Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am
Rhein bestellt den tariflich beschäftigten Helmut Schaffeld zu einem weiteren
stellvertretenden Schriftführer.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO NRW) ist über die im Rat
gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom
Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW gilt dieses Prozedere analog auch für das Verfahren in
den Ausschüssen.
Mit Neukonstituierung des Betriebsausschusses für die Legislaturperiode 2014 bis 2020 wurde vom Betriebsausschuss mit Beschluss vom 11.09.2014 eine Schriftführerin und eine stellvertretende Schriftführerin bestellt. Diese Regelung ist im allgemeinen ausreichend. Dennoch kann es bei ungünstigen Voraussetzungen zu der Situation kommen, dass kein Schriftführer zur Verfügung steht. Zu Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Sitzung empfiehlt sich daher die Erweiterung des Kreises der stellvertretenden Schriftführer und somit die Umsetzung des verwaltungsseitig formulierten Beschlusses.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter