Betreff
Ausbau Goebelstraße/Gebühren Anlieger;
hier: Antrag Nr. XLV/2018 der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1715/2018
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Begründung

 

Der Ausbau der  Goebelstraße befindet sich derzeitig in der Umsetzung. Beidseitig der Goebelstraße befinden sich Straßenbäume. Bei diesen Straßenbäumen, welche überwiegend in den 1980er Jahren angepflanzt worden sind, handelt es sich um eine im Alleenkataster eingetragene Allee. Eingetragene Alleen sind gemäß  § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW besonders geschützt und daher dauerhaft zu erhalten. Erkrankte bzw. abgängige Bäume innerhalb von Alleen sind zu deren Erhaltung unverzüglich zu ersetzen.

Im Zuge der den Ausbauarbeiten vorausgehenden Begutachtungen wurde festgestellt, dass vier von insgesamt 39 Eichen entweder fehlten bzw. aufgrund einer Erkrankung zu ersetzen waren.

 

Die beschriebene Ausgangssituation führte zu dem Beschluss der Durchführung der Baumaßnahme mit der Maßgabe des Ersatzes der fehlenden / erkrankten sowie des Schutzes und dauerhaften Erhaltung der bestehenden gesunden Alleebäume. Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten sind straßenbaubeitragsrechtlich zu berücksichtigen gewesen und dem beitragsfähigen Aufwand hinzuzurechnen.

 

Im Zuge der Straßenausbaumaßnahme wurde nunmehr festgestellt, dass bei den verbliebenen Bäumen die Standfestigkeit nicht mehr gegeben und mangels anderer Möglichkeiten der gesamte alte Baumbestand zu entfernen war. Aufgrund der beschriebenen Rechtslage und Anweisung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve müssen diese Bäume neu angepflanzt werden. Die zusätzlichen Kosten betragen dafür ca. 130.000,00 €.

 

Verwaltungsseitig wurde daher bereits geprüft, ob die Anlieger der Goebelstraße zum jetzigen Zeitpunkt noch beitragsrechtlich an den Mehrkosten für die Ersatzpflanzung beteiligt werden können bzw. müssen. In diesem konkreten Fall führt die erst nachträgliche Feststellung, dass die 34 ursprünglich zwingend zu erhaltenden Bäume aus tatsächlichen Gründen, nämlich der fehlenden Standsicherheit, nicht erhalten werden können, zu einer inhaltlichen Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm. Der anlässlich dieser Abweichung entstehende finanzielle Mehraufwand kann daher dem beitragsfähigen Aufwand nicht hinzugerechnet und somit auch gegenüber den Anliegern nicht abgerechnet werden. 

 

Aufgrund der bestehenden Sach- und Rechtslage wird die Verwaltung die zusätzlichen Kosten für die Neuanpflanzung in Höhe von ca. 130.000,00 € nicht mit den Eigentümern der Anliegergrundstücke der Goebelstraße abzurechnen. Ein gesonderter Beschluss ist somit in diesem Falle entbehrlich

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die zusätzlichen Mittel sind im Haushalt 2019 eingeplant.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister