Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den freiwilligen
Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung Rappelkiste, für das
Kindergartenjahr 2018/2019 in Höhe von 10.000 € als Festbetrag, zu gewähren.
Sachdarstellung :
Mit Antrag vom 14.12.2018 (Anlage
1) stellt die Elterninitiative Rappelkiste den Antrag auf Gewährung eines
freiwilligen Zuschusses zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung für
das Kindergartenjahr 2018/2019.
Die Elterninitiative Rappelkiste
erhält seit Jahren einen freiwilligen Zuschuss, da die KiBiz-Bezuschussung die
Betriebskosten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichend finanziert. im
Gegensatz zu den vorherigen Jahren wurde durch das Kita-Rettungspaket für die
Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/2019 ein zusätzlicher Zuschuss zu den
Kindpauschalen gewährt.
Hieraus ergibt sich, dass die
Elterninitiative Rappelkiste aus dem Rettungspaket (Zuschuss für die KGJ
2017/2018 und 2018/2019 in Gesamthöhe von 32.678,92 €) eine Rücklage in Höhe
von 29.500 € (Stand 31.07.2018) angelegt hat. Das Rettungspaket sollte grundsätzlich
Kommunen nicht von freiwilligen Zuschüssen befreien, auf der anderen Seite
dient es aber auch dazu, die "finanzielle Schieflage" der Kitas zu
entlasten.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf
zum "Rettungspaket"
Für den Erhalt der
Kindertageseinrichtungen und der Trägervielfalt in Nordrhein-Westfalen muss
deshalb kurzfristig ein Kita-Träger-Rettungsprogramm auf den Weg gebracht
werden, um die finanziell überforderten und in ihrer Existenz bedrohten
Kita-Träger schnell zu entlasten und in den Kindergartenjahren 2017/2018 und
2018/2019 abzusichern. Diese Absicherung verbessert zugleich die
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau eines bedarfsgerechten
Betreuungsangebotes. Bis zur Umsetzung einer neuen Finanzierungsstruktur, die
im paritätischen System gemeinsam getragen wird und der realen
Kostenentwicklung dauerhaft Rechnung trägt, unterstützt das Land alle Träger
von Kindertageseinrichtungen mit pauschalierten Einmalbeträgen.
Die
Kommunen beteiligen sich insofern ebenfalls an der finanziellen Stabilisierung
der Kindertagesbetreuung, als dass sie bereits zusätzliche Zuschüsse an Träger
von Kindertageseinrichtungen leisten.
Um
den Trägern in ihrer finanziell angespannten Situation eine Nutzung der Mittel
auch im Kindergartenjahr 2018/2019 zu ermöglichen, wird die Regelung zu den
Höchstgrenzen für die Rücklagenbildung zum Ende des Kindergartenjahres
2017/2018 einmalig ausgesetzt.
Die
Elterninitiative belegt in Ihrem genannten Antrag vom 14.12.2018, dass die Mittel
aus dem Rettungspaket benötigt werden, um notwendige Investitionsmaßnahmen
durchführen zu können. Ebenfalls soll hieraus eine Teilfreistellung der
Kita-Leitung finanziert werden.
Für
die Kindertageseinrichtung Rappelkiste ergibt sich für das Kindergartenjahr
2018/2019 folgender Trägeranteil auf Basis des Leistungsbescheides zum
15.10.2018:
Trägeranteil
an den Gruppenpauschale im Mietverhältnis: 5.939,64 €
4 %
Trägeranteil auf Basis Bescheid 15.10.2018 14.451,15 €
gesamt
Trägeranteil 20.390,79 €
In
Anlehnung an die Förderung anderer Träger sollte die Elterninitiative ebenfalls
einen freiwilligen Stadtzuschuss erhalten. Die Finanzierung des etwa hälften
Trägeranteiles unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des
Rettungspaketes wird aus Sicht der Verwaltung für angemessen gehalten. Die
Elterninitiative wäre mit einem Festzuschuss in Höhe von 10.000 € für das
Kindergartenjahr 2018/2019 (ca. 50 % des Trägeranteils ohne Abzug der
Vereinsbeiträge) einverstanden.
Für
das Kindergartenjahr 2019/2020 kann noch keine Aussage getroffen werden, in
welcher Höhe ein freiwilliger Zuschuss benötigt wird, da zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch nicht feststeht, in welcher genauen Höhe
einrichtungsbezogene Zuschüsse aufgrund des Gute-Kita-Gesetzes fließen. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist geplant
für die Elterninitiative eine
grundsätzliche Förderung im freiwilligen Bereich zu vereinbaren, damit eine
verbindliche Finanzierung für die Kindertageseinrichtung vorliegt. Diese
Überlegungen können erst weiterverfolgt werden, wenn die grundsätzliche Gesetzesänderung
erfolgt ist.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme war im
Haushalt 2018 und ist im Haushalt 2019 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister