Betreff
Erarbeitung eines neuen Sperrmüllkonzeptes – insbesondere für die Innenstadt von Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe des CDU-Ortsverbands Emmerich - Mitte
Vorlage
70 - 16 1622/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung zusammengefassten Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Das Thema Sauberkeit in der Innenstadt mit Pflege- und Reinigungskonzepten war schon des Öfteren Gegenstand der Beratungen im Betriebsausschuss. Zuletzt in der Sitzung des Betriebsausschusses am 30.03.2017 wurde zu dieser Thematik ein umfassender Sachstandsbericht auf Anträgen der CDU- und SPD-Ratsfraktion sowie der Eingabe des FDP-Ortsverbandes vorgestellt. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde u.a. eine zusätzliche Stelle als Hausmeister für die Innenstadt eingerichtet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion betraf aber auch die Sperrmüllabfuhr - insbesondere in der Innenstadt (vergl. TOP 13 nöT in der obigen Sitzung). Dabei wurde festgestellt, dass sich zwar durch die Einführung der „verdeckten Sperrgutabfuhr“ das Stadtbild an den Tagen der Abfuhr insgesamt verbessert hat, doch besonders im Innenstadtbereich führen Fremdablagerungen bei der Sperrgutbereitstellung zu einem unschönen Stadtbild. Diese Sperrgutbereitstellungen geschahen teilweise unangemeldet. Zudem war zu beobachten, dass kostenpflichtiger Restmüll oder sogar Sondermüll dem Sperrgut beigefügt wurde. Da der beauftragte Abfuhrunternehmer lediglich für den Sperrmüll zuständig war, verblieb regelmäßig der Restabfall vor Ort und musste von Mitarbeitern der Kommunalbetriebe oder beauftragten Fremdfirmen gesondert entsorgt werden.

Die Betriebsleitung hatte seinerzeit vorgeschlagen, einen sogenannten „Voll-Service“ einzuführen. Dabei erfolgt die Abholung gegen eine Gebühr direkt aus der Wohnung oder aus Kellerräumen durch städtische Mitarbeiter oder Beschäftigte des Entsorgungsbetriebes. Die Möglichkeit der kostenlosen Annahme des Sperrgutes am Betriebsgelände der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein sollte nach wie vor weiter bestehen bleiben.
Dieser „Voll-Service“ hätte den Vorteil gehabt, vor Ort einen Ansprechpartner zu haben, der über die ordnungsgemäße Abwicklung der Sperrmüllabfuhr informiert werden kann. Die Ablagerung von Sperrmüll - und insbesondere auch von Restmüll - im öffentlichen Verkehrsraum wird in Gänze verhindert. Eine Animation zur Abstellung weiteren Mülls von Dritten unterbleibt. Das Konzept orientierte sich an der in der Stadt Wesel praktizierten Form der Sperrmüllsammlung als „Voll-Service“.

Da der Betriebsausschuss seinerzeit hier noch Beratungsbedarf anmeldete, wurde das Thema in der folgenden Sitzung am 07.09.2017 erneut auf die Tagesordnung gesetzt (vergl. TOP 12 nöT). Nach Rücksprache mit der Kommunalagentur musste von der ursprünglich vorgesehenen probeweisen Einführung des „Voll-Services“ in der Innenstadt wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zunächst Abstand genommen werden. Es wäre daher notwendig, dieses System grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet einzuführen.

Zudem ergaben sich dadurch auch vergaberechtliche Bedenken. Die Firma Schönmackers hatte nach einer europaweiten Ausschreibung für 8 Jahre ab 2013 die Abfallentsorgung des gesamten Stadtgebietes - und damit auch die Sperrmüllabfuhr - vertraglich zugesichert bekommen. Dies bedeutet, dass die Durchführung des „Voll-Service“ mit eigenen Kräften – wie z.B. in der Stadt Wesel – nicht so ohne weiteres möglich wäre. Es verbleibt also lediglich die Möglichkeit, diesen Zusatzservice durch die Firma Schönmackers durchzuführen. Bisher beträgt der Kostenanteil der Sperrmüllentsorgung im Gesamtunternehmerentgelt ca. 73 T€/a. Die Erweiterung dieser Leistung würde nach abschlägiger Kalkulation der Firma einen Mehrkostenbetrag in Höhe von ca. 200 T€ auslösen. Eine Ausweitung der vertraglichen Leistung um diesen Betrag erscheint angesichts des Gesamtentgeltes von ca. 680 T€ vergaberechtlich bedenklich.

Die Betriebsleitung hat daher in der o.g. Sitzung vorgeschlagen, die Entscheidung über die Einrichtung des „Voll-Service“ erst dann abschließend zu entscheiden, wenn für 2021 die weitere Abfallentsorgung neu verhandelt wird.

Diesem Vorschlag ist der Betriebsausschuss einstimmig gefolgt.

Zwischenzeitlich haben die Sperrmüllprobleme in der Innenstadt weiter zugenommen. Insbesondere bei größeren Wohneinheiten stieg das Sperrmüllaufkommen gewaltig an. Häufig ist bei den betroffenen Grundstücken der Ausländeranteil der Bewohner recht hoch. Um das Abfallsystem der Stadt Emmerich am Rhein auch diesem Personenkreis zugänglich zu machen, haben die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein den grundlegend sanierten Abfallkalender, in dem das System im einzelnen beschrieben wird, auch noch in 7 verschiedene Sprachen übersetzen lassen und z.B. auch im Internet bereit gestellt.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die gewisse Anonymität der Abfallbereitstellung an den Sperrgutterminen. Die Betriebsleitung hatte daher in der Sitzung des Betriebsausschusses am 22.03.2018 im Zwischenbericht vorgeschlagen, die Sperrmüllabholung kostenpflichtig zu machen und erst nach Zahlung der Gebühr die Sperrgutabholung durchzuführen. Auf diese Weise erreicht man vor Ort einen Ansprechpartner, der gegebenenfalls auch für Fehlablagerungen verantwortlich gemacht werden kann.

Auch in anderen Gemeinden – besonders in Großstädten – wird so verfahren. Eine Übertragung auf die Stadt Emmerich am Rhein erscheint legitim, da eine kostenfreie Abgabemöglichkeit am Baubetriebshof weiterhin bestehen bleibt. Der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen wird nicht nachhaltig von dieser Regelung berührt. Zudem scheint die Sperrmüllabfuhr mit einem Aufkommen von 4.500 Abfuhren pro Jahr angesichts einer Einwohnerzahl von ca. 30.000 Einwohnern auch lediglich von einer Minderheit der Bevölkerung genutzt zu werden. Der Betriebsausschuss ist jedoch diesem Vorschlag mit dem Hinweis auf den besonderen Service insbesondere für die ältere Bevölkerung nicht gefolgt.

Die Probleme der Sperrmüllentsorgung sind nach wie vor jedoch gegeben. Die Kommunalbetriebe versuchen derzeit, durch einen engeren Kontakt mit den Hauseigentümern bzw. Hausverwaltungen von sogenannten „Problemfällen“ eine ordnungsgemäße Entsorgung des Sperrgutes sicher zu stellen. Außerdem ist man bemüht, verbleibende Restablagerungen von Abfall oder illegale "wilde Müllkippen" in der Innenstadt so schnell wie möglich zu beseitigen, da sich der beabsichtigte Erziehungseffekt in der Regel nicht in geeigneter Weise erzielen lässt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter