Betreff
Aufstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplans - Umwandlung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes E 33/1 - Kaserne -;
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
05 - 16 1663/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für den nord-westlichen Bereich der ehem. Moritz-von-Nassau-Kaserne.

 

Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne in der Gemarkung Emmerich, Flur 33 das Flurstück 71 tlw. und westlich angrenzend an das ehemalige Kasernengelände in der Gemarkung Borghees, Flur 4 die Flurstücke 299 tlw. (Gnadentalweg) und 298 tlw. Betroffen sind die Flächen der Sondergebiete „Reitsportzentrum“  und „Wohnen und Reiten“.

 

Es ist in der nachfolgenden Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Die Bauleitplanungen zum Kasernengelände wurden am 19.08.2016 rechtskräftig. Darin wurde das Gelände der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne auf Grundlage einer vom Rat der Stadt Emmerich beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung neu überplant und hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt. Parallel dazu wurde die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein durchgeführt.

 

Große Teile des Geländes befinden sich derzeit in der Realisierungsphase. Für den Bereich der festgesetzten Sondergebiete „Reitsportzentrum“ und „Wohnen mit Pferd“ konnte bislang jedoch kein Investor gefunden werden, so dass diese Bereiche im Rahmen der parallel in Erarbeitung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes für eine allgemeine, wohnungsbauliche Nutzung zugänglich gemacht werden sollen, um der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Emmerich am Rhein Rechnung zu tragen.

 

Zu 2)

 

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung soll eine frühzeitige Unterrichtung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Im vorliegenden Fall soll der Planungsvorentwurf nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Verwaltung für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Hierbei haben interessierte Bürger die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten Kenntnis zu verschaffen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Die Grundstückseigentümer der benachbarten Flächen werden durch persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter