Betreff
Beschleunigung Gesamtabschlüsse 2011 - 2017
Vorlage
14 - 16 1778/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt die gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumte und nunmehr ausgeweitete Verfahrenserleichterung wahrzunehmen und die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2017 im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

2.      Der Rat hebt den Beschluss vom 06.11.2018 hinsichtlich Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 gem. § 116 Abs. 6 GO NRW auf.

Sachdarstellung :

 

Der Landtag NRW hat am 12.12.2018 das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes ist auch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse geändert worden.

Die Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Übergangsregelungen und damit rückwirkende Anwendungen der Befreiungsvorschriften zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse sind im Gesetz nicht vorgesehen, sodass die größenabhängigen Erleichterungen erst ab dem Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in Anspruch genommen werden können. Für alle Gesamtabschlüsse bis einschließlich Haushaltsjahr 2018 bleibt die Aufstellungspflicht für die kommunalen Gesamtabschlüsse bestehen.

Soweit die kommunalen Gesamtabschlüsse noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind, können nunmehr mit der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 (bisher: 2015) die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 (bisher: 2011 bis 2014) in ihrer vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Zudem ist die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 ausgeweitet worden. Dies bedeutet, dass die kommunalen Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 aufzustellen, jedoch nicht zu prüfen sind, wenn der geprüfte und vom Rat festgestellte Gesamtabschluss 2018 bis zum 31. Dezember 2021 angezeigt wird. Die Gesamtabschlüsse der Vorjahre sind dieser Anzeige beizufügen.

Es ist beabsichtigt, die durch den Landesgesetzgeber eingeräumte Verfahrenserleichterung wahrzunehmen.  Das bedeutet, dass sämtliche Verfahrensschritte bei den Gesamtabschlüssen der Jahre 2011 bis 2017 zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Es findet weder eine Feststellung dieser Gesamtabschlüsse noch eine Entlastung des Bürgermeisters statt. Erst der Gesamtabschluss 2018 wird dann wieder - wie der Gesamtabschluss 2010 - gemäß den formalen Bestimmungen der GO NRW vorgelegt, geprüft und beschlossen.

Das mit der Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 beauftragte Unternehmen steht der örtlichen Rechnungsprüfung zurzeit für Rückfragen zur Verfügung, so dass der am 06.11.2018 eingebrachte Gesamtabschluss 2015 sowie die aufgestellten Gesamtabschlüsse 2011-2014 aktuell intern geprüft werden. Es wird jedoch auf ein formales Verfahren inkl. Feststellung und Entlastung verzichtet, so dass der Beschluss zur Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss vom 06.11.2018 aufzuheben ist.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister