Betreff
Bordsteinabsenkung am Markt in Emmerich-Elten; hier: Eingabe Nr. 20/2018 des SPD-Ortsvereins Elten vom 05.11.2018
Vorlage
70 - 16 1784/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

 

Der SPD-Ortsverein Elten hat in der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein die Absenkung des Bordsteins am Eltener Markt beantragt, um einen zusätzlichen barrierefreien Zugang vom Durchgang/Durchfahrt Pastor-Woltering-Weg auf den Eltener Markt herzustellen.
Dieser Antrag wurde an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich verwiesen. Bordsteinabsenkungen werden jedoch grundsätzlich vom FB 5 genehmigt, der wie folgt Stellung genommen hat:

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestehen 2 höhengleiche, barrierefreie Übergänge vom Durchgang Pastor-Woltering-Weg in Richtung Eltener Markt. Diese befinden sich in ca. 20 bzw. 25 m Entfernung zum Durchgang.
Diese Übergänge sind verkehrssicher gestaltet. Sie sind mit einer Mittelinsel ausgestattet bzw. befinden sich im Bereich einer Einengung.

Die zusätzlich gewünschte Querungsmöglichkeit wird als nicht verkehrssicher eingestuft.

Begründung:
Der Eltener Markt wurde 2007 umgebaut. Schon damals wurde auf eine möglichst dichte und nicht begehbare Gestaltung des Randes zur Schmidtstraße (L472) geachtet, um den Fußgänger zu den bestehenden sicheren Querungsstellen zu leiten.
Dies wurde durch vergrößerte Baumscheiben, Infotafeln und andere Straßeneinbauten wie z.B. Müllbehälter erreicht.

Eine Querung für Fußgänger im Bereich der Durchfahrt zum Pastor-Woltering-Weg wurde auch damals schon als nicht verkehrssicher erachtet.
Die Fahrt durch den Torbogen führt Kraftfahrer nicht nur zum Parkplatz der Volksbank und zum Haus Pastor-Woltering-Weg 2, sondern bietet auch während der Markttage eine Ersatzparkfläche für den belegten Marktplatz.
Dies impliziert, dass im Falle einer Einrichtung der gewünschten Querung gerade an Markttagen, an denen der Parkplatz der Volksbank stark frequentiert wird, sich dort im Einmündungsbereich mobilitätseingeschränkte Personen aufhalten, um die Fahrbahn zu queren. Dies führt unweigerlich zu nicht berechenbaren gefährlichen Situationen.

Im Zuge des Abwägungsprozesses wurde auch die Polizei um Stellungnahme gebeten:

In Elten am Markt gibt es kurz vor dem Einmündungsbereich zur Klosterstraße eine Querungshilfe.
Zudem wird diese Hilfe auch von Schulkindern benutzt.
Die Querungshilfe ermöglicht ein sicheres Überqueren der Straße. Damit dies nicht unkontrolliert passiert, ist von einer Absenkung abzuraten.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass einer 3. Querungsmöglichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugestimmt werden kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr 2019  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter