Betreff
Antrag zur Realisierung bezahlbaren Wohnungsbaus in flexibler, modularer Ausführung –Einplanung von zusätzlichen Haushaltsmitteln-;
hier: Antrag Nr. X/2018 der SPD- und BGE-Ratsfraktion
Vorlage
07 - 16 1611/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Gemeinsam beantragten die BGE- und SPD-Ratsfraktion am 19.02.2018 die Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro im Haushalt 2018 zur Errichtung eines flexibel nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes.

 

In der Ratssitzung vom 10.04.2018 beantragten CDU, SPD und BGE die Verweisung an den Sozialausschuss.

 

In der Sozialausschusssitzung am 24.05.2018 stand die Beratung über den Antrag unter Punkt acht auf der Tagesordnung. Noch vor Eintritt in die Tagesordnung beantragten CDU, SPD und BGE den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Hiermit erklärten sich alle Sozialausschussmitglieder einverstanden.

 

Zwischenzeitlich wurde das Vergabeverfahren für die Auftragsvergabe zur Erstellung einer Wohnungsmarktanalyse durchgeführt. Am 04.07.2018 wurde der Auftrag an die Firma Empirica AG vergeben. Es haben bereits einige Expertengespräche hier vor Ort stattgefunden. Die Erstellung des Handlungskonzepts wird ca. sechs Monate in Anspruch nehmen. Für den 13.11.2018 ist durch die Firma ein Workshop diesbezüglich geplant, zu dem auch die Fraktionsvorsitzenden eine Einladung erhalten werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, im Haushalt 2018 bis zu zwei Millionen Euro zur Errichtung eines flexibel nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes einzuplanen.

 

Hier sollte zunächst das Ergebnis des beauftragten externen Fachunternehmens zum Handlungskonzept Wohnen abgewartet werden, um anschließend eventuell bedarfsgerecht zu ergreifende weitere Schritte einzuleiten.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister