hier: Antrag Nr. XXXVI/2018 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt
den Antrag der BGE-Ratsfraktion (Einstellung eines Fördermittelmanagers
(Haushalt 2019)) vom 02. Oktober 2018 ab.
Sachdarstellung :
I.
Sachdarstellung
Die BGE-Ratsfraktion hat am 02. Oktober 2018 (Eingang 04. Oktober 2018)
den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen
1.
einen Fördermittelmanager nach dem Klever
Beispiel ab dem Haushaltsjahr 2019
einzustellen. Im Stellenplan ist
eine Stelle in Anlehnung an die Entgeltgruppe EG 11 auszuweisen
2.
zur Unterstützung und Stärkung des
Wirtschaftsstandortes das kommunale
Wissensmanagement über passende Förderprogramme als
Dienstleitung für die heimische
Wirtschaft zu entsprechenden Konditionen bereit zu stellen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diesen Antrag in seiner Sitzung
am 06. November 2018 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II. Sachverhaltsprüfung
II.1 Allgemeines
Die Recherche im Rahmen der Vorlagenerstellung hat gezeigt, dass seit
dem Jahr 2016 (Anm.: in diesem Jahr sicherte lt. Medienberichterstattung ein
studentischer Praktikant einer nordrhein-westfälischen Großstadt einen
Millionenbetrag zur Förderung des Umbaus einer Einrichtung in eine
Kindertagesstätte aus einem Fördertopf, der den dort Verantwortlichen
vermeintlich bislang nicht bekannt gewesen sein soll) regelmäßig Anträge aus
der Politik formuliert werden, die eine Zentralisierung des Fördermanagements
zum Inhalt haben.
Getragen werden diese Anträge vielfach mit der Argumentation, dass
Fördermittel bislang gar nicht, unzureichend oder nur zufällig ausfindig gemacht würden. Als
Lösung dient – wie auch in dem der Prüfung zugrunde liegenden Antrag- der
„Fördermittelmanager“, der alle Förderprogramme (Land, Bund, EU usw.) nach
passenden Fördermitteln durchsuchen soll.
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Organisation des
Fördermittelmanagements von der dezentralen zur zentralen Verantwortung dann zu
befürworten, wenn durch zusätzlichen Mitteleinsatz ein Mehrwert generiert
werden kann.
Zur Beurteilung des Sachverhaltes gilt es
Ø
die
Grundzüge des praktizierten Verfahrens aufzuzeigen (dezentrales
Fördermanagement) (II.2.),
Ø
die
bislang generierten Fördermittel / Zuweisungen und Zuschüsse abzubilden (II.3),
Ø
Aufgabenfeld
und Kosten des seitens der BGE-Ratsfraktion beantragten Fördermittelmanagers
aufzuzeigen (II.4),
Ø
eine
Würdigung vorzunehmen, aus der sich die Beschlussempfehlung ableiten lässt
(III).
II.2 Grundzüge des bislang praktizierten
Verfahrens (dezentrales Fördermittel-management
Neben der projektbezogenen
gilt es auch den Bereich der pauschalen Förderung in die
Betrachtung einzubeziehen.
Die Verantwortung für den Einsatz der Förderpauschalen, durch die ein großer
Teil kommunaler Investitionen und laufender Maßnahmen bestritten wird, liegt
–dem Grundsatz „Einheit von Geld und Projekt“ folgend- bei den einzelnen mittelbewirtschaftenden
Organisationseinheiten .
Allein 2018 erhielt die Stadt Emmerich am
Rhein erhebliche Pauschalen, die sich im Einzelnen wie folgt beziffern lassen: Investitionspauschale
1.691.469,14 €, Schulpauschale 743.612 €, Sportpauschale 83.714 €, Feuerschutzpauschale
74.329,60 €. Zielsetzung ist es in den Fällen pauschaler Förderung sicherzustellen,
dass die Gelder vollständig zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben
verwandt/abgerufen werden und kein Mittelrückfluss an den Zuwendungsgeber
erfolgen muss.
Gleichsam verfahren wird hinsichtlich der Ermittlung von Förderbedarfen,
der Fördermittelbeschaffung und der
Beobachtung von Förderzugängen. Diese obliegt der Organisationseinheit, die
auch die Budgetverantwortung für das zu fördernde Projekt innehat.
Unterstützt und begleitet werden diese dezentralen
Organisationseinheiten durch folgende
Querschnittseinheiten:
- den Fachbereich 1 / Zentrale Vergabestelle
(Schwerpunkt: Einhaltung der
vergaberechtlichen Bestimmungen bei der Beantragung und zweckentsprechenden Verwendung der Mittel)
-die Stabsstelle 14 /Örtliche Rechnungsprüfung
(Schwerpunkt: Prüfung der Verwendungsnachweise)
-den Fachbereich 2 –Finanzen-
(Schwerpunkt: Liquiditäts- und Haushaltsplanung; Verwendung der
Pauschalen).
II.3 Abbildung bislang
generierter Fördermittel / Zuweisungen und Zuschüsse
II.3.1 Wesentliche Förderprojekte
Die folgende Übersicht belegt exemplarisch für den Bereich
Städtebauförderung und beschränkt auf größere Maßnahmen die Generierung von
Fördermitteln:
So wurden in den zurückliegenden Jahren die Rheinpromenade (Zuwendung
aus dem Programm Stadterneuerung) mit rd.
2.000.000 Euro gefördert; die Umgestaltung der Kassstraße, Alter Markt und
Nonnenplatz mit rd. 1.000.000 Euro
und die Umgestaltung des Rheinparks mit weiteren rd. 500.000 Euro.
ISEK 2025
Das integrierte Stadtenwicklungskonzept (ISEK 2025) wurde 2016/17 unter
Einbindung und Beteiligung der Emmericher Bürger und Unternehmer erstellt
und bildet die wesentliche
Voraussetzung, um vom Land NRW Städtebaufördermittel zu erhalten. Der
Rat der Stadt hat dieses Konzept im November 2017 verabschiedet.
Die Projektübersicht zum
Stadtentwicklungskonzept weist bezogen auf den Anteil der Städtebauförderung
eine voraussichtliche Fördersumme von 4.539.955
Euro aus.
Wette Telder
Das Projekt wird
mit insgesamt 1.024.685 Euro
gefördert. Die Fördermittel werden aus dem Investitionspaket „Soziale
Integration im Quartier NRW 2017“ abgerufen. Wesentliche Grundlage für die
Mittelbeschaffung bildet auch hier das ISEK 2025.
Masterplan Hoch-Elten / Naturpark
Eltenberg-Bergherbos
Aktuell werden
zahlreiche Maßnahmen aus dem Masterplan (Errichtung einer Tourist-Info auf dem
Eltenberg, Anlage von Wohnmobilstellplätzen, Umgestaltung von Parkflächen etc.)
umgesetzt. Das Projekt wird im Rahmen des INTERREG-Programms Deutschland
Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
mitfinanziert. Die bereits zugesagte Fördersumme kann mit ca. 700.000 Euro beziffert werden.
Betuwe
Im Rahmen der
Baumaßnahme zur „Betuwe“ sind im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein 19
Bahnübergänge zu beseitigen.
Die Maßnahme Kerstenstraße wurde bereits mit einem
Förderbescheid in Höhe von 3.428.2000
Euro (Landes - Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau NRW) beschieden.
Die
Gesamtfördermaßnahme „Betuwe“ lässt sich entsprechend hochrechnen.
ÖPNV
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Die Förderhöhe
lässt sich mit bislang rd. 150.000 Euro beziffern.
Straßenbaumaßnahmen
Über Zuwendungen
des Landes – Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau NRW werden aktuell folgende
Maßnahmen mitfinanziert:
Goebelstraße 180.500 Euro, Nierenberger Str. /
Duisburger Straße 873.700 Euro,
Netterdensche Straße 691.000 Euro
Breitbandausbau
Ø
Beratungsleistung zum Breitbandausbau 15.000 Euro (100 % Förderung)
Ø
Ortsteil Elten
Zuwendung des
Landes (RiLi über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next
Generation Access im Ländlichen Raum – Runderlass des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 19.04.2006);
Die Landesförderung
wurde im Jahr 2018 beantragt zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke für
den Ausbau der Breitbandinfrastruktur der unterversorgten Bereiche im Ortsteil
Elten in Höhe von 90 % der Gesamtsumme (ca.
2.500.000 Euro)
Ø
Gesamtausbauprojekt des Kreises Kleve
Antrag auf
Bundesförderung für den Breitbandausbau der unterversorgten Gebiete im Kreis
Kleve (Federführung: Kreis Kleve)
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte
(Förderung des
Bundes zu Klimaschutzprojekten über den Projektträger Jülich)
Aufgrund des vor
Ort erarbeiteten Klimaschutzkonzeptes ist es möglich, für einen weiteren
Teilbereich Fördermittel zu generieren:
Die Förderung für
ein Klimaschutzteilkonzept „Nahmobilität“ wurde ebenfalls 2018 beantragt;
Auftragswertschätzung: 55.000
Euro (50 % Förderung in Aussicht)
Die Bandbreite und
auch der Höhe der allein im Bereich Städtebauförderung generierten Fördermittel
wird in der Würdigung (Ziffer III) zu berücksichtigen sein.
II.3.2. Zuweisungen/Zuschüsse der Jahre 2016 –
2018
Die unter II.3.1
exemplarisch genannten großen Förderprojekte aus dem Bereich Städtebauförderung
bilden nur einen Teil der Beträge ab, die jährlich aus Mitteln der EU, des
Bundes, des Landes oder weiterer Organisationen abgerufen werden bzw. den
Kommunen pauschal zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung gestellt
werden.
Die die seitens des
Fachbereiches 2 –Finanzen- vorbereiteten Übersichten vermitteln einen Überblick
der insgesamt in den Haushaltsjahren 2016 – 2018 geflossenen Drittmittel:
Zuweisungen / Zuschüsse 2016 |
||||
Summe investiver
Zuweisungen/Zuschüsse |
|
|
|
711.671,04 |
Aufteilung
nach Fachbereichen |
|
|
|
|
FB
1 |
|
|
|
1.302,54 |
FB
4 |
|
|
|
1.368,50 |
FB
5 |
|
|
|
709.000,00 |
Summe konsumtiver
Zuweisungen/Zuschüsse |
|
|
|
4.652.082,65 |
Aufteilung
nach Fachbereichen |
|
|
|
|
Stabstelle
18 |
|
|
|
11.208,14 |
FB
2 |
|
|
|
22000 |
FB
3 |
|
|
|
17.236,00 |
FB
4 |
|
|
|
4.575.323,20 |
FB
5 |
|
|
|
17.284,18 |
FB
6 |
|
|
|
5.136,13 |
FB
7 |
|
|
|
3.895,00 |
Zuweisungen/Zuschüsse 2017
Haushaltsjahr 2017Summe investiver Zuweisungen/Zuschüsse |
|
|
|
1.737.656,98 |
Aufteilung
nach Fachbereichen |
|
|
|
|
FB
1 |
|
|
|
2.183,84 |
FB
3 |
|
|
|
299.900,00 |
FB
5 |
|
|
|
866.540,00 |
FB
6 |
|
|
|
19.411,14 |
Gute
Schule 2020 |
|
|
|
549.622,00 |
|
||||
Summe konsumtiver
Zuweisungen/Zuschüsse |
|
|
|
5.813.738,84 |
Aufteilung
nach Fachbereichen |
|
|
|
|
Stabstelle
18 |
|
|
|
9.289,99 |
FB
2 |
|
|
|
17.000,00 |
FB
4 |
|
|
|
5.725.028,67 |
FB
5 |
|
|
|
56.830,18 |
FB
6 |
|
|
|
2.700,00 |
FB
7 |
|
|
|
2.890,00 |
Zuweisungen/Zuschüsse 2018 (Stand 19.11.2018)
Summe investiver
Zuweisungen/Zuschüsse |
|
|
|
1.253.339,89 |
Aufteilung
nach Fachbereichen |
|
|
|
|
FB
1 |
|
|
|
6.493,89 |
FB
3 |
|
|
|
419.000,00 |
FB
5 |
|
|
|
278.224,00 |
Gute
Schule |
|
|
|
549.622,00 |
Summe konsumtiver
Zuweisungen/Zuschüsse |
|
|
|
4.863.326,70 |
Aufteilung
nach Fachbereichen |
|
|
|
|
Stabstelle
18 |
|
|
|
11.598,90 |
FB
4 |
|
|
|
4.762.037,91 |
FB
5 |
|
|
|
87.089,89 |
FB
6 |
|
|
|
2.600,00 |
I.4 Aufgabenfeld und Kosten des seitens der
BGE-Ratsfraktion beantragten
Fördermittelmanagers
II.4.1 Aufgabenfeld
Dem zu prüfenden
Antrag liegt die Idee der Schaffung der zusätzlichen Stelle eines „Zentralen
Fördermittelmanagers“ zugrunde. Diesem soll die Aufgabe zukommen, gemeinsam mit
den Fachbereichen Fördergelder für Projekte zu beantragen. Den im Antrag
benannten Aufgabenfeldern kann entnommen werden, dass der Grundsatz „Einheit
von Projekt und Geld“ verlassen werden soll. Zudem würden sich die -zum Teil
durch kommunales Verfassungsrecht bzw. Ortsrecht bestimmten- Zuständigkeiten
der Örtlichen Rechnungsprüfung und des Fachbereiches Finanzen in Richtung
Fördermittelmanager verlagern.
Darüber hinaus soll
dem Zentralen Fördermittelmanager „das Scannen der Förderlandschaft – auch für
Emmericher Unternehmen. Recherche zu Fördermöglichkeiten v.a. im öffentlichen
Bereich“ obliegen. Aus diesem Aufgabenfeld leitet sich Teil 2 des formulierten
Antrages ab, durch den die Verwaltung beauftragt werden soll, „zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes das kommunale Wissensmanagement über passende
Förderprogramme als Dienstleistung der heimischen Wirtschaft zu entsprechenden
Konditionen zur Verfügung zu stellen.“
Fördermaßnahmen,
die für die heimische Wirtschaft von Interesse sind, decken sich nicht mit
denen, die für die öffentliche Hand konzipiert sind.
Prädestiniert für
die Beratung über Förderprogramme für Unternehmer, Unternehmens-gründer etc.
ist die WiföG mbH oder auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises
Kleve mbH. Beide nehmen diese Aufgabe auch wahr. Der Antragsteller stellt mit
den letzten beiden Sätzen seines Antrages „Fördermittelmanagement ist aktive
Wirtschaftsförderung für den Standort Emmerich am Rhein. Bei dieser Aufgabe
soll sich die Stadt Emmerich am Rhein sowieso neu aufstellen“ selbst die
Verbindung zur Wirtschaftsförderung her.
Sofern die
politischen Entscheidungsträger mehrheitlich die Auffassung teilen, dass die
WiföG mbH in diesem Bereich stärkere Akzente setzen sollte, so bietet die
modifizierte Ausrichtung des Aufgabenkataloges des künftigen
Wirtschaftsförderers den richtigen Ansatzpunkt.
Das „Scannen der Förderlandschaft – auch für
Emmericher Unternehmen“ und der geplanten Zurverfügungstellung des gewonnen
Wissens stellt einen Arbeitsvorgang dar, der jedenfalls seit Gründung einer
privaten Gesellschaft für Zwecke der Wirtschaftsförderung nicht mehr in den
Aufgabenbereich der Kernverwaltung fällt, in der der Fördermittelmanager aber
angesiedelt werden soll (Ausweisung einer Planstelle EG 11 im Stellenplan des
städtischen Haushaltes).
Mithin wird das mit
Ziffer 2 des Antrages der BGE-Ratsfraktion verfolgte Ansinnen nicht weiter in
die Prüfung einbezogen.
II.4.2 zusätzliche Personalkosten:
Laut Antrag der
BGE-Ratsfraktion ist der Stellenplan 2019 um eine zusätzliche Stelle „in
Anlehnung an EG 11“ auszuweiten. Die Stadt Emmerich am Rhein ist –anders als
z.B. Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist- als kommunaler
Arbeitgeber an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden.
Die Ausweisung müsste insofern entsprechend der Bestimmungen des TVöD und nicht
in Anlehnung an diese zu erfolgen.
Die Ausweisung
einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe 11 Stufe 3 TVöD würde den
städtischen Haushalt jährlich mit Arbeitgeberbruttokosten in Höhe von 65.000
Euro belasten.
Die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfiehlt, den aufzubringenden Betrag unter Einbeziehung
der Sach- und Gemeinkosten (Bezugsgröße KGSt-Bericht 9/2018: Kosten eines
Arbeitsplatzes) auszuweisen. Dieser Betrag ist
mit 78.400 Euro jährlich zu beziffern.
III. Würdigung
Zur Beurteilung des
Antrages der BGE-Ratsfraktion gilt es nunmehr die Relation herzustellen
zwischen dem möglichen Mehrwert und den Mehrkosten dieser Variante.
Anders als die
Mehrkosten, die mit 78.400 Euro pro Jahr klar zu fixieren sind, lässt sich ein
etwaiger Mehrwert nicht ausmachen:
Ø
die
unter II.3 abgebildete Darstellung der generierten Fördermittel belegt, dass
die Stadt Emmerich am Rhein in der Akquise von Fördermitteln gut aufgestellt
ist. Den Nachweis für die aufgestellte Behauptung „die Stadt Emmerich erhält
anders als die Stadt Kleve nur wenig Fördermittel“ – abgesehen von der
Fragestellung, ob die Vergleichbarkeit einer 30.000 Einwohnerstadt mit einer
knapp 50.000 Einwohner zählenden Kommune überhaupt sinnhaft ist- bleibt der
Antragsteller schuldig.
Ø
die
gute Ausgangslage der Stadt Emmerich am Rhein lässt sich auch darauf
zurückführen, dass vor Ort frühzeitig erkannt wurde, dass insbesondere im
Bereich der Städtebauförderung die Vergabe von Fördermitteln zukunftsweisende
Gesamtkonzepte voraussetzen. Der jüngste Prozess der Erstellung des ISEK belegt
dies deutlich.
Ø
die
These, dass es zum Auffinden passender Förderprojekte eines
Fördermittelmanagers bedarf, ist nicht belegt. Fördermittelgeber haben ein
Interesse am Erfolg ihrer Programme und bewerben diese entsprechend. Der
Informationsdienst des NW Städte- und Gemeindebundes sei exemplarisch als
Quelle genannt; die Fachverantwortlichen werden über diverse Fachverbände und
Netzwerke darüber hinaus mit Informationen versorgt und nutzen diese auch
regelmäßig.
Ø
Zahlreiche
Zuschüsse / Fördergelder werden durch die Sachbearbeiter in den einzelnen
Fachbereichen aufgrund ihrer Kenntnis der einschlägigen spezialgesetzlichen
Bestimmungen generiert (Schwerbehindertenrecht, Schulgesetz, SGB I-XII, Kibiz
u.a.). Exemplarisch sei die erfolgreiche Generierung von Mitteln zum Bau/Umbau
von Kinderbetreuungseinrichtungen vom LVR genannt.
Ø
in den
letzten Jahren hat sich die Förderung zunehmend in Richtung „Pauschalisierung“
(Investitionen, Schulen, Feuerwehr, Sport)“ entwickelt.
Hierbei geht es nicht um die Frage, „wie generiere ich Mittel, um meine
Projekte umzusetzen“; das Geld wird zur Verfügung gestellt. Die kommunale
Aufgabe liegt vielmehr darin, die Mittel mit den vorhandenen personellen
Ressourcen in den einzelnen Fachbereichen zweckentsprechend für projektierte
Maßnahmen einzusetzen.
Ø
Die
Kenntnis einzelner Förderprogramme ist nur eine Seite der Medaille. Die
entscheidende andere Seite ist die konkrete Projektumsetzung und die
Projektverantwortung.
Die unter II.3.1 exemplarisch vorgenommene Auflistung belegt, dass
sowohl hinsichtlich der Anzahl der in Anspruch genommenen Förderprogramme als
auch hinsichtlich der Höhe der abgerufenen Fördermittel „keine Luft nach oben“
verbleibt.
Insofern sollte es wie bisher beim Grundsatz „das Geld folgt dem
Projekt“ bleiben.
Zusätzliche Hinweise auf gegebenenfalls weitere –theoretisch abrufbare-
Förderprogramme, wären insofern nicht zielführend.
Die Würdigung führt
zu dem Ergebnis, dass die Relation Mehrwert / Mehrkosten vor Ort zuungunsten
des Fördermittelmanagers ausfällt.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, den Antrag der BGE-Ratsfraktion abzulehnen.
IV. Ergänzender Antrag der UWE-Ratsfraktion
IV.1 formale Prüfung
Am 09. November 2018 reichte die UWE-Ratsfraktion einen sog. ergänzenden
Antrag zu dem unter I.-III. gewürdigten Antrag der BGE-Ratsfraktion ein, mit
dem Begehren
den Stadtsprecher Herrn Terhorst bis zur
Entscheidung über die Einstellung des Fördermittelmanagers kommissarisch mit
diesen Aufgaben zu betrauen.
Inhaltlich unterstützt die UWE-Ratsfraktion den Antrag der
BGE-Ratsfraktion und nimmt Bezug auf „einen [vermeintlichen] ähnlichen Ansatz
aus dem Jahr 2014, der seinerzeit mit der Begründung verworfen worden sei, dass
mit der Einstellung von Herrn Terhorst ein profunder Kenner der Materie vor Ort
sei, der aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit bei der Euregio die Funktion des
Fördermittelmanagers mit abbilden könne.“
Gem. § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Emmerich am Rhein sind Anträge, die eine Fraktion bis zum 12. Tag vor der
nächsten Sitzung des Rates stellt, auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag
der UWE-Ratsfraktion wurde mit Datum 09. November 2018 gestellt. Die Frist zur
Einreichung von Anträgen für die anstehende Ratssitzung am 20. November 2018
war bereits verstrichen.
Entsprechend der o.g. Bestimmungen könnte die Behandlung des Antrages
der UWE-Ratsfraktion somit erst in der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2018
erfolgen.
Die Würdigung der Umstände, dass die UWE-Ratsfraktion
-
ihren
Antrag vom 09. November 2018 selbst als Ergänzung
des BGE-Antrages qualifiziert;
-
diesen
erst nach der Sitzung des Rates am 06. November 2018 und somit in Kenntnis der
Verweisung des BGE-Antrages in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
04. Dezember 2018 stellt,
-
den
BGE-Antrag unterstützt und mit ihrem Begehren noch über die seitens der BGE
angeregten Maßnahmen hinausgeht
rechtfertigt die Mitbehandlung der Anregung der UWE-Ratsfraktion unter
gleichem Tagesordnungspunkt.
IV.2 Inhaltliche Prüfung
Die inhaltliche Prüfung des Ergänzungsantrages gestaltete sich insofern
aufwändig, als dass die Suche nach dem oben zitierten Ansatz
verwaltungsinternen Rechercheaufwand verursacht hat. Im Ergebnis wurde
ersichtlich, dass sich der Ansatz aus
2014 als eine Frage des Ratsmitgliedes Gerd-Wilhelm Bartels in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2016
(Tagesordnungspunkt 11.4 „Mitteilungen und Anfragen“; Fördermittel; hier:
Anfrage von Mitgliedern) herauskristallisierte.
Der entsprechend Protokollauszug ist der Vorlage beigefügt. Die
seinerzeit in der Sitzung erwidernd getätigten Aussagen decken sich mit den
Ergebnissen der Prüfung I.-III.
Herr Terhorst,
Leiter der Stabsstelle 15 / Öffentlichkeitsarbeit, stellt als
„Euregio-Kontaktperson“ den Informationsfluss zwischen der Euregio-Rhein-Waal
und der Stadt Emmerich am Rhein sicher und erhält in dieser Eigenschaft auch
Kenntnis über Förderprogramme der Euregio. Diese transportiert er in die
Verwaltung. Die Umsetzung der Maßnahme „Naturpark Eltenberg-Bergherbos“ als
Baustein des Masterplanes Hoch-Elten, erfolgt zum Beispiel unter
Inanspruchnahme grenzüberschreitender Fördermittel.
Die Überlegung
einer zusätzlichen kommissarischen
Betrauung des Leiters der Stabsstelle 15 mit der Aufgabe „Fördermittelakquise“
erübrigt sich aufgrund der unter I.-III. ausgemachten Gegebenheiten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister