hier: Antrag Nr. XXXII2018 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine eventuelle Sanierung des Objektes Haus im Park im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 zu thematisieren.
Sachdarstellung :
Im Haushalt 2018 wurden und für die
Haushaltsberatungen 2019 werden wieder 500 €/ a für die Unterhaltung des
Objektes Haus im Park bereitgestellt bzw. beantragt. In der Vergangenheit war
dieser Betrag auskömmlich, um anfallende Reparaturen (z. B. Undichtigkeit
Lichtkuppel) durchzuführen. Reparaturen von bis zu 500 € dürfen/ sollen dem
Mietvertrag entsprechend direkt von der Mieterin beauftragt werden, die Praxis
zeigt (leider) etwas anderes – Beauftragung und Leistungsbeschreibung i. d. R.
durch den Fachbereich Immobilien.
Darüber hinaus hat Kultur-Künste-Kontakte
(KKK) einen Außenanstrich des Gebäudes und einen Anstrich der Fensterläden
(Blendläden) beantragt. In einem im Sommer 2017 stattfindenden Ortstermin
(Fachbereich Immobilen, Untere Denkmalbehörde, Kunstverein) wurde festgestellt,
dass ein Außenanstrich aus denkmalschutztechnischen Gründen nicht gewollt ist –
zu diesem Ergebnis kam das LVR-Amt für Denkmalpflege bereits 2011 (Untere
Denkmalbehörde kann sich lediglich Abbürsten vorstellen, kein erneuter Anstrich
und insbesondere kein Außenanstrich des „neuen“ Anbaus). Der Kunstverein
wollte/ sollte die Fensterläden instand setzen – der Kunstverein teilte beim
Ortstermin 2018 mit, diese Arbeit jetzt doch nicht leisten zu können (vgl.
Änderungsliste Haushalt 2019 – 6 T € Fenster, KG 00005).
Eine Küche
im Objekt Haus im Park ist der Stadtverwaltung
nicht bekannt, die Toilette weist keine Substanzschäden auf und ist in
einem dem Alter entsprechenden Zustand (Zähler dort aus Platzmangel
untergebracht, gleiches gilt für die Elektroanlagen (letzte Sanierung 2011 im
Rahmen der Brunnenaufstellung). Für die ggf. durchzuführenden
Schönheitsreparaturen wird der Fachbereich Immobilien KKK informieren – KKK
dazu mietvertraglich explizit verpflichtet (Fachbereich Immobilien sieht
allerdings keinen akuten Handlungsbedarf).
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen
sind im Haushaltsentwurf 2019 für die Jahre 2019 und 2022 vorgesehen (vgl.
Produkt. 1.100.01.10.01).
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2.
Peter Hinze
Bürgermeister