hier: Eingabe Nr. 28/2018 vom AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Verweisung an den Kulturausschuss
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert nach
Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des
Förderprogramms „Heimat-Preis“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25. Juli 2018) durch Übernahme der
Preisgelder die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Gemeinden und
Gemeindeverbände.
Gefördert werden Heimat-Preise, die auf
Grundlage eines Ratsbeschlusses durch die Gemeinden ausgelobt werden. Es
obliegt dem Rat, die Preiskriterien festlegen. Hierbei gilt es, den ab 2020
jährlich durch das Land festzulegenden Schwerpunkt angemessen zu
berücksichtigen.
Zudem liegt es im Ermessen der Kommunen, den
Heimat-Preis als einzelnen Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder
–abstufungen zu verleihen. Insgesamt kann ein Preisgeld von 5.000 Euro pro Jahr
ausgelobt werden.
In Vorbereitung der verwaltungsseitigen
Vorlage wurde der Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf als der zuständigen
Bewilligungsbehörde aufgenommen, um den aktuellen Sachstand hinsichtlich des
Abrufes der bereitstehenden Fördermittel zu erkunden. Nach Auskunft der
Bezirksregierung stünden noch ausreichend Fördermittel im Verhältnis zu den
bislang vorliegenden Anträgen zur Verfügung.
Allerdings wäre in den nächsten Wochen mit
einer erhöhten Anzahl von Antragseingängen zu rechnen, da sich diverse
Gemeindevertretungen und –verbände des Themas angenommen hätten.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen,
die Thematik an den Kulturausschuss zu verweisen. Die gemäß Förderrichtlinien
erforderliche Beschlussfassung des Rates über die Teilnahme am „Heimat-Preis“
sowie die Vergabekriterien und weitere Ausgestaltung der Verleihung könnte nach
entsprechender Vorberatung durch den Kulturausschuss (Sitzungstermin ist noch
zu fixieren) und den Haupt- und Finanzausschuss (26.03.2019) in der Sitzung des
Rates am 09.04.2019 erfolgen.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
Peter Hinze
Bürgermeister