hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 100 - "Fachbereich 1 -Zentrale Dienste"
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt
den Zuschussbedarf für das Budget 100 „Fachbereich 1 – Zentrale Dienste“ für
das Jahr 2019 im Ergebnishaushalt auf 4.245.848 Euro und im Finanzhaushalt auf
3.998.278 Euro –zuzüglich der im Rahmen dieser Vorlage beschlossenen
Veränderungen.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde
in der Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an
die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.
Dem Haupt- und
Finanzausschuss, als beratender Fachausschuss wurden am 04.12.2018 die Ziele
und Schwerpunkte sowie das Budget (Seiten 133 – 154) durch die
Budgetverantwortliche des Fachbereiches 1 detailliert vorgestellt und
erläutert.
In seiner Sitzung
am 12.02.2019 wird der Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die
Ziele und Schwerpunkte und den Zuschussbedarf für das Budget 100 – Fachbe-
reich 1 – B
„Zentrale Dienste“ für das Haushaltsjahr 2019 festlegen.
Beschlussfassung
„Freies WLAN in der Turnhalle des Willibrord-Gymnasiums
Im Rahmen der
Beratung über das Budget 100 gilt es auch, über die Eingabe Nr. 10/2018 des
CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein – Mitte vom 12.06.2018 (siehe Anlage) einen
Beschluss zu fassen. Der Rat hat diese Eingabe in seiner Sitzung am 26.06.2018
an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Dieser hat am 20.09.2018 die
Ausführungen der Verwaltung (Vorlage 01-16 1571/2018) in Bezug auf die
technischen und finanziellen Voraussetzungen zur Kenntnis genommen und
beschlossen, die Entscheidung über die Umsetzung des Projektes im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2019 zu treffen.
Zwischenzeitlich
wurde die verwaltungsseitige Kostenschätzung angepasst. Bei Realisierung des
Projektes wären die einmaligen Aufwendungen mit 9.000 Euro und laufenden
Aufwendungen mit jährlich 1.500 Euro zu beziffern.
Stellungnahme der Verwaltung (Auszug Ziffer 3 Vorlage 01 – 16 1571/2018;
Sitzung HFA am 20.09.2018):
„3. Fazit
Die Einrichtung eines
öffentlichen WLAN in der Turnhalle des städt. Willibrord-Gymnasiums ist somit
grundsätzlich möglich. Allerdings wäre diese mit nicht unerheblichen Kosten
verbunden, die einmalig bzw. dauerhaft zusätzlich im städtischen Haushalt
bereitgestellt werden müssten.
Andere Turnhallen
verfügen nicht über eine solche Ausstattung. Aus Sicht der Verwaltung ist es
weder beabsichtigt noch finanziell vertretbar, Turnhallen „flächendeckend“ mit
freiem WLAN auszustatten.
Allerdings gilt es zu
berücksichtigen, dass die Turnhalle des städt. Willibrord-Gymnasiums gleich
mehrere Alleinstellungsmerkmale aufweisen kann, die sie von den anderen Hallen
in städtischer Trägerschaft unterscheidet und die diese Investition
rechtfertigen könnten.
Exemplarisch sei
aufgeführt, dass
- es sich um die einzige Großraumhalle
(3-fach-Halle) im Stadtgebiet handelt,
- diese Halle für die
Austragung von Meisterschaftsspielen, Schulmeisterschaften
und traditionellen Turnieren (Stadtmeisterschaft Hallenfußball)
genutzt wird und
damit auch als ein Aushängeschild der Stadt qualifiziert werden kann
- diese Halle als einzige
über eine Tribüne verfügt, die eine größere Zuschaueranzahl
aufnehmen kann,
- diese Halle vorrangig für
Wochenendveranstaltungen genutzt wird; andere Hallen werden am
Wochenende nur dann vergeben, wenn keine freien Kapazitäten in dieser Halle zur
Verfügung stehen,
Hinzu kommt, dass der
mobile (Handy-)Empfang gerade in dieser vielfrequentierten Halle
einschränkt ist.
Die vorgenannten Aspekte stützen aus Sicht der Verwaltung das Begehren
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines öffentlichen WLAN in der Turnhalle des städt. Willibrord-Gymnasiums und stellt die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 ff bereit.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt:
sh. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister