Betreff
Jugendbeteiligung und Förderung von Angeboten für Jugendliche in den Ortsteilen;
hier: Eingabe Nr. 15/2018 des SPD-Ortsvereins Elten vom 14.08.2018
Vorlage
04 - 16 1640/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Antrag

1. auf weiterführende Beteiligung der Emmericher Jugend bei der Planung des 2. Jugendtreffs.

2. Erweiterung und Förderung der Angebote für Jugendliche in den Ortsteilen.

3. Fortführung der Diskussionsrunde „Emmerich für Dich! – Deine Meinung zählt“ als kleine

    lokale Kreise mit moderierter themenspezifischer Diskussion.

 

 

Zu 1.     Wie bereits in den Verwaltungsvorlagen zur „Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung für 14 bis 21-Jährige“ für die Jugendhilfeausschüsse am 14.3. und 14.6.2018 erwähnt, ist vorgesehen, dass interessierte Jugendliche bei der Erstellung eines konkreten Konzeptes beteiligt werden sollen.
Die Partizipation von Jugendlichen ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht immer einfach. Zum einen haben Jugendliche oft Wünsche, die nicht realistisch sind, wie z.B. der Wunsch nach einem Kino in Emmerich und zum anderen möchten Jugendliche möglichst schnell Ergebnisse oder zumindest deutliche Fortschritte sehen, was jedoch auf Grund von Verwaltungsvorschriften wie z.B. Ausschreibungsfristen aber auch durch die strukturelle Unterteilung in Verwaltung und politische Gremien häufig zu längeren Entscheidungsprozessen führt, bei denen einige Zeit vergeht, bevor erste handfeste Ergebnisse für die Jugendlichen sichtbar werden. Um im Zusammenhang mit der zweiten Jugendeinrichtung möglichen Frustrationen der Jugendlichen durch nicht erfüllbare Wünsche entgegen zu wirken, bzw. diese möglichst gering zu halten, ist das Ziel der Verwaltung im Vorfeld einen groben Rahmen festzulegen, innerhalb dessen sich die Jugendlichen beteiligen können. Viele Möglichkeiten bzw. Einschränkungen hängen von den räumlichen Gegebenheiten ab. Da die Verwaltung bei der Errichtung der neuen Jugendeinrichtung nicht von einem Neubau (in der Innenstadt) ausgeht, bei dem bereits mögliche Wünsche bei der Planung und dem Bau der Räumlichkeiten berücksichtigt werde könnten/müssten, sondern von einem noch zu findenden, verfügbaren Mietobjekt, ist es aus Sicht der Verwaltung hinderlich bereits bei der Suche allzu konkrete Forderungen an das notwendige Gebäude zu stellen, da es generell schwierig genug sein wird, passende Räume im Bereich der Innenstadt zu finden. Ein Einbeziehen der Jugendlichen im Vorfeld der Raumsuche würde daher zu unnötigen Frustrationen bei den Jugendlichen führen. Eine Suche nach Räumlichkeiten, die allzu spezielle Anforderungen erfüllen müssen, um den Anregungen der Jugendlichen (vollumfänglich) gerecht zu werden, würden die Suche jedoch unnötig in die Länge ziehen, bzw. nie zu einem Ergebnis führen. Jugendliche können zwar durchaus bezogen auf ein spezielles, persönliches Interesse sehr engagiert sein, ohne die entsprechenden Fortschritte verlieren sie jedoch häufig schnell das Interesse und zurück bliebe ein negatives Bild von Verwaltung und Kommunalpolitik. Dies gilt es zu vermeiden. Hinzu kommt, dass gerade in jungen Jahren die Interessen häufiger wechseln als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Daher ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass bei zu langwierigen Prozessen die ursprünglichen Jugendlichen, die ihre Ideen eingebracht haben, das Interesse verloren haben bevor die Einrichtung fertig gestellt wird und damit die eingebrachten Ideen nicht mehr zwangsläufig für die potentiellen Nutzer relevant sind. Ziel muss es aber sein, dass die beteiligten Jugendlichen auch die erste Nutzergeneration werden, die sich mit „ihrer“ Einrichtung identifizieren und deswegen eine relativ hohe Verweildauer haben. Eine Einrichtung, die in dieser Form von Beginn an lebt und eigene Regeln für das Zusammensein entwickelt, hat auch Auswirkungen auf die Akzeptanz zukünftiger Generationen, die langsam in die bestehende Gemeinschaft hineinwachsen. Aus diesem Grund erachten wir eine Beteiligung der Jugendlichen erst zu einem Punkt, an dem die generelle Räumlichkeit (ohne Inventar/Renovierung) und das Personal feststehen, für sinnvoll. So können sie sich bei der Ausgestaltung der Räume und der Inhalte mit einbringen und eine entsprechende Identifizierung mit der Einrichtung aufbauen.


Derzeit befindet sich die Verwaltung noch auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, was ausschließlich mit eigenem Personal noch einiges an Zeit in Anspruch nehmen könnte. Die Personalfrage bzw. die Trägerfrage sind ebenfalls ungeklärt. Hinzu kommt, dass es derzeit auch keinen allgemeinen Beschluss zur Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene gibt. Sollte es am Ende keine Mehrheit für einen Beschluss zur Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung geben, wäre die Gefahr politikverdrossene Jugendliche zu hinterlassen sehr hoch. Aus diesem Grund strebt die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Jugendbeteiligung im Zusammenhang mit der zweiten Jugendeinrichtung an.
Zusätzlich besteht im Rahmen der allgemeinen Partizipationsangebote „Jugend trifft Politik“ und „Jugend trifft Verwaltung“ die Möglichkeit für Jugendliche Anregungen bzgl. der zweiten Einrichtung zu äußern.

 

Zu 2.     Bei Veranstaltungen, wie Jugendliche sich diese häufig wünschen (z.B. Festivals, „Color Run“,…) prüfen Veranstalter im Vorfeld ob es am möglichen Veranstaltungsort überhaupt eine ausreichende Masse an potentiellen Teilnehmern/innen gibt. Hierzu werden im Vorfeld z.B. Voranfragen über soziale Medien gestellt und ausgewertet. Reichen die Rückmeldungen nicht aus, lehnen die Veranstalter die Ausrichtung einer solchen Veranstaltung ab. Selbst Kommunen wie Bocholt (ca. 74.000 Einwohner) sind nach Informationen von Herrn Terörde an diesen Kriterien in den vergangenen Jahren gescheitert. Aus diesem Grund ist es bereits schwierig für die Gesamtstadt größere Events zu ermöglichen, daher kann es kein Ziel sein für einzelne Ortsteile (zusätzlich) dezentrale Events zu veranstalten, da hier die notwendige Masse definitiv nicht erreicht werden kann. Es kann also nur versucht werden die Jugendlichen aus den Ortsteilen für solche Veranstaltungen in die zentral gelegene Innenstadt zu holen.
Über mögliche Schritte bzgl. des ÖPNVs kann der Jugendhilfeausschuss nicht entscheiden, Rückmeldungen von Herrn Fidler (FB 5) bzw. von Herrn Kreth (NIAG) beim Fish-Bowl 2017 lassen aber darauf schließen, dass es hier keinen weiteren Ausbau geben wird. Somit blieben lediglich Sonderfahrten bzw. die Anschaffung eines eigenen Busses inkl. Fahrer. Beide Varianten würden jedoch Kosten verursachen, für die zusätzliche Mittel im Haushalt eingestellt werden müssten. Es ist jedoch fraglich ob dies überhaupt notwendig ist, da wie bereits im Antrag erwähnt neben dem regulären ÖPNV an Wochenenden, vor Feiertagen und in der Karnevalszeit für Jugendliche von 16 bis 26 Jahren das Angebot des „Night Movers“ des Kreises Kleve existiert. Bei diesem Angebot können die Jugendlichen/jungen Erwachsenen einen Zuschuss in Höhe von 5 EUR pro Mitfahrer im Vorfeld beantragen, wenn Sie mit dem regulären TAXI (teilnehmende Unternehmen) nach Hause fahren. Der Kreistag hat gerade erst der Erstellung einer Handy-App zugestimmt, um die Beantragung zu vereinfachen und spontan zu ermöglichen.

 

Zu 3.    Die Kritik an dem Fischbowl wurde von der Jugendpflege aufgenommen und hat zu den beiden Formaten „Jugend trifft Verwaltung“ bzw. „Jugend trifft Politik“ geführt. Das vierteljährlich geplante Angebot „Jugend trifft Verwaltung“ hat bereits einmal erfolgreich stattgefunden. Hier können insgesamt max. 10 bis 12 Jugendliche stellvertretend zu ausgewählten Themen mit den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem 1. Beigeordneten ins Gespräch kommen. Die Auswahl der Schüler findet in Kooperation mit den Emmericher Schulen statt. Der nächste Termin ist der 13.12.2018.


Das neue Format „Jugend trifft Politik“ (22.11.2018 im PZ des Willibrord Gymnasiums) ermöglicht es max. 50-70 Jugendlichen der Klassen 8 bis 12 sowie Besuchern des TBHs mit den Emmericher Kommunalpolitikern/innen ins Gespräch zu kommen und über Wünsche/Bedarfe/Ideen zu diskutieren. Als Themenrahmen ist die Lebenswelt von Jugendlichen in Emmerich (Schule, Freizeitmöglichkeiten, Stadtgestaltung etc.) vorgegeben.

Die Jugendpflege nutzt bei beiden Formaten den institutionellen Rahmen Schule bei der Auswahl der Teilnehmer/innen um eine gewisse Verbindlichkeit bei den Jugendlichen zu bewirken, da Partizipationsprojekte in vergleichbaren kleinen Kommunen (z.B. Kevelaer) schnell zu wenig Teilnehmer/innen haben. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, dass die Veranstaltungen in den Schulen vorbereitet werden können und ein klarerer Rahmen existiert innerhalb dessen die Jugendlichen die Ergebnisse an Ihrer „Mitschüler/innen“ weitergeben können. Teilweise begleiten sogar Lehrer/innen die Jugendlichen zu den Veranstaltungen, was diesen neben der Verbindlichkeit auch Sicherheit gibt um z.B. mit dem Bürgermeister, der Verwaltung oder der Politik zu diskutieren. Die bisher gute Zusammenarbeit mit den Emmericher Schulen sollte in diesem Punkt jedoch nicht überstrapaziert werden. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten für solche Veranstaltungen bei der Jugendpflege und den anderen beteiligten Fachbereichen bereits ausgereizt sind. Sollte sich im Rahmen einer der vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten ein Thema deutlich herauskristallisieren, dass die spezielle Situation in einem Ortsteil betrifft, könnte im Einzelfall überlegt werden, ob eine lokal begrenzte Veranstaltung zu diesem Thema zielführend wäre, regelmäßige, feste „Gesprächskreise“ die dann in allen Ortsteilen installiert werden müssten, sind jedoch für die Verwaltung nicht leistbar und würden Gefahr laufen mangels Teilnehmern/innen relativ schnell wieder eingestellt zu werden.

Zusätzlich besteht ganzjährig die Möglichkeit sich mit Wünschen, Ideen oder Anregungen an die Jugendpflege bzw. die Aufsuchende Arbeit zu wenden. Dies wurde auf dem (noch) aktuellen Schulferienkalender 2018 noch einmal beworben, den jede/r Schüler/in (1. - 12. Klasse) im Dezember 2017 über die Schulen bekommen haben sollte.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister