hier: Antrag Nr. XXX/2018 der BGE-Ratsfraktion
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Ein ähnlicher Antrag (Eingabe Nr. 7/2016 „Parken von Motorrädern auf dem Alten Markt“) wurde seitens des CDU-Ortsverbandes Emmerich bereits 2016 gestellt und mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 26.04.2016 abgelehnt.
Örtlichkeit und Verkehrssituation
Der Alte Markt stellt sich als Fläche mit unterschiedlichen Nutzungen dar; zum einen der dem Verkehr (KFZ-, Rad- und Fußgänger) vorbehaltene Bereich und zum anderen der eigentliche Platz, der vom jeglichen Kraftverkehr befreit ist.
Dieser Platz wurde in Verbindung mit dem Promenadenausbau geplant und stellt sich als Vorbereich des Krantores dar. Diese Fläche wurde mit Mitteln der Städtebauförderung errichtet.
Ein Großteil der Fläche des Alten Marktes vor der
umliegenden Bebauung muss für die Umfahrung und Aufstellung für die Feuerwehr
freigehalten werden. Der übrige Bereich wird für den Durchgang zum Rhein, der Zuwegung zu
einer Garage und derzeit noch durch den Außenbereich der anliegenden
Gastronomie genutzt.
Aus straßenverkehrlicher Sicht ist der Alte Markt als Teil der Halteverbotszone
Innenstadt zu betrachten. Dies bedeutet, dass dort nur in markierten Flächen
geparkt werden darf. Im durch Poller eingegrenzten Bereich ist das Parken somit
verboten.
Städtebauförderung
Die Neugestaltung des gesamten Alten Marktes wurde 2006 mit Mitteln der
Städtebauförderung bezuschusst. Die Zweckbindungsfrist läuft noch bis zum Jahre
2026. Von der Förderung ausgeschlossen sind gemäß den Nebenbestimmungen des
Förderbescheides Punkt 10.4, Abs. 3a – Ausgaben für öffentliche Parkplätze,
Parkhäuser und Tiefgaragen. Funktionale Änderungen oder Umbauten sind auf
geförderten Flächen ohne weiteres nicht möglich. Bei der seitens des
Antragstellers vorgesehenen Ausweisung als zentraler Zweirad-Abstellplatz ist
mit einer Rückzahlung von Fördermitteln zu rechnen.
Schutz der Bevölkerung
Ein konzentriertes Parken von Fahrrädern, Motor- und Kleinkrafträdern
führt zu Belästigungen der Anwohnerschaft, dies besonders, wenn es in einer
durch hohe Gebäude eingefassten Platzfläche, wie dem Alten Markt, geschieht.
Die Verwaltung spricht sich somit aus vorgenannten Gründen gegen eine
Einrichtung eines zentralen Zweirad-Abstellplatzes auf dem Alten Markt aus.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erfordernisse von (weiteren)
Parkmöglichkeiten für Zweiräder im Rahmen der Erarbeitung des
Nahmobilitätskonzeptes (Fahrräder) bzw. der Aktualisierung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (Krafträder) ermittelt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die Ergebnisse des
Nahmobilitätskonzeptes abzuwarten, um dann bedarfsgerecht ggfs. an anderer
Stelle im Stadtgebiet Zweirad-Abstellmöglichkeiten im Sinne des gestellten
Antrages auszuweisen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter