Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW und § 4 Hauptsatzung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein - Heimatpreis -;
hier: Eingabe Nr. 28/2018 vom AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 16 1716/2018
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Kulturausschuss

 

 

Begründung:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25. Juli 2018) durch Übernahme der Preisgelder die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Gemeinden und Gemeindeverbände.

 

Gefördert werden Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch die Gemeinden ausgelobt werden. Es obliegt dem Rat, die Preiskriterien festlegen. Hierbei gilt es, den ab 2020 jährlich durch das Land festzulegenden Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.

 

Zudem liegt es im Ermessen der Kommunen, den Heimat-Preis als einzelnen Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen zu verleihen. Insgesamt kann ein Preisgeld von 5.000 Euro pro Jahr ausgelobt werden.

 

In Vorbereitung der verwaltungsseitigen Vorlage wurde der Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf als der zuständigen Bewilligungsbehörde aufgenommen, um den aktuellen Sachstand hinsichtlich des Abrufes der bereitstehenden Fördermittel zu erkunden. Nach Auskunft der Bezirksregierung stünden noch ausreichend Fördermittel im Verhältnis zu den bislang vorliegenden Anträgen zur Verfügung.

Allerdings wäre in den nächsten Wochen mit einer erhöhten Anzahl von Antragseingängen zu rechnen, da sich diverse Gemeindevertretungen und –verbände des Themas angenommen hätten.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Thematik an den Kulturausschuss zu verweisen. Die gemäß Förderrichtlinien erforderliche Beschlussfassung des Rates über die Teilnahme am „Heimat-Preis“ sowie die Vergabekriterien und weitere Ausgestaltung der Verleihung könnte nach entsprechender Vorberatung durch den Kulturausschuss (Sitzungstermin ist noch zu fixieren) und den Haupt- und Finanzausschuss (26.03.2019) in der Sitzung des Rates am 09.04.2019 erfolgen.

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister