hier: Antrag Nr. XXI/2018 des Stadtsportbundes v. 03. Oktober 2018
Beschlusssvorschlag
Der Ausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2019 den Antrag des Stadtsportbundes auf Erhöhung des
Zuschusses 2019 abzulehnen.
Sachdarstellung :
Der Stadtsportbund (SSB) hat für die Haushaltsberatungen des Haushaltes
2019 erneut einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Sportförderung
gestellt.
Begründet wird der Antrag auf der einen Seite mit den kontinuierlichen
Erhöhungen der Pachtzahlungen der Vereine an die Stadt und an private
Verpächter, den wachsenden Gebühren für die Badbenutzung der Emmericher
Schwimmverein und der allgemeinen Kostensteigerung.
Auf der anderen Seite wird aufgeführt, dass die Mittel für die investive
Förderung der Vereine zur Umsetzung von Anschaffungen und Baumaßnahmen nicht
ausreichen. Hier wird insbesondere auf die Sportpauschale des Landes
hingewiesen, die nach Ansicht des SSB ausschließlich zur Finanzierung von
Investitionen an vereinseigenen Sportanlagen konzipiert worden sei.
Insgesamt beantragt der SSB die Erhöhung der Sportförderung von bisher
180.000 € (in 2017 bereits um 10.000 € erhöht) um weitere 40.000 Euro.
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkt im Folgenden Stellung:
Der Verwaltung ist die Lage der Vereine durchaus bewusst. Aufgrund der
sinkenden Mitgliederzahlen (Mitglieder aller im SSB vertretenden Vereine lt.
Meldung an den SSB in 2014 = 9.614 è in 2017 = 8.743 / Vergleich 2007 = 11.524)
müssen die Kosten der Vereine durch immer weniger Personen getragen werden.
Dabei sind viele Kosten unabhängig von der Mitgliederzahl. Der Erhöhung der
Sportförderung durch die Stadt im letzten Jahr (+ 10.000 Euro) hat dem u. a.
Rechnung getragen.
Die aktuellen Sportförderrichtlinien der Stadt sind nach einer Überarbeitung
am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Darauf aufbauend gibt es einen Vertrag mit
dem SSB, der die Aufgaben der Sportförderung weitgehend an den SSB überträgt.
Entsprechend dem Vertrag vom 6. Januar 2014 (§ 2 Absatz 2) dienen die im
Budget 403 aufgeführten Mittel der Sportförderung der allgemeinen
Sportförderung, wie auch der investiven Maßnahmen der Sportvereine. Der
Vorstand des SSB regelt intern die Aufteilung zwischen den investiven Mitteln
und der allgemeinen Sportförderung.
Die in der Haushaltssatzung 2018 beschlossenen Beträge für die
Sportförderung (derzeit 180.000 €) werden von Seiten der Stadt bereits seit
2014 nicht mehr in allgemeine und investive Förderung aufgeteilt. Die trotz
mehrfacher Erhöhungen beibehaltene Höhe der jährlichen investiven Förderung der
Vereine wurde offensichtlich aufgrund eines Vorstandsbeschlusses so umgesetzt.
Die Erhöhungen der Sportförderung seit 2014 um insgesamt 20.000 Euro
wurden vom SSB nicht für die investive Förderung eingesetzt.
Der Großteil der von den Vereinen genutzten Sportflächen/-anlagen wurde
von der Stadt gepachtet. Eine Erhöhung der Pachtzahlungen entsprechend der
allgemeinen Anpassungen ist hier entgegen der Ansicht des SSB nicht erfolgt. Es
wurden und werden keine marktüblichen Pachtzahlungen verlangt.
Die Zahlungen für Mieten und Pachten haben sich in den letzten Jahren
wie folgt geändert:
Angaben über die angeführten Preissteigerungen der von Verpächtern
gepachteten Grundstücke liegen der Stadt nicht vor.
Aus
Sicht der Verwaltung hat der SSB keine ausreichenden Gründe für eine erneute
Erhöhung der Sportförderpauschale vorgebracht.
Der SSB verweist in seinem Antrag auf Erhöhung der investiven Mittel auch
darauf, dass die Sportpauschale seitens des Landes ausschließlich zur
Finanzierung von Investitionen an vereinseigenen Sportanlagen konzipiert worden
sei. Dem kann die Verwaltung nicht folgen. Gem. § 18
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2018) wird den Kommunen zur Unterstützung der
Aufgabenerfüllung im Sportbereich ein Betrag von landesweit 53,4 MIO € zur
Verfügung gestellt. Der Verteilung der Mittel erfolgt nach der Einwohnerzahl.
Nach dem gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des
Finanzministeriums ist die Verwendung der Sportpauschale für Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten, für Instandsetzungen, für Mieten und Leasingraten für
Sportstätten und für die Finanzierung solcher Maßnahmen durch Kredite
vorgesehen und zulässig.
Die Sportpauschale ist zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs
in den Gemeinden im Sportbereich einzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass
für kommunale Sportstätten, die ausschließlich dem Schulsport dienen, nicht die
Sportpauschale, sondern die Schul-/Bildungspauschale einzusetzen ist. Jedoch
kann bei einer Mischnutzung von Sportstätten eine Finanzierung aus beiden
Pauschalen erfolgen, wobei sich die Anteile der jeweiligen Pauschalen am
jeweiligen Nutzungsverhältnis durch den allgemeinen Sport und den Schulsport
orientieren sollen.
Um zu verdeutlichen, in welchem Nutzungsverhältnis dem Vereinssport zum
Beispiel die städt. Schulsporthallen zur Verfügung stehen, kann man die
nachfolgende grobe Aufteilung zu Grunde legen:
Schulbetrieb 08:00
Uhr bis 16:00 Uhr = 8 Zeitstunden
Vereinssport 16:00
Uhr bis 22:00 Uhr = 6 Zeitstunden
Daraus ergibt sich ein Verteilungsschlüssel von 57,14 % aus der
Schul-/Bildungspauschale und 42,86 % aus der Sportpauschale des Landes. Die
teilweise Wochenendnutzung durch die Vereine ist hierbei außen vor geblieben.
Unabhängig von diesem Verteilungsschlüssel hat die Stadt in den letzten
Jahren die zweckentsprechende Verwendung von Sport- und Schulpauschale auch der
Bewilligungsbehörde nachgewiesen. Hierzu gehören beispielsweise auch der
Kapitaldienst für größere Investitionsmaßnahmen an den Sportstätten
Eugen-Reintjes-Stadion (rd. 22.000 € jährlich) und Kleinschwimmhalle Elten, die allgemeinen Investitionen als auch die den Vereine ausgeschütteten Investitionszuschüsse.
Im Jahr 2018 sind folgende größere Maßnahmen an den Schulsporthallen
(Beispiele/keine abschließende Auflistung) durchgeführt, bzw. in Angriff
genommen worden:
Sporthalle der
Luitgardisschule
Dachsanierung 70.000,00
€
Dreifach-SH des Gymnasiums
Erneuerung
Duschanlagen 80.000,00
€
Sporthallen der Gesamtschule
Brandmeldeanlage,
Deckenstrahlheizung 128.000,00
€
Summe 278.000,00 €
Soweit man die oben genannte prozentuale Aufteilung zu Grunde legt,
würden auf den (Frei-zeit-)Sportbereich Kosten in Höhe von 119.150,80 € fallen.
Die
Sportpauschale deckt in den vergangenen Jahren bei Weitem nicht die städtischen
Aufwendungen für die Sportstätten. Eine zweckfremde Verwendung liegt nicht vor.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Über den Antrag
entscheidet der Rat im Anschluss an den Haushaltsberatungen für den HH 2019 ff.
Die Ablehnung hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen..
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister