Betreff
Sondervermögen strategische Innenstadtentwicklung
Vorlage
02 - 16 1768/2019
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt:

  1. die Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH (EGE) wird mit der in der Vorlage beschriebenen Umsetzung der Maßnahmen aus der Strategischen Innenstadtentwicklung beauftragt.

 

  1. Bei der Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH wird ein Beirat mit sieben Mitgliedern gebildet. Dem Beirat gehören der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete der Stadt Emmerich am Rhein sowie fünf vom Rat bestimmte Mitglieder an, deren Amtszeit auf die jeweilige Wahlperiode des Rates begrenzt ist; sie können unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich gegenüber dem/r Vorsitzenden ihr Amt niederlegen bzw. können gem. § 113 Abs. 1 GO NRW jederzeit vom Rat abberufen werden.

 

  1. Der Geschäftsführer der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH  (EGD) nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirates teil.

 

  1. Der Beirat überwacht und berät die Geschäftsführung in wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik.

 

  1. Der Beirat entscheidet über

·         die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses,

·         die Bestellung des Wirtschaftsprüfers,

·         die Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen,

·         den Wirtschaftsplan für das jeweilige Geschäftsjahr.

 

  1. Die Geschäftsführung bedarf in folgenden Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung des Beirates:

·         Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken,

·         Entscheidung über die Durchführung von Baumaßnahmen wie Abriss, Neubau oder Sanierung (Baubeschluss),

·         Vergabe von Bauleistungen ab 50.000 €.

 

  1. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er wählt die/den Vorsitzende/n und ihren/seinen Stellvertreter aus der Mitte der vom Rat benannten Mitglieder.

 

  1. Als Mitglieder und deren Stellvertreter in den Beirat der EGE werden bestimmt:

1.    Bürgermeister Hinze, Peter                         Stellv.: Stadtkämmerer Siebers, Ulrich

2.    Erster Beigeordneter Wachs, Dr. Stefan    Stellv.: Fachbereichsleiter Bartel, Jens

 

3.    Reintjes, Dr. Matthias                                  Stellv.: Gricksch, Bert

4.    Arntzen, Erik                                                Stellv.: Jansen, Albert

5.    Mölder, Manfred                                          Stellv.: Schaffeld, Andrea

6.    Ludwig, Jan                                                 Stellv.: Trüpschuch, Elke

7.    Sigmund, Joachim                                      Stellv.: Leypoldt, Maik

 

  1. Der Geschäftsführer der Port Emmerich GmbH wird beauftragt, die zuvor gefassten Beschlüsse des Rates durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbeizuführen.

 

  1. Die Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (EGD) kann eine Eigenkapitalverstärkung von bis zu 10.000.000,00 EUR  erhalten.

 

Sachdarstellung :

 

1.Gemeinsamer Antrag der CDU- und BGE-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017

 

Mit Antrag der CDU- und BGE-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 sollte der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Verwaltung beauftragen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Gründung eines mit bis zu 10 Mio. € ausgestatten Eigenbetriebes zur strategischen Innenstadtentwicklung vorzubereiten. Ziel des Eigenbetriebes sollte sein

a)    der Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken und Immobilien zur Verwirklichung der Einzelhandels-, Wirtschafts- und Wohnräumförderung im Innenstadtbereich der Stadt Emmerich am Rhein,

b)    die Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe,

c)    die Förderung des Wirtschafts- und Einzelhandelsstandortes Emmerich am Rhein durch Startup-, Gründer- und Sanierungskredite und Zuschüsse.

Um schnelle Entscheidungswege zu garantieren, sollte ein kleiner nichtöffentlicher Betriebsausschuss gebildet werden.

 

1.1 Fragestellungen

 

Die Schaffung dieses Sondervermögens warf zunächst die Frage der Umsetzbarkeit, die Entscheidung für die wirtschaftlichste und finanziell verträglichste Betriebsform für das 10-Millionen-Projekt, kommunalverfassungsrechtliche, finanzielle, steuerliche, beihilferechtliche, personelle und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung des Aufgabenspektrums auf. Entgegen der Verwaltungsvorlage zur Bildung eines Gremiums mit fünf stimmberechtigten Mitgliedern und jeweils einem beratenden Mitglied aus den kleineren Fraktionen hat der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2017 beschlossen

  1. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend einen auf kommunale Unternehmen spezialisierten Wirtschaftsprüfer mit den Fragen nach der geeigneten Rechtsform, steuerlichen Fragen und Beihilferichtlinien zu betrauen,
  2. eine neu zu definierende Arbeitsgruppe mit 9 Mitgliedern einzurichten und den Antrag dorthin zu verweisen,
  3. 9 Ratsmitglieder/Sachkundige Bürger und deren Stellvertreter in die neue Arbeitsgruppe zu benennen.

 

1.2 Arbeitsgruppe Sondervermögen/Ausschreibung Beratungsleistungen

 

Am 14.12.2017 fand unter beratender Teilnahme der Verwaltungsführung sowie des Wirtschaftsförderers die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Sondervermögen statt.

 

Eine Einbeziehung der Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH (EGE) zur Umsetzung der Innenstadtentwicklung wurde wegen der Gesellschafterstruktur damals nicht weiter verfolgt.

Zusammenfassend hat sich die AG Sondervermögen auf eine vorrangige Konzentration auf den Bereich Innenstadt, vorrangig Einzelhandelsstraßen und Neumarkt, danach auf den Bereich des ISEK,  und dem Hauptziel aus dem CDU-/BGE-Antrag Ankauf, Verkauf  und Tausch von Grundstücken und Immobilien zur Verwirklichung der Einzelhandels-, Wirtschafts- und Wohnraumförderung verständigt.

 

Aufgrund eines weiteren gemeinsamen Antrages der CDU- und BGE-Stadtratsfraktion vom 15.01.2018 wurden für das Jahr 2018 eine Startfinanzierung von 2 Mio. € und für die Jahre 2019 und 2020 jeweils weitere 4 Mio. € in den Haushalt 2018 eingestellt; die Haushaltsansätze wurden jedoch 2018 nicht in Anspruch genommen.

 

Im Februar 2018 erfolgt die Ausschreibung der Beratungsleistungen zur Errichtung eines Sondervermögens zur strategischen Innenstadtentwicklung. Das Ergebnis der Ausschreibung entsprach nicht den Erwartungen. Interfraktionell wurde am 23.04.2018 entschieden, die Vergabe aufzuheben und in einer nächsten Sitzung der AG Sondervermögen eine klare Definition der Ziele und Aufgaben des Sondervermögens zu erarbeiten. Die dafür am 03.05.2018 vorgesehene 2. Sitzung der AG Sondervermögen wurde jedoch wegen personeller Veränderung in der Wirtschafts-förderungsgesellschaft kurzfristig abgesagt.

 

2. Aufgabenübertragung an die Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH (EGE)

 

Zwischenzeitlich sind Veränderungen in der Gesellschafterstruktur der Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein (EGE) erfolgt. Die Port Emmerich GmbH hat die 49%-Anteile der S-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH an der EGE erworben.  Damit ist die EGE zu 100 % eine mittelbare Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein geworden und unterliegt vollständig dem Einfluss und der Kontrolle der Stadt Emmerich am Rhein. Aus diesem Grunde wurde die EGE als die Gesellschaft bestimmt, mit der das auf Basis des Ratsbeschlusses umzusetzende Projekt „Sondervermögen zur strategischen Innenstadtentwicklung“ realisiert werden soll.

  • Der Gesellschaftsvertrag der EGE vom 13.02.2003 erlaubt in § 2
  • den An- und Verkauf von Grundstücken
  • die Entwicklung von Grundstücken und
  • die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.
  • Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
  • Sie ist berechtigt, andere, ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

 

Damit dient die EGE auch als Instrument zur Umsetzung stadtplanerischer Entscheidungen der Stadt Emmerich am Rhein              

             

Nach Abschluss des ersten so umgesetzten und abgeschlossenen Projektes soll eine Evaluierung des eingeschlagenen Verfahrensablaufes unter Berücksichtigung der Zielerreichung dieses Projektes vorgenommen werden.

 

2.1 Fachbeirat

 

Bisher war ein nach § 8 des Gesellschaftsvertrages der EGE möglicher Beirat nicht eingerichtet. Durch Gesellschafterbeschluss wird der Beirat nach § 8 nunmehr eingerichtet und konkretisiert. Über diesen Beirat erfolgt die Beteiligung des Rates und der Verwaltung der Stadt an der Steuerung und Entscheidungsfindung über Einzelprojekte. § 8 muss entsprechend modifiziert werden, die Zahl der Mitglieder des Beirates und die ihm obliegenden Aufgaben müssen neu festgelegt werden.

 

Der Beirat soll aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern bestehen; gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Bediensteter der Stadt dazu zählen. Daneben soll der Erste Beigeordnete der Stadt (als Dezernent der Stadtplanung) stimmberechtigtes Mitglied des Beirates sein. Die anderen 5 Sitze würden auf Basis des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer derzeit auf die Ratsfraktion CDU (2 Sitze), die SPD-Fraktion (2 Sitze) und die BGE-Fraktion (1 Sitz) entfallen. Die Amtszeit der vom Rat entsandten Mitglieder des Beirates und ihrer Stellvertreter soll auf die jeweilige Wahlperiode des Rates begrenzt sein, sie können unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich gegenüber dem/r Vorsitzenden ihr Amt niederlegen bzw. können gem. § 113 Abs. 1 GO NRW jederzeit vom Rat abberufen werden.

Daneben soll  der Geschäftsführer der Konzernmutter EGD mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirates teilnehmen.

 

Der Beirat berät nicht öffentlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst.

 

Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er wählt die/den Vorsitzende/n und ihren/seinen Stellvertreter aus der Mitte der vom Rat entsandten Mitglieder.

 

2.2 Aufgaben des Beirates

 

Aufgabe des Beirates ist die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung in wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik. 

 

Der Beirat entscheidet über

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses,

b)    die Bestellung des Wirtschaftsprüfers,

c)    die Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen,

d)    den Wirtschaftsplan für das jeweilige Geschäftsjahr.

 

Die Geschäftsführung der Gesellschaft bedarf in folgenden Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung des Beirates:

a)    Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken

b)    Entscheidung über die Durchführung von Baumaßnahmen wie Abriss, Neubau oder Sanierung (Baubeschluss)

c)    Vergabe von Bauleistungen ab 50.000 €

 

3.Finanzierung    

 

Zur Verstärkung der Eigenmittel im EGD-Konzern stellt die Stadt aus dem städtischen Haushalt bis zu 10.000.000 Euro bereit. Für das Jahr 2019 ist zunächst ein Betrag von 2.000.000 Euro im Haushalt vorgesehen, entsprechend weitere Beträge werden für die Finanzplanungsjahre bis 2022 eingeplant.

 

Die Mittel werden in Form einer Kapitalverstärkung zur Aufstockung des Eigenkapitals nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bei der 100%-igen unmittelbaren Tochtergesellschaft Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (EGD) bereit gestellt.  Die Kapitalverstärkung ist keine Verlustzuweisung und nicht mit einer Gegenleistung der Gesellschaft verbunden. Da die EGD schon zu 100 % der Stadt gehört, ist die Kapitalverstärkung nicht mit einer Erhöhung des Gesellschaftsanteils bzw. Änderung der Gesellschafterrechte verbunden.

 

Die Stadt wird diese Eigenkapitalverstärkung an die EGD voraussichtlich durch Kredite finanzieren. Bilanztechnisch stehen den höheren Verbindlichkeiten in der städtischen Bilanz eine höhere Finanzanlage (Anteile an verbundenen Unternehmen) gegenüber.

 

Im Rahmen des Cash-Pools des EGD-Konzerns dient diese Kapitalverstärkung ausschließlich zur Bereitstellung liquider Mittel bei der EGE zur Umsetzung der beschriebenen Ziele zur Innenstadtentwicklung. Die Gesellschaft wird vorrangig aus eigenen liquiden Mitteln ihre Projekte finanzieren. Aus den Innenstadt-Projekten sollen Rückflüsse erwirtschaftet werden, die für weitere Projekte („revolvierend“) wieder eingesetzt werden sollen. Zusätzliche Finanzmittel („hebeln“) generiert die EGE auch durch Kreditaufnahmen vom Kapitalmarkt.

 

Der Abruf der städtischen Kapitalverstärkung erfolgt nachrangig auf Abruf.

 

Ein Rückfluss an die Stadt würde bei einem Gewinn der Gesellschaft EGE über die Muttergesellschaften Port Emmerich und EGD als Gewinnausschüttung der EGD an die Stadt erfolgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Maßnahme ist im Haushaltsplan 2019 mit 2.000.000 € vorgesehen, Produkt 1.100.15.02.02, Invest. 7002003.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1 und 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister