Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 100 - "Fachbereich 1 -Zentrale Dienste"
Vorlage
01 - 16 1753/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 100 „Fachbereich 1 – Zentrale Dienste“ für das Jahr 2019 im Ergebnishaushalt auf 4.245.848 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.998.278 Euro –zuzüglich der im Rahmen dieser Vorlage beschlossenen Veränderungen.  

 

Sachdarstellung :

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss, als beratender Fachausschuss wurden am 04.12.2018 die Ziele und Schwerpunkte sowie das Budget (Seiten 133 – 154) durch die Budgetverantwortliche des Fachbereiches 1 detailliert vorgestellt und erläutert.

 

In seiner Sitzung am 12.02.2019 wird der Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte und den Zuschussbedarf für das Budget 100 – Fachbe-

reich 1 – B „Zentrale Dienste“ für das Haushaltsjahr 2019 festlegen.

 

 

 

Beschlussfassung „Freies WLAN in der Turnhalle des Willibrord-Gymnasiums

Im Rahmen der Beratung über das Budget 100 gilt es auch, über die Eingabe Nr. 10/2018 des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein – Mitte vom 12.06.2018 (siehe Anlage) einen Beschluss zu fassen. Der Rat hat diese Eingabe in seiner Sitzung am 26.06.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Dieser hat am 20.09.2018 die Ausführungen der Verwaltung (Vorlage 01-16 1571/2018) in Bezug auf die technischen und finanziellen Voraussetzungen zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Entscheidung über die Umsetzung des Projektes im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 zu treffen.

 

 

Zwischenzeitlich wurde die verwaltungsseitige Kostenschätzung angepasst. Bei Realisierung des Projektes wären die einmaligen Aufwendungen mit 9.000 Euro und laufenden Aufwendungen mit jährlich 1.500 Euro zu beziffern.

 

Stellungnahme der Verwaltung (Auszug Ziffer 3 Vorlage 01 – 16 1571/2018; Sitzung HFA am 20.09.2018):

 

„3.       Fazit

Die Einrichtung eines öffentlichen WLAN in der Turnhalle des städt. Willibrord-Gymnasiums ist somit grundsätzlich möglich. Allerdings wäre diese mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die einmalig bzw. dauerhaft zusätzlich im städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssten.

Andere Turnhallen verfügen nicht über eine solche Ausstattung. Aus Sicht der Verwaltung ist es weder beabsichtigt noch finanziell vertretbar, Turnhallen „flächendeckend“ mit freiem WLAN auszustatten.

 

Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die Turnhalle des städt. Willibrord-Gymnasiums gleich mehrere Alleinstellungsmerkmale aufweisen kann, die sie von den anderen Hallen in städtischer Trägerschaft unterscheidet und die diese Investition rechtfertigen könnten.

 

Exemplarisch sei aufgeführt, dass

 

-       es sich um die einzige Großraumhalle (3-fach-Halle) im Stadtgebiet handelt,

-       diese Halle für die Austragung von Meisterschaftsspielen, Schulmeisterschaften

und traditionellen Turnieren (Stadtmeisterschaft Hallenfußball) genutzt wird und

damit auch als ein Aushängeschild der Stadt qualifiziert werden kann

-       diese Halle als einzige über eine Tribüne verfügt, die eine größere Zuschaueranzahl

            aufnehmen kann,

-       diese Halle vorrangig für Wochenendveranstaltungen genutzt wird; andere Hallen werden am Wochenende nur dann vergeben, wenn keine freien Kapazitäten in dieser Halle zur Verfügung stehen,

 

Hinzu kommt, dass der mobile (Handy-)Empfang gerade in dieser vielfrequentierten Halle einschränkt ist.

 

Die vorgenannten Aspekte stützen aus Sicht der Verwaltung das Begehren

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Einrichtung eines öffentlichen WLAN in der Turnhalle des städt. Willibrord-Gymnasiums und stellt die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 ff bereit.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019  vorgesehen. Produkt: sh. Anlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister