Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 11.12.2013; hier: 2. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 16 1677/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 2. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Sachdarstellung :

 

Gebührenkalkulation 2019 zur Friedhofsgebührensatzung

A) Einleitung

 

B) Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

 

C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 

D) Benutzungsgebühr der Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen

E) Sonstige Gebühren

 

Gebührenkalkulation 2019 zur Friedhofsgebührensatzung

 

A) Einleitung

 

Einsparungen beim Personal, eine Anhebung des „grünpolitischen Wertes“ und die Einführung neuer Bestattungsformen haben sich beim Friedhof positiv ausgewirkt.

In Aussicht auf den Ausgleich des Defizites aus Vorjahren in der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2016 konnte für 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen werden.

Das Jahr 2017 schloss daraufhin wie erwartet mit einem Defizit ab. Wegen rückläufiger Fallzahlen war dieses Defizit jedoch höher als erwartet. Dieser Trend setzt sich auch für 2018 fort. Die Gebührenausgleichsrücklage wird Ende des Jahres voraussichtlich ein Minus von 50 T€ aufweisen.

Um eine weitere Erhöhung des Defizites und damit eine Quersubventionierung zu verhindern, ergibt sich daher ein Handlungsbedarf für eine Anpassung der Friedhofsgebühren.

Die Gründe für den Rückgang der Einnahmen sind u.a. auch eine Folge des demographischen Wandels. Die Angehörigen der Verstorbenen wählen vermehrt preisgünstige Bestattungsformen. Auf großflächige Wahlgräber wird nicht nur angesichts der Kosten, sondern auch wegen des später anfallenden Pflegaufwandes verzichtet. Auch die Nutzung der Friedhofskapelle und des Aufbahrungsraumes ist rückläufig.

Um das Ungleichgewicht zwischen Urnen und Sarggräbern zu Gunsten der Sargbestattungen anzupassen wurde bei der Kalkulation nach dem „Kölner Modell“ die Gewichtung zwischen Fallzahlen und Flächen von 50 zu 50 auf 70 zu 30 geändert.

 

B. Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

 

Grabbereitung

 

Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der Bestattung entstehen, können direkt zugeordnet werden. Auch die Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung der neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber hinaus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die Verwaltungsumlage werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitsstunden zugeordnet. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die Verzinsung werden nach Anzahl der Grabstätten umgelegt. Um die Gebührenfestlegung übersichtlicher zu gestalten, wurde auch bei Abweichungen für Sargbestattungen und für Urnenbestattungen jeweils der gleiche Betrag festgelegt. Für die Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet:

 

 

 

                                                            Bisher                          ab 2019

Kindergrab                                          150,00 €                      156,00 €

Familiengrab                                       400,00 €                      520,00 €

Urnenwahlgrab                                               250,00 €                      312,00 €

Pflegearmes Wahlgrab                       400,00 €                      520,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                 400,00 €                      520,00 €

- Urnenbestattung                               250,00 €                      312,00 €

Aschestreufeld                                                200,00 €                      208,00 €

 

Grabpflege

 

Die Personalkosten, die durch die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten, Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. Es wurden folgende Gebühren berechnet:

 

                                                            Bisher                          ab 2019    

Pflegearmes Wahlgrab                       1.400,00 €                   1.600,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                 1.400,00 €                   1.800,00 €

- Urnenbestattung                               1.300,00 €                   1.360,00 €

Aschestreufeld                                                   500,00 €                      375,00 €      

 

C. Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 

Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich Anzahl der Bestattungen auf die unterschiedlichen  Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen im Jahr 2017 und den Zahlen im laufenden Jahr wird von etwa der gleichen Anzahl an Bestattungen ausgegangen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungszahlen in den Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden.

Für die Gebühren der Wahlgräber wurde die Gebühr so gerundet, dass sie durch 25 Jahre teilbar ist. Damit wird bei Nutzungsverlängerungen der Gebührenbescheid für den Bürger übersichtlicher und nachvollziehbarer.

 

Somit ergeben sich folgende Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes:

           

                                                            Nutzungszeit               bisher                               ab 2019

Kindergrab                                          20 Jahre                         400,00 €                      400,00 €

Familiengrab                                       25 Jahre                      1.375,00 €                   1.375,00 €

Urnenwahlgrab                                               25 Jahre                         850,00 €                   1.000,00 €

Pflegearmes Wahlgrab                       25 Jahre                      1.150,00 €                   1.225,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                 25 Jahre                      1.125,00 €                   1.200,00 €

- Urnenbestattung                               25 Jahre                         700,00 €                   1.050,00 €

Aschestreufeld                                                25 Jahre                         700,00 €                       900,00 €

 

Eine Zusammenstellung aller anfallenden Gebühren im Vergleich zur bisherigen Regelung befindet sich in der Anlage 2.

 

 

 

D. Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen und des Aufbahrungsräume  

           

Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt.

Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten ist rückläufig. Eine Erhöhung ist somit nicht sinnvoll.

 

Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle bleibt daher bei 200 € und die Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle wird von 96 auf 100 Euro angepasst.

 

E. Sonstige Benutzungsgebühren und Satzungsrelevante Änderungen

Die Gebühren für Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und werden daher nicht verändert:

 

                                                                                          bisher                                         neu

Umbettung  auf demselben Friedhof

Einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes

Verstorbene bis 12 Jahre                                               175,00                                    175,00

Verstorbene über 12 Jahre                                          1.180,00                                 1.180,00

Urnen                                                                              590,00                                     590,00

 

Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung

Verstorbene bis 12 Jahre                                               100,00                                    100,00

Verstorbene über 12 Jahre                                            390,00                                    390,00

Urnen                                                                              300,00                                    300,00

 

Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen bei 250,00 Euro und für Urnengrabstellen bei 180,00 Euro.

Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120,00 Euro.

 

Auch die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags (250,00 €), die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für Grabsteingenehmigungen bleiben unverändert.

Fazit: Durch die Gebührenanpassung liegen die Gebührensätze für eine Beisetzung wieder in etwa auf dem Niveau des Jahres 2016, vor Gebührensenkung. 

 

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 2. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 11.12.2013 zu beschließen.

                                                                       

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter