hier: Antrag Nr. X/2018 der SPD- und BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss beschließt, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Sachdarstellung :
Gemeinsam
beantragten die BGE- und SPD-Ratsfraktion am 19.02.2018 die Einplanung von
Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro im Haushalt 2018 zur Errichtung
eines flexibel nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale
Unterbringung geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des
Wohnungsmarktes.
In der
Ratssitzung vom 10.04.2018 beantragten CDU, SPD und BGE die Verweisung an den
Sozialausschuss.
In der
Sozialausschusssitzung am 24.05.2018 stand die Beratung über den Antrag unter
Punkt acht auf der Tagesordnung. Noch vor Eintritt in die Tagesordnung
beantragten CDU, SPD und BGE den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, da noch
Beratungsbedarf bestehe. Hiermit erklärten sich alle Sozialausschussmitglieder
einverstanden.
Zwischenzeitlich
wurde das Vergabeverfahren für die Auftragsvergabe zur Erstellung einer
Wohnungsmarktanalyse durchgeführt. Am 04.07.2018 wurde der Auftrag an die Firma
Empirica AG vergeben. Es haben bereits einige Expertengespräche hier vor Ort
stattgefunden. Die Erstellung des Handlungskonzepts wird ca. sechs Monate in
Anspruch nehmen. Für den 13.11.2018 ist durch die Firma ein Workshop
diesbezüglich geplant, zu dem auch die Fraktionsvorsitzenden eine Einladung
erhalten werden.
Aus
Sicht der Verwaltung erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, im
Haushalt 2018 bis zu zwei Millionen Euro zur Errichtung eines flexibel
nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung
geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes
einzuplanen.
Hier
sollte zunächst das Ergebnis des beauftragten externen Fachunternehmens zum
Handlungskonzept Wohnen abgewartet werden, um anschließend eventuell
bedarfsgerecht zu ergreifende weitere Schritte einzuleiten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister