hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die in der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW die
Teilnahme des Ratsmitgliedes Gerd-Wilhelm Bartels an der Sitzung der
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 14. November 2018 im
Sitzungssaal des Rathaus-Albaus, Karthaus 2, 46509 Xanten, beschlossen.
Die dringliche Entscheidung ist als Anlage beigefügt.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses wurden gem. § 8 a der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein hierüber bereits unmittelbar nach der
dringlichen Entscheidung am 13.11.2018 durch Übermittlung des gefassten
Beschlusses per E-Mail informiert.
Gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 ist die Entscheidung dem entscheidungsbefugten
Ausschuss und somit dem Haupt- und Finanzausschuss, der gem. § 7 Abs. 3
Buchstabe a) der Hauptsatzung über die Teilnahme von Rat- und Ausschussmitgliedern
an Tagungen und sonst. Veranstaltungen beschließt, in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung
vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister