Betreff
1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD): Mehr Wohnbauland am Rhein;
hier: Flächentabelle für Ranking
Vorlage
05 - 16 1728/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt  die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Regionalplan Düsseldorf trat 2018 in Kraft. Seine Gültigkeit beträgt in der Regel 15-20 Jahre. Hier sind die künftigen Entwicklungspotenziale einer Gemeinde räumlich aufgezeigt. Änderungen sind nur durch die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde möglich. Der Regionalplan erfasst den Regierungsbezirk Düsseldorf, jedoch ohne das Ruhrgebiet.

 

Aufgrund des anhaltend angespannten Wohnungsmarktes, vor allem im Ballungsraum rund um Düsseldorf hat die Bezirksregierung veranlasst, die Initiative „Mehr Wohnbauland am Rhein“ zu starten. Ergebnis soll die 1. Änderung des Regionalplans mit mehr Ausweisungen für Wohnbauflächen (Allgemeine Siedlungsbereiche = ASB) sein.

 

Um die verfügbaren Flächen zu priorisieren wurde ein Kriterienkatalog für ein Flächenranking (s. Anlage 1) entwickelt. Dort ist ablesbar, wie die Punktzahlen für die Flächenvorschläge seitens der Bezirksregierung berechnet werden. Im Vergleich zu anderen Kommunen im Geltungsbereich des Regionalplans entlang der Rheinschiene (=Düsseldorfer Umland) sind in Emmerich geografisch bedingt (verkehrliche Infrastruktur, Entfernung zu Oberzentren und der ortsüblichen geringen städtebaulichen Verdichtung) per se weniger Punkte erreichbar.

 

Seitens der Verwaltung wurden gemeinsam mit der Regionalplanungsbehörde erste Flächenoptionen diskutiert und umrissen. Ergebnis sind die sog. Flächensteckbriefe mit einer Punktebewertung nach der o. g. Systematik(s. Anlage 2).

Die Verwaltung informiert hiermit den Ausschuss für Stadtentwicklung über die Flächenanmeldungen. Ziel der Verwaltung war es, möglichst viele potenzielle Flächen vorzuschlagen, um in den nächsten 15-20 Jahren Handlungsspielräume für die Siedlungsentwicklung zu eröffnen und nicht auf eine oder wenige Flächen beschränkt zu sein. Weitere Flächenpotenziale sind aufgrund der vielen Rahmenbedingungen nicht erkennbar. Daher wurden die vier nachgenannten Flächen der Bezirksregierung gemeldet.

 

Es wurden insbesondere die Flächen in Elten zwischen Zevenaarer und Stokkumer Straße vorgetragen, die auch schon in der Regionalplanaufstellung seitens der Stadt Emmerich eingefordert wurden. Die Flächen KLE_EMM_01 und KLE_EMM _02 sind im Regionalplan bereits als Sondierungsflächen für weitere ASB-Darstellungen aufgenommen. Das heißt, zur Entwicklung wäre ohnehin eine Regionalplan-Änderung erforderlich.

 

Zusätzlich wurde die Fläche KLE_EMM_03 in Norden Eltens an der Zevenaarer Straße vorgeschlagen, um weitere Flächenpotenziale vorzuhalten.

 

Im Bereich Emmerich konnte aufgrund der anderen räumlichen (insbesondere naturschutzfachlichen) Belange nur die Fläche KLE_EMM_04 nördlich der Weseler Straße, westlich der Speelberger Straße identifiziert werden.

 

Insgesamt sind in der bisherigen Regionalplandarstellung noch einige Flächenpotenziale insbesondere im Bereich Hüthum und Leegmeer vorhanden, die durch kommunale Bauleitplanung entwickelt werden können. Auch befinden sich viele Potenziale im Siedlungsraum auf Brachflächen (bspw. Katjes oder Kaserne) oder mindergenutzten Grundstücken. Die Ortsteile Vrasselt, Praest und Dornick können im Umfang des „Eigenbedarfs“ erweitert werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter