Betreff
Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
02 - 16 1631/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 gem. § 116 Abs. 6 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 116 GO hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Weitere Bestandteile des Berichtes sind gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des deutschen Rechnungslegungsstandards 2 sowie gemäß § 117 GO NRW der Beteiligungsbericht.

 

Gemäß § 2 des NKF Einführungsgesetzes hatten die Gemeinden erstmals zum Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen. Der Erste Gesamtabschluss für die Stadt Emmerich am Rhein wurde am 07.05.2013 aufgestellt und dem Rat in seiner Sitzung am 28.05.2013 vorgestellt. Nach Prüfung durch die Örtliche Rechnungsprüfung wurde der Gesamtabschluss 2010 durch den Rat am 10.12.2013 festgestellt.

 

Aufgrund massiv eingetretener Verzögerungen bei den Kommunen zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse bot das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 25.06.2015 die Möglichkeit, die Gesamtabschlüsse 2011-2014 lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung dem Gesamtabschluss 2015 bei der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde nach § 96 Abs. 2 GO NRW beizufügen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 einstimmig entschieden, das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ anzuwenden und der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Das bedeutet, dass sämtliche Verfahrensschritte bei den Gesamtabschlüssen der Jahre 2011 bis 2014 zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Es findet weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Jahresabschlüsse oder eine Entlastung des Bürgermeisters statt. Erst der Gesamtabschluss 2015 wird dann wieder - wie der Gesamtabschluss 2010 - gemäß den formalen Bestimmungen der GO NRW vorgelegt, geprüft und beschlossen. Selbstverständlich baut der Gesamtabschluss 2015 auf die für die Jahre 2011-2014 dennoch rechnerisch ermittelten Ergebnisse auf.

 

Mit dem Gesamtabschluss soll ein vollständiger Einblick in die Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Gesamtfinanzlage der Gemeinde ermöglicht werden. In dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss sowie die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabebereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren, wenn diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidiert wurden

 

-       als Konzernmutter die Stadt Emmerich am Rhein

-       die Gesellschaften des EGD-Konzerns

-       die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) sowie

-       die Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE).

 

 

 

Die Gesamtabschlüsse 2011-2015 wurden mit Unterstützung durch die Firma CHE Kommunalberatung erstellt. Mit heutiger Vorlage wird nun der Gesamtabschluss 2015 durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Heck vorgestellt.

 

Für weitere Details wird auf den beigefügten Bericht verwiesen.

 

 

 



 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister