Betreff
Antrag auf Erhöhung der Mittel für die Sportförderung;
hier: Antrag Nr. XXI/2018 des Stadtsportbundes v. 03. Oktober 2018
Vorlage
04 - 16 1660/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlusssvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 den Antrag des Stadtsportbundes auf Erhöhung des Zuschusses 2019 abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Stadtsportbund (SSB) hat für die Haushaltsberatungen des Haushaltes 2019 erneut einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Sportförderung gestellt.

Begründet wird der Antrag auf der einen Seite mit den kontinuierlichen Erhöhungen der Pachtzahlungen der Vereine an die Stadt und an private Verpächter, den wachsenden Gebühren für die Badbenutzung der Emmericher Schwimmverein und der allgemeinen Kostensteigerung.

Auf der anderen Seite wird aufgeführt, dass die Mittel für die investive Förderung der Vereine zur Umsetzung von Anschaffungen und Baumaßnahmen nicht ausreichen. Hier wird insbesondere auf die Sportpauschale des Landes hingewiesen, die nach Ansicht des SSB ausschließlich zur Finanzierung von Investitionen an vereinseigenen Sportanlagen konzipiert worden sei.

Insgesamt beantragt der SSB die Erhöhung der Sportförderung von bisher 180.000 € (in 2017 bereits um 10.000 € erhöht) um weitere 40.000 Euro.

 

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkt im Folgenden Stellung:

Der Verwaltung ist die Lage der Vereine durchaus bewusst. Aufgrund der sinkenden Mitgliederzahlen (Mitglieder aller im SSB vertretenden Vereine lt. Meldung an den SSB in 2014 = 9.614 è in 2017 = 8.743 / Vergleich 2007 = 11.524) müssen die Kosten der Vereine durch immer weniger Personen getragen werden. Dabei sind viele Kosten unabhängig von der Mitgliederzahl. Der Erhöhung der Sportförderung durch die Stadt im letzten Jahr (+ 10.000 Euro) hat dem u. a. Rechnung getragen.

Die aktuellen Sportförderrichtlinien der Stadt sind nach einer Überarbeitung am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Darauf aufbauend gibt es einen Vertrag mit dem SSB, der die Aufgaben der Sportförderung weitgehend an den SSB überträgt.

Entsprechend dem Vertrag vom 6. Januar 2014 (§ 2 Absatz 2) dienen die im Budget 403 aufgeführten Mittel der Sportförderung der allgemeinen Sportförderung, wie auch der investiven Maßnahmen der Sportvereine. Der Vorstand des SSB regelt intern die Aufteilung zwischen den investiven Mitteln und der allgemeinen Sportförderung.

Die in der Haushaltssatzung 2018 beschlossenen Beträge für die Sportförderung (derzeit 180.000 €) werden von Seiten der Stadt bereits seit 2014 nicht mehr in allgemeine und investive Förderung aufgeteilt. Die trotz mehrfacher Erhöhungen beibehaltene Höhe der jährlichen investiven Förderung der Vereine wurde offensichtlich aufgrund eines Vorstandsbeschlusses so umgesetzt.

Die Erhöhungen der Sportförderung seit 2014 um insgesamt 20.000 Euro wurden vom SSB nicht für die investive Förderung eingesetzt.

 

Der Großteil der von den Vereinen genutzten Sportflächen/-anlagen wurde von der Stadt gepachtet. Eine Erhöhung der Pachtzahlungen entsprechend der allgemeinen Anpassungen ist hier entgegen der Ansicht des SSB nicht erfolgt. Es wurden und werden keine marktüblichen Pachtzahlungen verlangt.

Die Zahlungen für Mieten und Pachten haben sich in den letzten Jahren wie folgt geändert:

Angaben über die angeführten Preissteigerungen der von Verpächtern gepachteten Grundstücke liegen der Stadt nicht vor.

Aus Sicht der Verwaltung hat der SSB keine ausreichenden Gründe für eine erneute Erhöhung der Sportförderpauschale vorgebracht.

Der SSB verweist in seinem Antrag auf Erhöhung der investiven Mittel auch darauf, dass die Sportpauschale seitens des Landes ausschließlich zur Finanzierung von Investitionen an vereinseigenen Sportanlagen konzipiert worden sei. Dem kann die Verwaltung nicht folgen. Gem. § 18 Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2018) wird den Kommunen zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung im Sportbereich ein Betrag von landesweit 53,4 MIO € zur Verfügung gestellt. Der Verteilung der Mittel erfolgt nach der Einwohnerzahl. Nach dem gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Finanzministeriums ist die Verwendung der Sportpauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, für Instandsetzungen, für Mieten und Leasingraten für Sportstätten und für die Finanzierung solcher Maßnahmen durch Kredite vorgesehen und zulässig.

Die Sportpauschale ist zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs in den Gemeinden im Sportbereich einzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass für kommunale Sportstätten, die ausschließlich dem Schulsport dienen, nicht die Sportpauschale, sondern die Schul-/Bildungspauschale einzusetzen ist. Jedoch kann bei einer Mischnutzung von Sportstätten eine Finanzierung aus beiden Pauschalen erfolgen, wobei sich die Anteile der jeweiligen Pauschalen am jeweiligen Nutzungsverhältnis durch den allgemeinen Sport und den Schulsport orientieren sollen.

Um zu verdeutlichen, in welchem Nutzungsverhältnis dem Vereinssport zum Beispiel die städt. Schulsporthallen zur Verfügung stehen, kann man die nachfolgende grobe Aufteilung zu Grunde legen:

Schulbetrieb                            08:00 Uhr bis 16:00 Uhr          =          8 Zeitstunden

Vereinssport                            16:00 Uhr bis 22:00 Uhr          =          6 Zeitstunden

Daraus ergibt sich ein Verteilungsschlüssel von 57,14 % aus der Schul-/Bildungspauschale und 42,86 % aus der Sportpauschale des Landes. Die teilweise Wochenendnutzung durch die Vereine ist hierbei außen vor geblieben.

Unabhängig von diesem Verteilungsschlüssel hat die Stadt in den letzten Jahren die zweckentsprechende Verwendung von Sport- und Schulpauschale auch der Bewilligungsbehörde nachgewiesen. Hierzu gehören beispielsweise auch der Kapitaldienst für größere Investitionsmaßnahmen an den Sportstätten Eugen-Reintjes-Stadion (rd. 22.000 € jährlich) und Kleinschwimmhalle Elten, die allgemeinen Investitionen als auch die den Vereine ausgeschütteten Investitionszuschüsse.

Im Jahr 2018 sind folgende größere Maßnahmen an den Schulsporthallen (Beispiele/keine abschließende Auflistung) durchgeführt, bzw. in Angriff genommen worden:

Sporthalle der Luitgardisschule

Dachsanierung                                                                                     70.000,00 €

Dreifach-SH des Gymnasiums

Erneuerung Duschanlagen                                                               80.000,00 €

Sporthallen der Gesamtschule

Brandmeldeanlage,

Deckenstrahlheizung                                                                        128.000,00 €

                                                                                                           Summe    278.000,00 €

 

Soweit man die oben genannte prozentuale Aufteilung zu Grunde legt, würden auf den (Frei-zeit-)Sportbereich Kosten in Höhe von 119.150,80  € fallen.

Die Sportpauschale deckt in den vergangenen Jahren bei Weitem nicht die städtischen Aufwendungen für die Sportstätten. Eine zweckfremde Verwendung liegt nicht vor.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Über den Antrag entscheidet der Rat im Anschluss an den Haushaltsberatungen für den HH 2019 ff. Die Ablehnung hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen..

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister