Betreff
Städtische Immobilie "Haus im Park";
hier: Antrag Nr. XXXII2018 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
03 - 16 1697/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine eventuelle Sanierung des Objektes Haus im Park im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 zu thematisieren.

 

Sachdarstellung :

 

Im Haushalt 2018 wurden und für die Haushaltsberatungen 2019 werden wieder 500 €/ a für die Unterhaltung des Objektes Haus im Park bereitgestellt bzw. beantragt. In der Vergangenheit war dieser Betrag auskömmlich, um anfallende Reparaturen (z. B. Undichtigkeit Lichtkuppel) durchzuführen. Reparaturen von bis zu 500 € dürfen/ sollen dem Mietvertrag entsprechend direkt von der Mieterin beauftragt werden, die Praxis zeigt (leider) etwas anderes – Beauftragung und Leistungsbeschreibung i. d. R. durch den Fachbereich Immobilien.

 

Darüber hinaus hat Kultur-Künste-Kontakte (KKK) einen Außenanstrich des Gebäudes und einen Anstrich der Fensterläden (Blendläden) beantragt. In einem im Sommer 2017 stattfindenden Ortstermin (Fachbereich Immobilen, Untere Denkmalbehörde, Kunstverein) wurde festgestellt, dass ein Außenanstrich aus denkmalschutztechnischen Gründen nicht gewollt ist – zu diesem Ergebnis kam das LVR-Amt für Denkmalpflege bereits 2011 (Untere Denkmalbehörde kann sich lediglich Abbürsten vorstellen, kein erneuter Anstrich und insbesondere kein Außenanstrich des „neuen“ Anbaus). Der Kunstverein wollte/ sollte die Fensterläden instand setzen – der Kunstverein teilte beim Ortstermin 2018 mit, diese Arbeit jetzt doch nicht leisten zu können (vgl. Änderungsliste Haushalt 2019 – 6 T € Fenster, KG 00005).

 

Eine Küche im Objekt Haus im Park ist der Stadtverwaltung  nicht bekannt, die Toilette weist keine Substanzschäden auf und ist in einem dem Alter entsprechenden Zustand (Zähler dort aus Platzmangel untergebracht, gleiches gilt für die Elektroanlagen (letzte Sanierung 2011 im Rahmen der Brunnenaufstellung). Für die ggf. durchzuführenden Schönheitsreparaturen wird der Fachbereich Immobilien KKK informieren – KKK dazu mietvertraglich explizit verpflichtet (Fachbereich Immobilien sieht allerdings keinen akuten Handlungsbedarf).

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsentwurf 2019 für die Jahre 2019 und 2022 vorgesehen (vgl. Produkt. 1.100.01.10.01).

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister