hier: Eingabe des CDU-Ortsverbands Emmerich - Mitte
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung
zusammengefassten Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Das Thema Sauberkeit in der Innenstadt mit Pflege- und
Reinigungskonzepten war schon des Öfteren Gegenstand der Beratungen im
Betriebsausschuss. Zuletzt in der Sitzung des Betriebsausschusses am 30.03.2017
wurde zu dieser Thematik ein umfassender Sachstandsbericht auf Anträgen der
CDU- und SPD-Ratsfraktion sowie der Eingabe des FDP-Ortsverbandes vorgestellt.
Als Ergebnis dieser Beratungen wurde u.a. eine zusätzliche Stelle als
Hausmeister für die Innenstadt eingerichtet.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion betraf aber auch die
Sperrmüllabfuhr - insbesondere in der Innenstadt (vergl. TOP 13 nöT in der
obigen Sitzung). Dabei wurde festgestellt, dass sich zwar durch die Einführung
der „verdeckten Sperrgutabfuhr“ das Stadtbild an den Tagen der Abfuhr insgesamt
verbessert hat, doch besonders im Innenstadtbereich führen Fremdablagerungen
bei der Sperrgutbereitstellung zu einem unschönen Stadtbild. Diese
Sperrgutbereitstellungen geschahen teilweise unangemeldet. Zudem war zu
beobachten, dass kostenpflichtiger Restmüll oder sogar Sondermüll dem Sperrgut
beigefügt wurde. Da der beauftragte Abfuhrunternehmer lediglich für den
Sperrmüll zuständig war, verblieb regelmäßig der Restabfall vor Ort und musste
von Mitarbeitern der Kommunalbetriebe oder beauftragten Fremdfirmen gesondert
entsorgt werden.
Die Betriebsleitung hatte seinerzeit vorgeschlagen, einen sogenannten
„Voll-Service“ einzuführen. Dabei erfolgt die Abholung gegen eine Gebühr direkt
aus der Wohnung oder aus Kellerräumen durch städtische Mitarbeiter oder Beschäftigte
des Entsorgungsbetriebes. Die Möglichkeit der kostenlosen Annahme des
Sperrgutes am Betriebsgelände der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein sollte
nach wie vor weiter bestehen bleiben.
Dieser „Voll-Service“ hätte den Vorteil gehabt, vor Ort einen Ansprechpartner
zu haben, der über die ordnungsgemäße Abwicklung der Sperrmüllabfuhr informiert
werden kann. Die Ablagerung von Sperrmüll - und insbesondere auch von Restmüll
- im öffentlichen Verkehrsraum wird in Gänze verhindert. Eine Animation zur Abstellung
weiteren Mülls von Dritten unterbleibt. Das Konzept orientierte sich an der in
der Stadt Wesel praktizierten Form der Sperrmüllsammlung als „Voll-Service“.
Da der Betriebsausschuss seinerzeit hier noch Beratungsbedarf
anmeldete, wurde das Thema in der folgenden Sitzung am 07.09.2017 erneut auf
die Tagesordnung gesetzt (vergl. TOP 12 nöT). Nach Rücksprache mit der
Kommunalagentur musste von der ursprünglich vorgesehenen probeweisen Einführung
des „Voll-Services“ in der Innenstadt wegen des Verstoßes gegen den
Gleichheitsgrundsatz zunächst Abstand genommen werden. Es wäre daher notwendig,
dieses System grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet einzuführen.
Zudem ergaben sich dadurch auch vergaberechtliche Bedenken. Die Firma
Schönmackers hatte nach einer europaweiten Ausschreibung für 8 Jahre ab 2013
die Abfallentsorgung des gesamten Stadtgebietes - und damit auch die
Sperrmüllabfuhr - vertraglich zugesichert bekommen. Dies bedeutet, dass die
Durchführung des „Voll-Service“ mit eigenen Kräften – wie z.B. in der Stadt
Wesel – nicht so ohne weiteres möglich wäre. Es verbleibt also lediglich die
Möglichkeit, diesen Zusatzservice durch die Firma Schönmackers durchzuführen.
Bisher beträgt der Kostenanteil der Sperrmüllentsorgung im Gesamtunternehmerentgelt
ca. 73 T€/a. Die Erweiterung dieser Leistung würde nach abschlägiger
Kalkulation der Firma einen Mehrkostenbetrag in Höhe von ca. 200 T€ auslösen.
Eine Ausweitung der vertraglichen Leistung um diesen Betrag erscheint
angesichts des Gesamtentgeltes von ca. 680 T€ vergaberechtlich bedenklich.
Die Betriebsleitung hat daher in der o.g. Sitzung vorgeschlagen, die
Entscheidung über die Einrichtung des „Voll-Service“ erst dann abschließend zu
entscheiden, wenn für 2021 die weitere Abfallentsorgung neu verhandelt wird.
Diesem Vorschlag ist der Betriebsausschuss einstimmig gefolgt.
Zwischenzeitlich haben die Sperrmüllprobleme in der Innenstadt weiter
zugenommen. Insbesondere bei größeren Wohneinheiten stieg das
Sperrmüllaufkommen gewaltig an. Häufig ist bei den betroffenen Grundstücken der
Ausländeranteil der Bewohner recht hoch. Um das Abfallsystem der Stadt Emmerich
am Rhein auch diesem Personenkreis zugänglich zu machen, haben die
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein den grundlegend sanierten Abfallkalender, in
dem das System im einzelnen beschrieben wird, auch noch in 7 verschiedene
Sprachen übersetzen lassen und z.B. auch im Internet bereit gestellt.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang die gewisse Anonymität der
Abfallbereitstellung an den Sperrgutterminen. Die Betriebsleitung hatte daher
in der Sitzung des Betriebsausschusses am 22.03.2018 im Zwischenbericht
vorgeschlagen, die Sperrmüllabholung kostenpflichtig zu machen und erst nach
Zahlung der Gebühr die Sperrgutabholung durchzuführen. Auf diese Weise erreicht
man vor Ort einen Ansprechpartner, der gegebenenfalls auch für Fehlablagerungen
verantwortlich gemacht werden kann.
Auch in anderen Gemeinden – besonders in Großstädten – wird so
verfahren. Eine Übertragung auf die Stadt Emmerich am Rhein erscheint legitim,
da eine kostenfreie Abgabemöglichkeit am Baubetriebshof weiterhin bestehen
bleibt. Der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen wird nicht nachhaltig von
dieser Regelung berührt. Zudem scheint die Sperrmüllabfuhr mit einem Aufkommen
von 4.500 Abfuhren pro Jahr angesichts einer Einwohnerzahl von ca. 30.000
Einwohnern auch lediglich von einer Minderheit der Bevölkerung genutzt zu
werden. Der Betriebsausschuss ist jedoch diesem Vorschlag mit dem Hinweis auf
den besonderen Service insbesondere für die ältere Bevölkerung nicht gefolgt.
Die Probleme der Sperrmüllentsorgung sind nach wie vor jedoch gegeben.
Die Kommunalbetriebe versuchen derzeit, durch einen engeren Kontakt mit den
Hauseigentümern bzw. Hausverwaltungen von sogenannten „Problemfällen“ eine
ordnungsgemäße Entsorgung des Sperrgutes sicher zu stellen. Außerdem ist man
bemüht, verbleibende Restablagerungen von Abfall oder illegale "wilde
Müllkippen" in der Innenstadt so schnell wie möglich zu beseitigen, da
sich der beabsichtigte Erziehungseffekt in der Regel nicht in geeigneter Weise
erzielen lässt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter