchte die Verwaltung die Pauschale pro Kind um 2,90 €
erhöhen und im Bereich der Lernmittel eine Pauschale von 10 € pro gefördertem
Kind einführen. Letzteres ist je nach Förderbedarf sinnvoll, da zusätzliche
Übungshefte oder –blätter von den Schulen den SuS zur Verfügung gestellt
werden.
Von Seiten der Schulen ist zu vermelden,
dass die Anzahl der Kinder, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen, seit
Jahren ansteigt. Da dies nicht allein eine Herausforderung an den Grundschulen,
sondern auch an den weiterführenden Schulen ist, sollte auch diesen die
erhöhten Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand
(Schülerzahlen) würde sich diese Maßnahmen auf den folgenden Haushalt 2019 wie
folgt auswirken:
Im Einzelnen ergeben sich für die Schulen folgende
Veränderungen:
Die beiden Tabellen sind zur besseren
Ansicht als Anlage beigefügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltsrechtliche
Auswirkungen ab dem HH 2019. Die zusätzlichen Bedarfe werden in den
HH-Berechnungen berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister