Betreff
Freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil für die Kindertageseinrichtung Elterninitiative Rappelkiste für das Kindergartenjahr 2018/2019
Vorlage
04 - 16 1724/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den freiwilligen Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung Rappelkiste, für das Kindergartenjahr 2018/2019 in Höhe von 10.000 € als Festbetrag, zu gewähren.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Antrag vom 14.12.2018 (Anlage 1) stellt die Elterninitiative Rappelkiste den Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Zuschusses zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2018/2019.

 

Die Elterninitiative Rappelkiste erhält seit Jahren einen freiwilligen Zuschuss, da die KiBiz-Bezuschussung die Betriebskosten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichend finanziert. im Gegensatz zu den vorherigen Jahren wurde durch das Kita-Rettungspaket für die Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/2019 ein zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gewährt.

 

Hieraus ergibt sich, dass die Elterninitiative Rappelkiste aus dem Rettungspaket (Zuschuss für die KGJ 2017/2018 und 2018/2019 in Gesamthöhe von 32.678,92 €) eine Rücklage in Höhe von 29.500 € (Stand 31.07.2018) angelegt hat. Das Rettungspaket sollte grundsätzlich Kommunen nicht von freiwilligen Zuschüssen befreien, auf der anderen Seite dient es aber auch dazu, die "finanzielle Schieflage" der Kitas zu entlasten.  

 

Auszug aus dem Gesetzesentwurf zum "Rettungspaket"

 

Für den Erhalt der Kindertageseinrichtungen und der Trägervielfalt in Nordrhein-Westfalen muss deshalb kurzfristig ein Kita-Träger-Rettungsprogramm auf den Weg gebracht werden, um die finanziell überforderten und in ihrer Existenz bedrohten Kita-Träger schnell zu entlasten und in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 abzusichern. Diese Absicherung verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes. Bis zur Umsetzung einer neuen Finanzierungsstruktur, die im paritätischen System gemeinsam getragen wird und der realen Kostenentwicklung dauerhaft Rechnung trägt, unterstützt das Land alle Träger von Kindertageseinrichtungen mit pauschalierten Einmalbeträgen.

Die Kommunen beteiligen sich insofern ebenfalls an der finanziellen Stabilisierung der Kindertagesbetreuung, als dass sie bereits zusätzliche Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen leisten.

Um den Trägern in ihrer finanziell angespannten Situation eine Nutzung der Mittel auch im Kindergartenjahr 2018/2019 zu ermöglichen, wird die Regelung zu den Höchstgrenzen für die Rücklagenbildung zum Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 einmalig ausgesetzt.

Die Elterninitiative belegt in Ihrem genannten Antrag vom 14.12.2018, dass die Mittel aus dem Rettungspaket benötigt werden, um notwendige Investitionsmaßnahmen durchführen zu können. Ebenfalls soll hieraus eine Teilfreistellung der Kita-Leitung finanziert werden.  

Für die Kindertageseinrichtung Rappelkiste ergibt sich für das Kindergartenjahr 2018/2019 folgender Trägeranteil auf Basis des Leistungsbescheides zum 15.10.2018:

Trägeranteil an den Gruppenpauschale im Mietverhältnis:                  5.939,64 €

4 % Trägeranteil auf Basis Bescheid 15.10.2018                               14.451,15 €

gesamt Trägeranteil                                                                            20.390,79 €

In Anlehnung an die Förderung anderer Träger sollte die Elterninitiative ebenfalls einen freiwilligen Stadtzuschuss erhalten. Die Finanzierung des etwa hälften Trägeranteiles unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Rettungspaketes wird aus Sicht der Verwaltung für angemessen gehalten. Die Elterninitiative wäre mit einem Festzuschuss in Höhe von 10.000 € für das Kindergartenjahr 2018/2019 (ca. 50 % des Trägeranteils ohne Abzug der Vereinsbeiträge) einverstanden.

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 kann noch keine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe ein freiwilliger Zuschuss benötigt wird, da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht feststeht, in welcher genauen Höhe einrichtungsbezogene Zuschüsse aufgrund des Gute-Kita-Gesetzes fließen.  Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist geplant für die  Elterninitiative eine grundsätzliche Förderung im freiwilligen Bereich zu vereinbaren, damit eine verbindliche Finanzierung für die Kindertageseinrichtung vorliegt. Diese Überlegungen können erst weiterverfolgt werden, wenn die grundsätzliche Gesetzesänderung erfolgt ist.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme war im Haushalt 2018 und ist im Haushalt 2019 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister