hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das
vorliegende Abwasserbeseitigungs-konzept ( ABK ) für die Jahre 2018 bis 2024.
Sachdarstellung :
Nach § 53 Abs. 1 LWG haben die
Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Abwasser notwendigen
Abwasseranlagen im angemessenen Zeitraum zu errichten, zu erweitern, zu
sanieren oder den allgemeinen anerkannten Regeln der Abwassertechnik
anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet
sowie der zeitliche Ablauf der noch notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde zur Erfüllung
der Abwasserbeseitigungspflicht sind zusammen mit den geschätzten Kosten in
einem Abwasserbeseitigungskonzept ( ABK ) darzustellen..
Die Gemeinde hat das Abwasserbeseitigungskonzept alle 6 Jahre zu
aktualisieren und der der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung
Düsseldorf und Kreis Kleve) vorzulegen. Über die Festsetzungen ist Einvernehmen
mit der Fachaufsicht herzustellen.
Grundlage des ABK bildet der
Generalentwässerungsplan ( GEP ) aus dem Jahr 2012, der seinerzeit dem
Betriebsausschusses ausführlich vorgestellt wurde. Der GEP ist alle 12 Jahre zu
aktualisieren und soll darlegen, dass die gemeindlichen Abwasseranlagen nach
den derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen errichtet und betrieben werden.
So ist z.B. das gesamte städtische Kanalnetz hinsichtlich seiner hydraulischen
Auslastung und baulichen Substanz überprüft worden. Der nunmehr vorliegende
Entwurf des ABK basiert auf diesem genehmigten Generalentwässerungsplan.
Zum Inhalt eines
Abwasserbeseitigungskonzeptes zählt:
1.
die Erfassung der
Abwassereinleitung und der Übergabestellen;
2.
die Angaben zur
Abwasserbehandlung;
3.
Angaben zur Entwässerung;
4.
die Darstellung
von Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen und
5.
Angaben über die
noch notwendigen Baumaßnahmen.
Das Konzept enthält keine
Details zu technischen Lösungen der einzelnen Vorhaben. Zu deren fachlichen und
wasserrechtlichen Überprüfung sind die im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren
durchzuführen.
Der GEP hat seinerzeit keine
eklatanten Mängel bei den Abwasseranlagen feststellen können. Gravierende
Sanierungsmaßnahmen insbesondere im hydraulischen Bereich des Kanalnetzes sind
daher nicht notwendig.
Im Rahmen der regelmäßigen
Kanalvisitationen sind jedoch alterungsbedingte bauliche Mängel festgestellt
worden und bedürfen geeigneter Sanierungsmaßnahmen. Die Kläranlage hat ebenfalls
einen ständigen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
In den Jahren 2018 bis 2024
sind insgesamt 111 Maßnahmen vorgesehen mit einem Investitionsvolumen von über 30 Mio €, wobei
etwa 25 Mio € auf das Kanalnetz entfallen.
Für die im Betrachtungszeitraum
geplanten Erschließungsgebiete Gewerbegebiet Nord, Gewerbegebiet Budberger
Straße, Teil 2 und ehemaliges Kasernengelände Dornick, entstehen der Stadt
Emmerich i. d. R. keine Kosten, da die
innere Erschließung durch Dritte erfolgt und vorhandene öffentliche
Entwässerungsanlagen angrenzen. Lediglich beim Gewerbegebiet Nord ist der Bau
eines Schmutzwasserpumpwerks samt Abwasserdruckleitung bis zum bestehenden
Drucknetz auf der gegenüberliegenden Autobahnseite erforderlich.
Darüber hinaus sind erhebliche
Investitionen zur Anpassung der Kanalisation im Bereich von Bahnübergängen der
Betuwe-Linie sowie entlang der Strecke erkennbar. Dazu gehören auch die
Entwässerungsanlagen für die neu zu errichtenden Bahnunterführungen der
Gemeindestraßen. Die Terminplanung für die Umsetzung ist aber abhängig von der
Genehmigung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte, sowie dem Planungs- und Baufortschritt der Bundesbahn.
Für den Bereich der Kläranlage
ist die Forderung der Aufsichtsbehörden eine ausreichende Phosphatelemination
zu betreiben berücksichtigt.
Die in diesem Jahr erneuerte
Einleitgenehmigung der Kläranlage beinhaltet bereits hohe Anforderungen an die
maximal einzuleitende Phosphatkonzentration (0,8 mg/l), die noch ohne
Restriktionen angegebene mittlere Jahreskonzentration (0,4 mg/l) ist dabei mit
der vorhandenen Technik nicht einzuhalten. Weiterhin ist vorgeschrieben, bis
zum Jahr 2029 eine Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm umzusetzen und dazu
den Aufsichtsbehörden ab 2019 regelmäßig ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen.
Hierzu sind im ABK für den Zeitraum von 2024 bis 2030 Investitionskosten in
Höhe von 500 T€ enthalten.
Abzuwarten bleibt die Forderung
nach einer weitergehenden Reinigung zur Elemination von Mikroschadstoffen,
Arzneimittelreststoffen und Microplastik. Aktuell wird der Bau einer solchen 4.
Reinigungsstufe für Kläranlagen mit einem schwachen Vorfluter gefordert, für
die Kläranlage Emmerich ist derzeit aber keine entsprechende Forderung
absehbar. Eine mit Landesmitteln geförderte Machbarkeitsstudie für die KA
Emmerich kommt bei einem Variantenvergleich zu Investitionskosten in Höhe von
3,0 bis 5,5 Mio € bei jährlichen Betriebskosten zwischen 530 T€ und 705 T€.
Zum angegebenen Zeitrahmen ist
anzumerken, dass es erfahrungsgemäß bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen immer
wieder zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Dabei spielen auch wirtschaftliche
Überlegungen eine bedeutende Rolle. Sind z.B. seitens der Stadt Straßenausbauten
geplant, so werden diese selbstverständlich mit anstehenden Kanalsanierungen
koordiniert. Insoweit handelt es sich bei dem ABK um eine zeitliche
Rahmenplanung, die Veränderungen sehr wohl zulässt.
Die Befugnisse der Oberen
Wasserbehörde Abänderungen vorzunehmen bleiben unberührt. So können Ergänzungen
gefordert werden, wenn und soweit dies zur Überprüfung des Konzeptes
erforderlich ist. Die Überprüfung erstreckt sich insbesondere darauf,
-
ob die noch
notwendigen Baumaßnahmen vollständig aufgeführt sind und
-
ob ihre
Durchführung im angemessenen Zeitraum vorgesehen ist.
-
Von Seiten der Bezirksregierung
wurde im Vorfeld angemerkt, dass das bestehende Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
als Anlage des ABK ebenfalls zu aktualisieren ist. Dies betrifft insbesondere
die Bestandsaufnahme aller vorhandenen städtischen Gewässereinleitungen.
Hiervon sind hauptsächlich Einleitungen von Straßenentwässerungskanälen
betroffen. Die Einleitungsgenehmigungen haben eine Laufzeit von 25 Jahren und
wurden bzw. werden derzeit alle aktualisiert.
Das Abwasserbeseitigungskonzept
ist jeweils im Abstand von 6 Jahren erneut vorzulegen. Das letzte wurde in der
Sitzung des Rates am 11.12.2012 beschlossen. Es wird mit diesem Entwurf quasi
fortgeschrieben.
Die im Wirtschaftsplan der
Kommunalbetriebe Emmerich für das Jahr 2018 aufgeführten Investitionen für die
Jahre 2018 bis 2022 wurden im Abwasserbeseitigungskonzept berücksichtigt.
Das vorliegende Konzept
berücksichtigt auch Neuerschließungen von Baugebieten. Da diese Maßnahmen
jedoch – wie in der Vergangenheit auch – vorwiegend im Wege von Privaterschließungen
umgesetzt werden, kann die zeitliche Abfolge zur Durchführung lediglich grob
geschätzt werden. Ansonsten handelt es sich bei den aufgeführten Baumaßnahmen
weitestgehend um Sanierungen, die in ihren Einzelheiten bereits im aktuellen
Generalentwässerungsplan für das Stadtgebiet festgeschrieben worden sind.
Das Abwasserbeseitigungskonzept
ist in Auszügen und in seinen wichtigsten Aussagen bezüglich der
festgeschriebenen Baumaßnahmen dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die endgültige Beschlussfassung hierüber unterliegt jedoch nach § 53 Abs. 1 LWG
der Zuständigkeit des Rates, der in seiner Sitzung am 06.11.2018 verbindlich
den Maßnahmenkatalog im Abwasserbereich für die nächsten 6 Jahre per Beschluss
festschreiben soll.
Das Abwasserbeseitigungskonzept
bedarf nicht der ausdrücklichen Genehmigung durch die Obere Wasserbehörde.
Solange diese der Gemeinde keine Beanstandungen mitteilt, kann die Gemeinde
davon ausgehen, dass die Obere Wasserbehörde die Realisierung der Konzepte in
dem von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen als ordnungsgemäße
Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 1 LWG ansieht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr vorgesehen, sh. Wirtschaftsplan
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter