Betreff
Einstellung eines Fördermittelmanagers;
hier: Antrag Nr. XXXVI/2018 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 1696/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag der BGE-Ratsfraktion (Einstellung eines Fördermittelmanagers (Haushalt 2019)) vom 02. Oktober 2018 ab.

Sachdarstellung :

 

I.             Sachdarstellung

Die BGE-Ratsfraktion hat am 02. Oktober 2018 (Eingang 04. Oktober 2018) den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen

 

1.            einen Fördermittelmanager nach dem Klever Beispiel ab dem Haushaltsjahr 2019

            einzustellen. Im Stellenplan ist eine Stelle in Anlehnung an die Entgeltgruppe EG 11 auszuweisen

2.            zur Unterstützung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes das kommunale

            Wissensmanagement über passende Förderprogramme als Dienstleitung für die   heimische Wirtschaft zu entsprechenden Konditionen bereit zu stellen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 06. November 2018 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 

II.         Sachverhaltsprüfung

II.1       Allgemeines

Die Recherche im Rahmen der Vorlagenerstellung hat gezeigt, dass seit dem Jahr 2016 (Anm.: in diesem Jahr sicherte lt. Medienberichterstattung ein studentischer Praktikant einer nordrhein-westfälischen Großstadt einen Millionenbetrag zur Förderung des Umbaus einer Einrichtung in eine Kindertagesstätte aus einem Fördertopf, der den dort Verantwortlichen vermeintlich bislang nicht bekannt gewesen sein soll) regelmäßig Anträge aus der Politik formuliert werden, die eine Zentralisierung des Fördermanagements zum Inhalt haben.

Getragen werden diese Anträge vielfach mit der Argumentation, dass Fördermittel bislang gar nicht, unzureichend oder  nur zufällig ausfindig gemacht würden. Als Lösung dient – wie auch in dem der Prüfung zugrunde liegenden Antrag- der „Fördermittelmanager“, der alle Förderprogramme (Land, Bund, EU usw.) nach passenden Fördermitteln durchsuchen soll.

 

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Organisation des Fördermittelmanagements von der dezentralen zur zentralen Verantwortung dann zu befürworten, wenn durch zusätzlichen Mitteleinsatz ein Mehrwert generiert werden kann.

 

Zur Beurteilung des Sachverhaltes gilt es

 

Ø   die Grundzüge des praktizierten Verfahrens aufzuzeigen (dezentrales Fördermanagement) (II.2.), 

 

Ø   die bislang generierten Fördermittel / Zuweisungen und Zuschüsse abzubilden (II.3),

 

Ø   Aufgabenfeld und Kosten des seitens der BGE-Ratsfraktion beantragten Fördermittelmanagers aufzuzeigen (II.4),

 

Ø   eine Würdigung vorzunehmen, aus der sich die Beschlussempfehlung ableiten lässt (III).

 

 

 

 

 

 

II.2       Grundzüge des bislang praktizierten Verfahrens (dezentrales Fördermittel-management

Neben der projektbezogenen gilt es auch den Bereich der pauschalen Förderung in die

Betrachtung einzubeziehen.

 

Die Verantwortung für den Einsatz der Förderpauschalen, durch die ein großer Teil kommunaler Investitionen und laufender Maßnahmen bestritten wird, liegt –dem Grundsatz „Einheit von Geld und Projekt“ folgend-  bei den einzelnen mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten .

Allein 2018 erhielt die Stadt Emmerich am Rhein erhebliche Pauschalen, die sich im Einzelnen wie folgt beziffern lassen: Investitionspauschale 1.691.469,14 €, Schulpauschale 743.612 €, Sportpauschale 83.714 €, Feuerschutzpauschale 74.329,60 €. Zielsetzung ist es in den Fällen pauschaler Förderung sicherzustellen, dass die Gelder vollständig zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben verwandt/abgerufen werden und kein Mittelrückfluss an den Zuwendungsgeber erfolgen muss.

 

Gleichsam verfahren wird hinsichtlich der Ermittlung von Förderbedarfen, der Fördermittelbeschaffung und der Beobachtung von Förderzugängen. Diese obliegt der Organisationseinheit, die auch die Budgetverantwortung für das zu fördernde Projekt innehat.

 

 

Unterstützt und begleitet werden diese dezentralen Organisationseinheiten durch folgende  Querschnittseinheiten:

 

- den Fachbereich 1 / Zentrale Vergabestelle

 (Schwerpunkt: Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen bei der Beantragung und    zweckentsprechenden Verwendung der Mittel)

 

-die Stabsstelle 14 /Örtliche Rechnungsprüfung

(Schwerpunkt: Prüfung der Verwendungsnachweise)

 

-den Fachbereich 2 –Finanzen-

(Schwerpunkt: Liquiditäts- und Haushaltsplanung; Verwendung der Pauschalen).

 

 

 

II.3       Abbildung bislang generierter Fördermittel / Zuweisungen und Zuschüsse

 

II.3.1    Wesentliche Förderprojekte

 

Die folgende Übersicht belegt exemplarisch für den Bereich Städtebauförderung und beschränkt auf größere Maßnahmen die Generierung von Fördermitteln:

 

So wurden in den zurückliegenden Jahren die Rheinpromenade (Zuwendung aus dem Programm Stadterneuerung) mit rd. 2.000.000 Euro gefördert; die Umgestaltung der Kassstraße, Alter Markt und Nonnenplatz mit rd. 1.000.000 Euro und die Umgestaltung des Rheinparks mit weiteren rd. 500.000 Euro.

 

 

ISEK 2025

Das integrierte Stadtenwicklungskonzept (ISEK 2025) wurde 2016/17 unter Einbindung und Beteiligung der Emmericher Bürger und Unternehmer  erstellt  und bildet die wesentliche  Voraussetzung, um vom Land NRW Städtebaufördermittel zu erhalten. Der Rat der Stadt hat dieses Konzept im November 2017 verabschiedet.

Die Projektübersicht  zum Stadtentwicklungskonzept weist bezogen auf den Anteil der Städtebauförderung eine voraussichtliche Fördersumme von 4.539.955 Euro aus.

 

 Wette Telder

Das Projekt wird mit insgesamt 1.024.685 Euro gefördert. Die Fördermittel werden aus dem Investitionspaket „Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ abgerufen. Wesentliche Grundlage für die Mittelbeschaffung bildet auch hier das ISEK 2025.

 

 

 

Masterplan Hoch-Elten / Naturpark Eltenberg-Bergherbos

Aktuell werden zahlreiche Maßnahmen aus dem Masterplan (Errichtung einer Tourist-Info auf dem Eltenberg, Anlage von Wohnmobilstellplätzen, Umgestaltung von Parkflächen etc.) umgesetzt. Das Projekt wird im Rahmen des INTERREG-Programms Deutschland Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. Die bereits zugesagte Fördersumme kann mit ca. 700.000 Euro beziffert werden.

 

Betuwe

Im Rahmen der Baumaßnahme zur „Betuwe“ sind im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein 19 Bahnübergänge zu beseitigen.

Die Maßnahme Kerstenstraße wurde bereits mit einem Förderbescheid in Höhe von 3.428.2000 Euro (Landes - Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau NRW) beschieden.

Die Gesamtfördermaßnahme „Betuwe“ lässt sich entsprechend hochrechnen.

 

ÖPNV

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Die Förderhöhe lässt sich mit bislang rd. 150.000 Euro beziffern.

 

 

Straßenbaumaßnahmen

Über Zuwendungen des Landes – Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau NRW werden aktuell folgende Maßnahmen mitfinanziert:

Goebelstraße 180.500 Euro, Nierenberger Str. / Duisburger Straße 873.700 Euro, Netterdensche Straße 691.000 Euro

 

 

Breitbandausbau

Ø Beratungsleistung zum Breitbandausbau 15.000 Euro (100 % Förderung)

 

Ø Ortsteil Elten

Zuwendung des Landes (RiLi über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access im Ländlichen Raum – Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 19.04.2006);

Die Landesförderung wurde im Jahr 2018 beantragt zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur der unterversorgten Bereiche im Ortsteil Elten in Höhe von 90 % der Gesamtsumme (ca. 2.500.000 Euro)

 

Ø Gesamtausbauprojekt des Kreises Kleve

Antrag auf Bundesförderung für den Breitbandausbau der unterversorgten Gebiete im Kreis Kleve (Federführung: Kreis Kleve)

 

Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

(Förderung des Bundes zu Klimaschutzprojekten über den Projektträger Jülich)

Aufgrund des vor Ort erarbeiteten Klimaschutzkonzeptes ist es möglich, für einen weiteren Teilbereich Fördermittel zu generieren:

Die Förderung für ein Klimaschutzteilkonzept „Nahmobilität“ wurde ebenfalls 2018 beantragt;  

Auftragswertschätzung:  55.000 Euro (50 % Förderung in Aussicht)

 

Die Bandbreite und auch der Höhe der allein im Bereich Städtebauförderung generierten Fördermittel wird in der Würdigung (Ziffer III) zu berücksichtigen sein.

 

II.3.2.   Zuweisungen/Zuschüsse der Jahre 2016 – 2018 

Die unter II.3.1 exemplarisch genannten großen Förderprojekte aus dem Bereich Städtebauförderung bilden nur einen Teil der Beträge ab, die jährlich aus Mitteln der EU, des Bundes, des Landes oder weiterer Organisationen abgerufen werden bzw. den Kommunen pauschal zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

 

Die die seitens des Fachbereiches 2 –Finanzen- vorbereiteten Übersichten vermitteln einen Überblick der insgesamt in den Haushaltsjahren 2016 – 2018 geflossenen Drittmittel:

 

Zuweisungen / Zuschüsse 2016

Summe investiver Zuweisungen/Zuschüsse

 

 

 

711.671,04

Aufteilung nach Fachbereichen

 

 

 

 

FB 1

 

 

 

1.302,54

FB 4

 

 

 

1.368,50

FB 5

 

 

 

709.000,00

Summe konsumtiver Zuweisungen/Zuschüsse

 

 

 

4.652.082,65

Aufteilung nach Fachbereichen

 

 

 

 

Stabstelle 18

 

 

 

11.208,14

FB 2

 

 

 

22000

FB 3

 

 

 

17.236,00

FB 4

 

 

 

4.575.323,20

FB 5

 

 

 

17.284,18

FB 6

 

 

 

5.136,13

FB 7

 

 

 

3.895,00

Zuweisungen/Zuschüsse 2017

Haushaltsjahr 2017Summe investiver Zuweisungen/Zuschüsse

 

 

 

1.737.656,98

Aufteilung nach Fachbereichen

 

 

 

 

FB 1

 

 

 

2.183,84

FB 3

 

 

 

299.900,00

FB 5

 

 

 

866.540,00

FB 6

 

 

 

19.411,14

Gute Schule 2020

 

 

 

549.622,00

 

 

 

Summe konsumtiver Zuweisungen/Zuschüsse

 

 

 

5.813.738,84

Aufteilung nach Fachbereichen

 

 

 

 

Stabstelle 18

 

 

 

9.289,99

FB 2

 

 

 

17.000,00

FB 4

 

 

 

5.725.028,67

FB 5

 

 

 

56.830,18

FB 6

 

 

 

2.700,00

FB 7

 

 

 

2.890,00

 

Zuweisungen/Zuschüsse 2018 (Stand 19.11.2018)

Summe investiver Zuweisungen/Zuschüsse

 

 

 

1.253.339,89

Aufteilung nach Fachbereichen

 

 

 

 

FB 1

 

 

 

6.493,89

FB 3

 

 

 

419.000,00

FB 5

 

 

 

278.224,00

Gute Schule

 

 

 

549.622,00

Summe konsumtiver Zuweisungen/Zuschüsse

 

 

 

4.863.326,70

Aufteilung nach Fachbereichen

 

 

 

 

Stabstelle 18

 

 

 

11.598,90

FB 4

 

 

 

4.762.037,91

FB 5

 

 

 

87.089,89

FB 6

 

 

 

2.600,00

 

I.4        Aufgabenfeld und Kosten des seitens der BGE-Ratsfraktion beantragten

Fördermittelmanagers

 

II.4.1    Aufgabenfeld

Dem zu prüfenden Antrag liegt die Idee der Schaffung der zusätzlichen Stelle eines „Zentralen Fördermittelmanagers“ zugrunde. Diesem soll die Aufgabe zukommen, gemeinsam mit den Fachbereichen Fördergelder für Projekte zu beantragen. Den im Antrag benannten Aufgabenfeldern kann entnommen werden, dass der Grundsatz „Einheit von Projekt und Geld“ verlassen werden soll. Zudem würden sich die -zum Teil durch kommunales Verfassungsrecht bzw. Ortsrecht bestimmten- Zuständigkeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung und des Fachbereiches Finanzen in Richtung Fördermittelmanager verlagern.

Darüber hinaus soll dem Zentralen Fördermittelmanager „das Scannen der Förderlandschaft – auch für Emmericher Unternehmen. Recherche zu Fördermöglichkeiten v.a. im öffentlichen Bereich“ obliegen. Aus diesem Aufgabenfeld leitet sich Teil 2 des formulierten Antrages ab, durch den die Verwaltung beauftragt werden soll, „zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes das kommunale Wissensmanagement über passende Förderprogramme als Dienstleistung der heimischen Wirtschaft zu entsprechenden Konditionen zur Verfügung zu stellen.“

Fördermaßnahmen, die für die heimische Wirtschaft von Interesse sind, decken sich nicht mit denen, die für die öffentliche Hand konzipiert sind.

 

 

 

 

Prädestiniert für die Beratung über Förderprogramme für Unternehmer, Unternehmens-gründer etc. ist die WiföG mbH oder auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Kleve mbH. Beide nehmen diese Aufgabe auch wahr. Der Antragsteller stellt mit den letzten beiden Sätzen seines Antrages „Fördermittelmanagement ist aktive Wirtschaftsförderung für den Standort Emmerich am Rhein. Bei dieser Aufgabe soll sich die Stadt Emmerich am Rhein sowieso neu aufstellen“ selbst die Verbindung zur Wirtschaftsförderung her.

Sofern die politischen Entscheidungsträger mehrheitlich die Auffassung teilen, dass die WiföG mbH in diesem Bereich stärkere Akzente setzen sollte, so bietet die modifizierte Ausrichtung des Aufgabenkataloges des künftigen Wirtschaftsförderers den richtigen Ansatzpunkt.

Das  „Scannen der Förderlandschaft – auch für Emmericher Unternehmen“ und der geplanten Zurverfügungstellung des gewonnen Wissens stellt einen Arbeitsvorgang dar, der jedenfalls seit Gründung einer privaten Gesellschaft für Zwecke der Wirtschaftsförderung nicht mehr in den Aufgabenbereich der Kernverwaltung fällt, in der der Fördermittelmanager aber angesiedelt werden soll (Ausweisung einer Planstelle EG 11 im Stellenplan des städtischen Haushaltes).

Mithin wird das mit Ziffer 2 des Antrages der BGE-Ratsfraktion verfolgte Ansinnen nicht weiter in die Prüfung einbezogen.

 

II.4.2    zusätzliche Personalkosten:

Laut Antrag der BGE-Ratsfraktion ist der Stellenplan 2019 um eine zusätzliche Stelle „in Anlehnung an EG 11“ auszuweiten. Die Stadt Emmerich am Rhein ist –anders als z.B. Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist- als kommunaler Arbeitgeber an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden. Die Ausweisung müsste insofern entsprechend der Bestimmungen des TVöD und nicht in Anlehnung an diese zu erfolgen.

Die Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe 11 Stufe 3 TVöD würde den städtischen Haushalt jährlich mit Arbeitgeberbruttokosten in Höhe von 65.000 Euro belasten.

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfiehlt,  den aufzubringenden Betrag unter Einbeziehung der Sach- und Gemeinkosten (Bezugsgröße KGSt-Bericht 9/2018: Kosten eines Arbeitsplatzes) auszuweisen. Dieser Betrag ist  mit 78.400 Euro jährlich zu beziffern.

 

 

 

III.        Würdigung

Zur Beurteilung des Antrages der BGE-Ratsfraktion gilt es nunmehr die Relation herzustellen zwischen dem möglichen Mehrwert und den Mehrkosten dieser Variante.

 

Anders als die Mehrkosten, die mit 78.400 Euro pro Jahr klar zu fixieren sind, lässt sich ein etwaiger Mehrwert nicht ausmachen:

 

Ø die unter II.3 abgebildete Darstellung der generierten Fördermittel belegt, dass die Stadt Emmerich am Rhein in der Akquise von Fördermitteln gut aufgestellt ist. Den Nachweis für die aufgestellte Behauptung „die Stadt Emmerich erhält anders als die Stadt Kleve nur wenig Fördermittel“ – abgesehen von der Fragestellung, ob die Vergleichbarkeit einer 30.000 Einwohnerstadt mit einer knapp 50.000 Einwohner zählenden Kommune überhaupt sinnhaft ist- bleibt der Antragsteller schuldig.

 

Ø die gute Ausgangslage der Stadt Emmerich am Rhein lässt sich auch darauf zurückführen, dass vor Ort frühzeitig erkannt wurde, dass insbesondere im Bereich der Städtebauförderung die Vergabe von Fördermitteln zukunftsweisende Gesamtkonzepte voraussetzen. Der jüngste Prozess der Erstellung des ISEK belegt dies deutlich.

 

Ø die These, dass es zum Auffinden passender Förderprojekte eines Fördermittelmanagers bedarf, ist nicht belegt. Fördermittelgeber haben ein Interesse am Erfolg ihrer Programme und bewerben diese entsprechend. Der Informationsdienst des NW Städte- und Gemeindebundes sei exemplarisch als Quelle genannt; die Fachverantwortlichen werden über diverse Fachverbände und Netzwerke darüber hinaus mit Informationen versorgt und nutzen diese auch regelmäßig.

 

Ø Zahlreiche Zuschüsse / Fördergelder werden durch die Sachbearbeiter in den einzelnen Fachbereichen aufgrund ihrer Kenntnis der einschlägigen spezialgesetzlichen Bestimmungen generiert (Schwerbehindertenrecht, Schulgesetz, SGB I-XII, Kibiz u.a.). Exemplarisch sei die erfolgreiche Generierung von Mitteln zum Bau/Umbau von Kinderbetreuungseinrichtungen vom LVR genannt.

 

Ø in den letzten Jahren hat sich die Förderung zunehmend in Richtung „Pauschalisierung“ (Investitionen, Schulen, Feuerwehr, Sport)“ entwickelt.

Hierbei geht es nicht um die Frage, „wie generiere ich Mittel, um meine Projekte umzusetzen“; das Geld wird zur Verfügung gestellt. Die kommunale Aufgabe liegt vielmehr darin, die Mittel mit den vorhandenen personellen Ressourcen in den einzelnen Fachbereichen zweckentsprechend für projektierte Maßnahmen einzusetzen.

 

Ø Die Kenntnis einzelner Förderprogramme ist nur eine Seite der Medaille. Die entscheidende andere Seite ist die konkrete Projektumsetzung und die Projektverantwortung.

Die unter II.3.1 exemplarisch vorgenommene Auflistung belegt, dass sowohl hinsichtlich der Anzahl der in Anspruch genommenen Förderprogramme als auch hinsichtlich der Höhe der abgerufenen Fördermittel „keine Luft nach oben“ verbleibt.

Insofern sollte es wie bisher beim Grundsatz „das Geld folgt dem Projekt“ bleiben.

Zusätzliche Hinweise auf gegebenenfalls weitere –theoretisch abrufbare- Förderprogramme, wären insofern nicht zielführend.

 

 

Die Würdigung führt zu dem Ergebnis, dass die Relation Mehrwert / Mehrkosten vor Ort zuungunsten des Fördermittelmanagers ausfällt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der BGE-Ratsfraktion abzulehnen.

 

 

 

IV.       Ergänzender Antrag der UWE-Ratsfraktion

IV.1     formale Prüfung

Am 09. November 2018 reichte die UWE-Ratsfraktion einen sog. ergänzenden Antrag zu dem unter I.-III. gewürdigten Antrag der BGE-Ratsfraktion ein, mit dem Begehren

 

            den Stadtsprecher Herrn Terhorst bis zur Entscheidung über die Einstellung des Fördermittelmanagers kommissarisch mit diesen Aufgaben zu betrauen.

 

Inhaltlich unterstützt die UWE-Ratsfraktion den Antrag der BGE-Ratsfraktion und nimmt Bezug auf „einen [vermeintlichen] ähnlichen Ansatz aus dem Jahr 2014, der seinerzeit mit der Begründung verworfen worden sei, dass mit der Einstellung von Herrn Terhorst ein profunder Kenner der Materie vor Ort sei, der aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit bei der Euregio die Funktion des Fördermittelmanagers mit abbilden könne.“

 

 

Gem. § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein sind Anträge, die eine Fraktion bis zum 12. Tag vor der nächsten Sitzung des Rates stellt, auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag der UWE-Ratsfraktion wurde mit Datum 09. November 2018 gestellt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen für die anstehende Ratssitzung am 20. November 2018 war bereits verstrichen.

Entsprechend der o.g. Bestimmungen könnte die Behandlung des Antrages der UWE-Ratsfraktion somit erst in der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2018 erfolgen.

 

Die Würdigung der Umstände, dass die UWE-Ratsfraktion

-       ihren Antrag vom 09. November 2018 selbst als Ergänzung des BGE-Antrages qualifiziert;

-       diesen erst nach der Sitzung des Rates am 06. November 2018 und somit in Kenntnis der Verweisung des BGE-Antrages in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04. Dezember 2018 stellt,

-       den BGE-Antrag unterstützt und mit ihrem Begehren noch über die seitens der BGE angeregten Maßnahmen  hinausgeht

rechtfertigt die Mitbehandlung der Anregung der UWE-Ratsfraktion unter gleichem Tagesordnungspunkt.

 

IV.2     Inhaltliche Prüfung

Die inhaltliche Prüfung des Ergänzungsantrages gestaltete sich insofern aufwändig, als dass die Suche nach dem oben zitierten Ansatz verwaltungsinternen Rechercheaufwand verursacht hat. Im Ergebnis wurde ersichtlich, dass sich der Ansatz aus 2014 als eine Frage des Ratsmitgliedes Gerd-Wilhelm Bartels in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2016 (Tagesordnungspunkt 11.4 „Mitteilungen und Anfragen“; Fördermittel; hier: Anfrage von Mitgliedern) herauskristallisierte.

Der entsprechend Protokollauszug ist der Vorlage beigefügt. Die seinerzeit in der Sitzung erwidernd getätigten Aussagen decken sich mit den Ergebnissen der Prüfung I.-III. 

 

Herr Terhorst, Leiter der Stabsstelle 15 / Öffentlichkeitsarbeit, stellt als „Euregio-Kontaktperson“ den Informationsfluss zwischen der Euregio-Rhein-Waal und der Stadt Emmerich am Rhein sicher und erhält in dieser Eigenschaft auch Kenntnis über Förderprogramme der Euregio. Diese transportiert er in die Verwaltung. Die Umsetzung der Maßnahme „Naturpark Eltenberg-Bergherbos“ als Baustein des Masterplanes Hoch-Elten, erfolgt zum Beispiel unter Inanspruchnahme grenzüberschreitender Fördermittel.

 

Die Überlegung einer zusätzlichen kommissarischen  Betrauung des Leiters der Stabsstelle 15 mit der Aufgabe „Fördermittelakquise“ erübrigt sich aufgrund der unter I.-III. ausgemachten Gegebenheiten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister