Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der SPD-Ortsverein
Elten hat in der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein die Absenkung des Bordsteins am Eltener Markt beantragt,
um einen zusätzlichen barrierefreien Zugang vom Durchgang/Durchfahrt
Pastor-Woltering-Weg auf den Eltener Markt herzustellen.
Dieser Antrag wurde an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich verwiesen.
Bordsteinabsenkungen werden jedoch grundsätzlich vom FB 5 genehmigt, der wie
folgt Stellung genommen hat:
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestehen 2 höhengleiche, barrierefreie
Übergänge vom Durchgang Pastor-Woltering-Weg in Richtung Eltener Markt. Diese
befinden sich in ca. 20 bzw. 25 m Entfernung zum Durchgang.
Diese Übergänge sind verkehrssicher gestaltet. Sie sind mit einer Mittelinsel
ausgestattet bzw. befinden sich im Bereich einer Einengung.
Die zusätzlich gewünschte Querungsmöglichkeit wird als nicht verkehrssicher
eingestuft.
Begründung:
Der Eltener Markt wurde 2007 umgebaut. Schon damals wurde auf eine möglichst
dichte und nicht begehbare Gestaltung des Randes zur Schmidtstraße
(L472) geachtet, um den Fußgänger zu den bestehenden sicheren Querungsstellen
zu leiten.
Dies wurde durch vergrößerte Baumscheiben, Infotafeln und andere
Straßeneinbauten wie z.B. Müllbehälter erreicht.
Eine Querung für Fußgänger im Bereich der Durchfahrt zum Pastor-Woltering-Weg
wurde auch damals schon als nicht verkehrssicher erachtet.
Die Fahrt durch den Torbogen führt Kraftfahrer nicht nur zum Parkplatz der
Volksbank und zum Haus Pastor-Woltering-Weg 2, sondern bietet auch während der
Markttage eine Ersatzparkfläche für den belegten Marktplatz.
Dies impliziert, dass im Falle einer Einrichtung der gewünschten Querung gerade
an Markttagen, an denen der Parkplatz der Volksbank stark frequentiert wird,
sich dort im Einmündungsbereich mobilitätseingeschränkte Personen aufhalten, um
die Fahrbahn zu queren. Dies führt unweigerlich zu nicht berechenbaren
gefährlichen Situationen.
Im Zuge des Abwägungsprozesses wurde auch die Polizei um Stellungnahme
gebeten:
In Elten am Markt gibt es kurz vor dem
Einmündungsbereich zur Klosterstraße eine Querungshilfe.
Zudem wird diese Hilfe auch von Schulkindern benutzt.
Die Querungshilfe ermöglicht ein sicheres Überqueren der Straße. Damit dies
nicht unkontrolliert passiert, ist von einer Absenkung abzuraten.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass einer 3.
Querungsmöglichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugestimmt werden
kann.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Antoni
Betriebsleiter