hier: 12. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Emmerich am Rhein, 1. die mit der lfd. Nr. 1 bis 2
gekennzeichnete Neukalkulation zur
Kenntnis zu neh- 2. die mit Anlage 1 bezeichnete 12.
Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung |
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
- nimmt die mit der lfd. Nr. 1 bis 2
gekennzeichnete Neukalkulation zur Kenntnis und
- beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete
12. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.
Sachdarstellung :
Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde letztmalig zum 01.01.2014 geändert. Zu
diesem Zeitpunkt hatte sich über mehrere Jahre ein Überschuss von über 30 T€ in
der Gebührenausgleichsrücklage aufgebaut. Die Gebühr wurde von 23,50 €/cbm auf
15,40 €/cbm gesenkt.
Zum 31.12.2017 befanden sich noch 11.882,95 € in der Gebührenausgleichsrücklage.
Die Menge an Fäkalien
entwickelt sich wie folgt:
Jahr Menge
in cbm
2015 1.488
2016 1.899
2017 2.070
Wegen gestiegener Kosten ist für das Jahr 2018 mit einem weiteren
Defizit zu rechnen. Nach derzeitiger Schätzung weist die
Gebührenausgleichsrücklage dann ca. - 4
T€ Euro aus. Die Zahlen der Abfuhren werden sich in den nächsten Jahren
voraussichtlich wieder verringern. Zur Vermeidung einer Quersubventionierung
ist beabsichtigt die aufgelaufenen Defizite über einen Zeitraum von 4 Jahren
auszugleichen (= 1 T€/anno).
Auf der Basis dieser
Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum
01.01.2019 insgesamt wie folgt dar:
1. Ansatzfähige Kosten
Ist
2017 Kalkulation Erl. zum
1.1.2019 € €
Betriebsführungsentgelt 34.492,47 38.000,00 E 1
Eigenverbrauch
Fäkalien 5.356,00 4.287,40
Personalaufwand 0,00 1.000,00
Sonst. Aufwand: Bürobedarf 347,53 2.000,00
Gesamtkosten 40.196,00 45.287,40
zu
berücksichtigendes Defizit 1.071,26
abgefahrene cbm 2.070 1.940
Erläuterungen
E 1) Die Betriebsführung in der
Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal
und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem
1.9.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zah-
lende Betriebsführungsentgelt wurde in
dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
und der TWE GmbH abgeschlossenen
Leistungs- und Investitionsmanagementver-
trag (LIMV) in einer Summe
festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an
die aktuelle Preisentwicklung auf der
Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten
des statistischen Bundesamtes vereinbart.
Für 2019 ist eine Anpassungvon 3,11%
geplant.
2. Divisionskalkulation
Kalkulation
zum
zum
1.1.2019
€
Kostendeckende Gebühr je
cbm 23,90 €
Vorschlag der ab dem 1.1.19
zur erhebenden Gebühr je cbm : 23,90
€
Damit liegt die Gebühr in
etwa beim Wert von 2014 (23,30 €/cbm).
Die Betriebsleitung empfiehlt
die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als
Anlage 1 gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter