Betreff
Straßenbeleuchtung Hüthumer Straße in Richtung Schlößchen Borghees;
hier: Eingabe Nr. 17/2018 vom CDU-Ortsverband Hüthum - Borghees - Klein-Netterden
Vorlage
05 - 16 1648/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Bei der Straßenbeleuchtung wird bereits seit Jahren der ältere und ineffiziente Leuchtmittelbestand sukzessive erneuert. Bei der Beleuchtung am Schlößchen Borghees handelt es sich noch um Leuchtköpfe mit PL-Lampen, die sowieso noch ausgetauscht werden müssen.

 

Eine Ortsbegehung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Emmerich ergab, dass der Zustand der Leuchtenkörper sehr schlecht ist und auch aus dieser Sicht ausgetauscht werden müssten. Durch den Austausch in LED Technik und Aufstellung einer zusätzlichen Leuchte erhält die Straße eine erheblich bessere Ausleuchtung.

 

Entlang der Zufahrt zum Schloss muss zur vollständigen Ausleuchtung eine Leuchte ergänzt werden.

 

Es könnten die Standardleuchten mit farbigen Masten (Farben nach Wahl) aufgestellt werden. Die Kosten dafür liegen bei ca. 10.000,00 € incl. der notwendigen Tiefbauarbeiten.

 

Alternativ könnte auch eine sogenannte „Altstadtleuchte“ verwendet werden, die besser zur Umgebung Schlößchen Borghees passen würde. Die Kosten werden derzeit noch ermittelt.  Die Art der Leuchten muss in Bezug auf den Denkmalschutz noch mit dem Amt für Denkmalpflege des LVR abgesprochen werden.

 

Dem Aspekt der Lichtverschmutzung wird bei Neubau oder Erweiterung der Straßenbeleuchtung dadurch Rechnung getragen, dass mit Einsatz moderner Leuchten (bestehend aus der Lampe und zugehöriger Einrichtung zu ihrer Aufnahme und zur Lichtlenkung und -begrenzung sowie dem Gehäuse) das Licht gezielt nur nach unten abgestrahlt wird.

 

Die o.g. Maßnahme soll im Rahmen der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durchgeführt werden und ist durch vorhandene Mittel (Produkt 7.780.501.780) abgedeckt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter