Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 gem. § 116
Abs. 6 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung
dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 116 GO hat die
Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er
besteht aus der Gesamtergebnisrechung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Weitere Bestandteile des
Berichtes sind gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter
Beachtung des deutschen Rechnungslegungsstandards 2 sowie gemäß § 117 GO NRW
der Beteiligungsbericht.
Gemäß § 2 des NKF Einführungsgesetzes hatten die Gemeinden erstmals zum
Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen. Der
Erste Gesamtabschluss für die Stadt Emmerich am Rhein wurde am 07.05.2013
aufgestellt und dem Rat in seiner Sitzung am 28.05.2013 vorgestellt. Nach
Prüfung durch die Örtliche Rechnungsprüfung wurde der Gesamtabschluss 2010
durch den Rat am 10.12.2013 festgestellt.
Aufgrund massiv eingetretener Verzögerungen bei den Kommunen zur
Aufstellung der Gesamtabschlüsse bot das „Gesetz zur Beschleunigung der
Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher
Vorschriften“ vom 25.06.2015 die Möglichkeit, die Gesamtabschlüsse 2011-2014
lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere
Prüfung dem Gesamtabschluss 2015 bei der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde nach
§ 96 Abs. 2 GO NRW beizufügen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016
einstimmig entschieden, das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse“ anzuwenden und der Anzeige des Gesamtabschlusses
des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014
in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Das bedeutet, dass sämtliche Verfahrensschritte bei den
Gesamtabschlüssen der Jahre 2011 bis 2014 zwischen der Bestätigung des Entwurfs
durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Es
findet weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Jahresabschlüsse oder
eine Entlastung des Bürgermeisters statt. Erst der Gesamtabschluss 2015 wird
dann wieder - wie der Gesamtabschluss 2010 - gemäß den formalen Bestimmungen
der GO NRW vorgelegt, geprüft und beschlossen. Selbstverständlich baut
der Gesamtabschluss 2015 auf die für die Jahre 2011-2014 dennoch rechnerisch
ermittelten Ergebnisse auf.
Mit dem Gesamtabschluss
soll ein vollständiger Einblick in die Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und
Gesamtfinanzlage der Gemeinde ermöglicht werden. In dem Gesamtabschluss hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss sowie die Jahresabschlüsse aller
verselbstständigten Aufgabebereiche in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form zu konsolidieren, wenn diese nicht von untergeordneter
Bedeutung sind. Konsolidiert wurden
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als Konzernmutter die Stadt Emmerich am Rhein
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die Gesellschaften des EGD-Konzerns
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die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) sowie
-
die Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE).
Die Gesamtabschlüsse 2011-2015 wurden mit Unterstützung durch die Firma
CHE Kommunalberatung erstellt. Mit heutiger Vorlage wird nun der
Gesamtabschluss 2015 durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Heck
vorgestellt.
Für weitere Details wird auf den beigefügten Bericht verwiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister