• am Sonntag, den 7. April 2019 im Zusammenhang mit den Veranstaltungen 20. Emmericher Autoshow und 2. Drehleiter-Festival,
• am Sonntag, den 28. Juli 2019 im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Emmerich im Lichterglanz“ und
• am Sonntag, den 8. September 2019 im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Stadtfest Emmerich“ im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Erlass der
beigefügten Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die Offenhaltung von
Verkaufsstellen
- am
Sonntag, den 07. April 2019 im Zusammenhang mit den Veranstaltungen
20.
Emmericher Autoshow und 2. Drehleiter-Festival,
- am
Sonntag, den 28. Juli 2019 im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Emmerich
im Lichterglanz“ und
- am
Sonntag, den 08. September 2019 im Zusammenhang mit der Veranstaltung
„Stadtfest Emmerich“
im Gebiet der Stadt Emmerich am
Rhein.
Sachdarstellung :
Die Emmericher Werbegemeinschaft e.V. hat am
11.12.2018 den Antrag gestellt, im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung
folgende Sonntage als verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit einer
Veranstaltung freizugeben:
Sonntag, den 07. April 2019 „Emmericher Autoshow“
und
„Drehleiter-Festival“
Sonntag, den 28.Juli 2019 „Emmerich im Lichterglanz“
Sonntag, den 08. September 2019 „Stadtfest Emmerich“
I.
Rechtliche
Ausgangslage
Gem. § 6 Abs. 1
Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich maximal
8 nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen „im öffentlichen
Interesse“ ab 13 Uhr bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein.
Die möglichen
Sachgründe werden in § 6 Abs. 1 Satz 2 beispielhaft aufgezählt. Ein
öffentliches Interesse liegt gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 LÖG NRW insbesondere vor,
wenn die Öffnung
1.
im
Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen erfolgt
2.
dem
Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebotes dient,
3.
dem
Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient
4.
der
Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient
5.
die
überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Nach § 6 Abs. 4 LÖG
NRW wird die zuständige Ordnungsbehörde ermächtigt, die Tage nach § 6 Abs. 1
LÖG NRW durch Verordnung freizugeben. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die
zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen,
die jeweiligen Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer
anzuhören.
Im Rahmen der
Entscheidung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Sinne des § 6
Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW gilt im Rahmen einer Abwägung zu prüfen, ob einer der
o.a. Sachgründe oder ein sonstiger Sachgrund tatsächlich vorliegt und ggfs. in
Kombination mit anderen Sachgründen die konkrete Ladenöffnung im Einzelfall
rechtfertigen kann.
Nur ein
wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein
„Shopping-Interesse“ möglicher Käufer sind hier nicht ausreichend.
II.
Anträge
auf verkaufsoffene Sonntage der Emmericher Werbegemeinschaft e.V. hier: Details
zu den Veranstaltungen und zum Umfang der Ladenöffnung
1.
Sonntag,
den 07.04.2019 – 20. Emmericher Autoshow und 2. Drehleiter-Festival
An diesem Tag
werden große Teile der gesamten Innenstadt (= innerhalb der „Wälle“ begrenzt durch Kleiner Wall, Großer Wall,
Ostwall, Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße, Hafenstraße,
Industriestraße ab Kreuzung Hafenstraße, Parkring und Rheinpromenade) zur Ausstellungsfläche für Autohäuser der
Region. Eine Börse für gebrauchte Fahrräder, eine Trecker-Oldtimer-Ausstellung
sowie eine Präsentation von Motorrädern ergänzen das Programm.
Zum 2. Mal verleiht
eine Ausstellung zahlreicher historischer Drehleiter-Wagen aus ganz Deutschland
auf der Rheinpromenade diesem Veranstaltungstag besondere Bedeutung.
Das
Drehleiter-Festival ist das einzige seiner Art in der Region.
Die Veranstaltung
zieht seit Jahren aufgrund der Einbeziehung aller Marken und Anbieter der
Region deutliche Besucherströme in die Innenstadt. Aufgrund seines
Alleinstellungs-merkmals stellt das Drehleiter-Festival einen zusätzlichen
Besucher-Magnet dar.
Die Öffnung der Verkaufsstellen ist von 13.00 bis 18.00 Uhr vorgesehen. Auch
die nicht genutzten Flächen innerhalb der „Wälle“ haben für die Autoshow eine
dienende Funktion als Erschließungsanlage für die vielen Zuschauer, die sich
von den außerhalb gelegenen Parkplatzeinrichtungen in die Stadt bewegen. Somit
ist die Öffnung der Verkaufsstellen in diesem Bereich ebenfalls gerechtfertigt.
Insgesamt ist die Veranstaltungsfläche deutlich größer als die Verkaufsfläche
der Einzelhändler innerhalb der „Wälle“.
2.
Sonntag,
den 28.07.2019 – Emmerich im Lichterglanz
Zur Rheinpromenadeneröffnung im Jahre 2007 wurde
"Emmerich im Lichterglanz" ins Leben gerufen. Seitdem ist diese
Veranstaltung zum Highlight in Emmerich am Rhein
geworden. Zum 11. Mal organisiert die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing
Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH diese Rheinpromenaden-Veranstaltung, das
Event für die ganze Familie, das traditionelle Promenadenfest mit
musikbegleitetem Höhenfeuerwerk. Verkaufsstände und ein ausgewähltes
Bühnenprogramm mit Programmpunkten für Jung und Alt sorgen für ein vielfältiges
Unterhaltungsangebot. Die Veranstaltung erstreckt sich auf das Wochenende
27.07./28.07.2019. Am Sonntag findet auf dem Rathausvorplatz ein Büchermarkt
statt.
Die Öffnung der
Verkaufsstellen ist von 13.00 bis 18.00 Uhr vorgesehen. Auch die nicht genutzten Flächen innerhalb
der „Wälle“ haben für die Veranstaltung „Emmerich im Lichterglanz“ eine
dienende Funktion als Erschließungsanlage für die vielen Zuschauer, die sich
von den außerhalb gelegenen Parkplatzeinrichtungen in die Stadt bewegen. Somit
ist die Öffnung der Verkaufsstellen in diesem Bereich ebenfalls gerechtfertigt.
Insgesamt ist die Veranstaltungsfläche deutlich größer als die Verkaufsfläche
der Einzelhändler innerhalb der „Wälle“.
3.
Sonntag,
den 8.09.2019 – Stadtfest
Die Einkaufsstraßen
der Innenstadt werden zur Veranstaltungsfläche für verschiedene Akteure der
Stadt und der Region. Traditionsgemäß findet ein Kunsthandwerker- und Krammarkt
sowie ein Kindertrödelmarkt der Pfadfinder statt. Darüber hinaus beteiligen
sich die Emmericher
Vereine mit einem vielfältigen Angebot und werben für eine
Vereinsmitgliedschaft. Eine weitere Bereicherung erlebt das Stadtfest seit 2018
durch das Streetfood Festival im Rheinpark. Erstmals wird 2019 zeitgleich die
Aktion „Heimatshoppen“ durchgeführt, für die der verkaufsoffene Sonntag als
Auftaktveranstaltung dienen soll. Ziel ist es, die Stadt Emmerich am Rhein mit
einer lebendigen Innenstadt und einem vielfältigen Vereinsangebot zu
präsentieren.
Die Öffnung der
Verkaufsstellen ist von 13.00 bis 18.00 Uhr vorgesehen. Auch die nicht genutzten Flächen innerhalb
der „Wälle“ haben für die Veranstaltung „Stadtfest“ eine dienende Funktion als
Erschließungsanlage für die vielen Zuschauer, die sich von den außerhalb
gelegenen Parkplatzeinrichtungen in die Stadt bewegen. Somit ist die Öffnung
der Verkaufsstellen in diesem Bereich ebenfalls gerechtfertigt. Insgesamt ist
die Veranstaltungsfläche deutlich größer als die Verkaufsfläche der
Einzelhändler innerhalb der „Wälle“.
III.
Begründung des öffentlichen Interesses
Wie in den
vergangenen Jahren erfolgt auch 2019 die Öffnung der Verkaufsstellen in
Zusammenhang mit drei Veranstaltungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG. Die Veranstaltungen mit ihren verkaufsoffenen
Sonntagen stellen die Höhepunkte eines Jahres im Rahmen des Stadtmarketings
dar. Nahezu die ganze Innenstadt ist als Veranstaltungsfläche einbezogen.
Einzelne Veranstaltungsorte sind über den Innenstadtbereich (= innerhalb der „Wälle“ begrenzt durch
Kleiner Wall, Großer Wall, Ostwall, Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße,
Hafenstraße, Industriestraße ab Kreuzung Hafenstraße, Parkring und
Rheinpromenade) verteilt und
über Straßen mit anliegenden Verkaufsstellen verbunden. Anknüpfend daran ist
die Freigabe der Ladenöffnung an den drei Sonntagen auf den Innenstadtbereich
(= „innerhalb der Wälle“) begrenzt.
Die drei
Veranstaltungen verfügen inzwischen über eine regionale Ausstrahlung und locken
zahlreiche Gäste in die Innenstadt. Gäste der Veranstaltungen nehmen die
Gelegenheit wahr, Einzelhandelsgeschäfte aufzusuchen.
Die Innenstadt
stellt den bedeutendsten Einzelhandelsstandort in Emmerich am Rhein dar. Der
Einzelhandel in Emmerich am Rhein steht vor der Herausforderung sich zum einen
gegen den 24stündigen Online-Handel und zum anderen gegen die großzügigen
Öffnungszeiten des nahegelegenen niederländischen Einzelhandels zu behaupten.
Zur Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandel hat der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein 2011 ein Einzelhandelskonzept auf dem Weg gebracht, dessen Fortschreibung
2017 beschlossen wurde. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes stellt in
Bezug auf den Einzel-handelsbestand der Innenstadt einen deutlichen Rückgang
der Betriebsanzahl fest.
Mit dem Ziel, u.a.
zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beizutragen, wurde 2016/2017
das Integrative Stadtentwicklungskonzept 2025 erstellt.
Darauf aufbauend
verfolgen die geplanten, im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit den 3 Veranstaltungen
stattfindenden Ladenöffnungen das Ziel, die Innenstadt zu beleben und ihre
Attraktivität zu steigern. Ziel ist es u.a., Immobilienleerständen,
Abwanderungen oder Geschäftsaufgaben von Einzelhändlern entgegenzuwirken und
somit die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Lebens- und
Wohnverhältnisse der örtlichen Bevölkerung, insbesondere einen möglichen
„Trading-Down-Effekt“ zu vermeiden. Sie dient insgesamt dem Erhalt eines
vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und eines zentralen
Versorgungsbereichs sowie der Belebung der Innenstadt im Sinne des § 6 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2, 3 und 4 LÖG.
Es ist vorgesehen,
den Lebensmittelhandel sowie Apotheken von der Ladenöffnung auszunehmen. Die
verkaufsoffenen Sonntage sollen dazu genutzt werden, in Ruhe bummeln zu gehen,
in den Geschäften zu stöbern, zu schauen und zu kaufen. Keinesfalls soll eine
Gleichstellung mit einem betriebsamen Werktag erzielt werden.
III. Anhörung gem.
§ 6 Abs. 4 LÖG NRW
Im gesetzlich
vorgeschriebenen Anhörungsverfahren wurden folgende Institutionen beteiligt:
• ver.di, Bezirk
Duisburg-Niederrhein
• Niederrheinische IHK - Duisburg
• Handelsverband NRW Kreis Kleve
e.V.
• Handwerkskammer Düsseldorf
• Kath. Kirchengemeinde St.
Christophorus
• Ev. Kirchengemeinde Emmerich
Während die
Niederrheinische IHK, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Düsseldorf
und das Presbyterium der Evang. Kirchengemeinde keine Bedenken gegen die
Öffnung der Verkaufsstellen an 3 Sonntagen erheben, teilt die Gewerkschaft
Ver.di mit, dass sie im Sinne der Arbeitnehmer und ihrer Familien aber auch für
den Erhalt des freien Sonntages den geplanten Öffnungen keinen Zuspruch
erteilen kann. Bis zum Vorjahr wurden seitens der Gewerkschaft im Rahmen des
Anhörungsverfahrens nur eingeschränkte Bedenken geäußert. Seitens der
Katholischen Kirchengemeinde ist bis zur Erstellung der Vorlage keine
Stellungnahme eingegangen.
IV. Fazit
Die Verwaltung hat die
Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 LÖG eingehend geprüft und kommt zu
dem Ergebnis, dass die Sachgründe in ihrer Summe die beabsichtigte Öffnung der
Verkaufsstellen für jeweils 5 Stunden an insgesamt 3 Sonntagen und damit eine
Ausnahme von der Sonntagsruhe rechtfertigen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem Antrag der Emmericher Werbegemeinschaft zur Öffnung der Verkaufsstellen in der Innenstadt am Sonntag, den 07.04.2019, am Sonntag, den 28.07.2019 und am Sonntag, den 08.09.2019, durch Erlass der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung stattzugeben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister