Betreff
Einrichtung eines zentralen "Zweirad-Abstellplatzes" auf der freien Fläche "Alter Markt" zum Haushalt 2019;
hier: Antrag Nr. XXX/2018 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1652/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt  die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Ein ähnlicher Antrag (Eingabe Nr. 7/2016 „Parken von Motorrädern auf dem Alten Markt“) wurde seitens des CDU-Ortsverbandes Emmerich bereits 2016 gestellt und mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 26.04.2016 abgelehnt.

 

 

Örtlichkeit und Verkehrssituation

 

Der Alte Markt stellt sich als Fläche mit unterschiedlichen Nutzungen dar; zum einen der dem Verkehr (KFZ-, Rad- und Fußgänger) vorbehaltene Bereich und zum anderen der eigentliche Platz, der vom jeglichen Kraftverkehr befreit ist.

Dieser Platz wurde in Verbindung mit dem Promenadenausbau geplant und stellt sich als Vorbereich des Krantores dar. Diese Fläche wurde mit Mitteln der Städtebauförderung errichtet.

Ein Großteil der Fläche des Alten Marktes vor der umliegenden Bebauung muss für die Umfahrung und Aufstellung für die Feuerwehr freigehalten werden. Der übrige Bereich wird für den Durchgang zum Rhein, der Zuwegung zu einer Garage und derzeit noch durch den Außenbereich der anliegenden Gastronomie genutzt.

 

Aus straßenverkehrlicher Sicht ist der Alte Markt als Teil der Halteverbotszone Innenstadt zu betrachten. Dies bedeutet, dass dort nur in markierten Flächen geparkt werden darf. Im durch Poller eingegrenzten Bereich ist das Parken somit verboten.

 

 

Städtebauförderung

 

Die Neugestaltung des gesamten Alten Marktes wurde 2006 mit Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst. Die Zweckbindungsfrist läuft noch bis zum Jahre 2026. Von der Förderung ausgeschlossen sind gemäß den Nebenbestimmungen des Förderbescheides Punkt 10.4, Abs. 3a – Ausgaben für öffentliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Funktionale Änderungen oder Umbauten sind auf geförderten Flächen ohne weiteres nicht möglich. Bei der seitens des Antragstellers vorgesehenen Ausweisung als zentraler Zweirad-Abstellplatz ist mit einer Rückzahlung von Fördermitteln zu rechnen.

 

 

Schutz der Bevölkerung

 

Ein konzentriertes Parken von Fahrrädern, Motor- und Kleinkrafträdern führt zu Belästigungen der Anwohnerschaft, dies besonders, wenn es in einer durch hohe Gebäude eingefassten Platzfläche, wie dem Alten Markt, geschieht.

 

 

Die Verwaltung spricht sich somit aus vorgenannten Gründen gegen eine Einrichtung eines zentralen Zweirad-Abstellplatzes auf dem Alten Markt aus.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erfordernisse von (weiteren) Parkmöglichkeiten für Zweiräder im Rahmen der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes (Fahrräder) bzw. der Aktualisierung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (Krafträder) ermittelt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die Ergebnisse des Nahmobilitätskonzeptes abzuwarten, um dann bedarfsgerecht ggfs. an anderer Stelle im Stadtgebiet Zweirad-Abstellmöglichkeiten im Sinne des gestellten Antrages auszuweisen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter