Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §
19 Abs. 3 KiBiz die
in der (Anlage 2*) aufgelisteten Plätze in Kindertages-einrichtungen,
unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gemäß
§ 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2019/2020. Entsprechendes gilt für
die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.
*Diese Anlagen werden in der
Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 19. und 20.11.2018 fanden in
den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2019/2020
statt. Der Abgleich der Anmeldungen wurde am 14.01.2019 in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen
Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen.
Die Kindertageseinrichtungen können im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Kapazitäten i.d.R. nur die Anzahl an Kindern zum Kindergartenjahr
2019/2020 aufnehmen, die durch die Anzahl der Kinder, die eingeschult werden,
frei werden. Viele Eltern haben eine Wunsch-einrichtung, die nicht immer die
gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht,
durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch-
und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass
der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in
Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass
Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an
die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben.
Insbesondere sollen diese Eltern an die AWO verwiesen werden, damit sie ihr
Kind rechtzeitig für die Kita
Räuberhöhle anmelden können und die AWO die erforderlichen Kindpauschalen
beantragen kann. Die Kita Räuberhöhle bietet ein Raum-angebot für bis zu 5
Gruppen. Weiterhin ist anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar grundsätzlich
für einen Kita-Platz im Kindergartenjahr 2019/2020 in den Emmericher
Kindertageseinrichtungen angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz
in ihrer Wunscheinrichtung frei wird. Dies gilt für U3- und Ü3-Kinder
entsprechend.
Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen
den Kinder-tageseinrichtungen und dem Jugendamt fortlaufend bearbeitet. Die genaue Anzahl der Kinder kann zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung
nicht beziffert werden. Es sind
noch Anmeldetermine in der Kita-Räuberhöhle geplant, die diese Listen wieder
verändern werden.
Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätzen erfordert einen
hohen Verwaltungs-aufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden
Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote
in den Kitas und dem Gesamtplatz-angebot in allen Kitas zu überprüfen sind.
Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder
mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier fast ausschließlich
Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen werden. Die Anzahl der
Kinder mit besonderem Förderbedarf ist ansteigend.
Zum Kindergartenjahr 2019/2020 kann festgehalten werden, dass sich der
zusätzliche Förderbedarf nunmehr auch auf die Kinder unter 3 Jahren ausweitet. Im Kindergartenjahr
2019/2020 sind dies voraussichtlich 4 Kinder unter 3 Jahren.
Veränderungen im Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2019/2020:
Ø
Weiterführung der Überhanggruppe im
Familienzentrum St. Martinus mit gleichzeitiger Umwandlung:
Das Jugendamt Emmerich befürwortet
die Weiterführung der Überhanggruppe für das
Kindergartenjahr 2019/2020. Ebenso wird die Umwandlung der Überhanggruppe vom Gruppentyp III in den Gruppentyp I
befürwortet. Der Bedarf an U3 Plätzen im Stadtteil
Elten ist ansteigend. Darüber hinaus können für diesen Stadtteil derzeit keine
weiteren Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden, da
die entsprechenden Betreuungspersonen fehlen (derzeit eine Kindertagespflegestelle). Damit der
Bedarf der Eltern abgedeckt werden kann, strebt das Jugendamt Emmerich in
Absprache mit der Kindertageseinrichtung und dem Träger die Fortführung der
Überhanggruppe im Familienzentrum St. Martinus an. Der Antrag auf
Betriebserlaubnis beim LVR läuft zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch. Die
weitere Kindertageseinrichtung in diesem Stadtteil kann den Bedarf an
steigenden Plätzen zur Zeit ebenfalls nicht abdecken. Insgesamt wird für diesen
Stadtteil zum Kindergartenjahr 2020/2021 die Einrichtung einer weiteren
dauerhaften Kindergartengruppe geplant. Der mögliche Ausbau ist abhängig von
der zukünftigen Investitionsförderung sowie der weiteren Entwicklung der
Kinderzahlen und dem steigenden Bedarf nach U3-Plätzen.
Der freiwillige Kommunalzuschuss in
Form der Übernahme des Trägeranteils für die Überhanggruppe
wird somit für ein weiteres Kindergartenjahr verlängert.
Ø
Einrichtung weiterer U2-Kitaplätze in der
Elterninitiative Rappelkiste:
Im Ortsteil Elten gib es darüber
hinaus vermehrt Anfragen für U2-Plätze. In Zusammenarbeit
mit der Kindertageseinrichtung, dem Träger und dem örtlichen Jugendamt wurde die Möglichkeit gefunden,
durch Nutzung des Mehrzweckraumes eine
Übergangsgruppe für das KGJ 2019/2020 einzurichten. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung läuft das Betriebserlaubnisverfahren noch. Als Ausweich- möglichkeit für den Mehrzweckraum kann
die Turnhalle der angrenzenden Luitgardisgrundschule
genutzt werden. Hier wurde eine entsprechende Vereinbarung festgeschrieben.
Ø
Einrichtung weiterer Kita-Gruppen in der
Kita Räuberhöhle:
Aufgrund der Anmeldezahlen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist in
der Kita Räuberhöhle die Einrichtung einer dritten Kita-Gruppe notwendig,
darüber hinaus wird die Einrichtung einer 4. Gruppe angestrebt.
Die Kita Räuberhöhle bietet räumliche Kapazitäten für insgesamt fünf
Kita- Gruppen. Ob diese zusätzlich in dem Kindergartenjahr 2019/2020 durch Anmeldungen gefüllt werden können, ist zu
diesem Zeitpunkt schwer zu ermitteln. Einige Eltern der Wartelisten möchten auf
ihre Wunscheinrichtung warten, andere Eltern sind noch gar nicht erfasst, da
sie den Anmeldetermin im November nicht
wahrgenommen haben, sich dann aber unterjährig im Kindergartenjahr melden werden.
Das Jugendamt Emmerich hat mit dem
Träger und der Kindertageseinrichtung abgesprochen,
dass es nochmals Anmeldetermine gibt für die Eltern, die in Ihrer Wunscheinrichtung voraussichtlich keine
Platzzusage erhalten.
Damit hinsichtlich der
Pauschalmeldung zum 15.03.2019 ein Zuschussantrag gestellt werden kann, wurde vereinbart, dass die
Mietkosten sowie die Kindpauschalen für eine
4. Kita-Gruppe dem Land gegenüber gemeldet werden.
Da die Pauschalmeldung erst in ihrer Gesamtheit erstellt werden kann,
wenn alle Budgets und Plätze mit den Kindertageseinrichtungen und Trägern abgestimmt
sind, kann zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch keine Aussage
dahingehend getroffen werden, ob die gesetzliche Vorgabe des § 19 Abs. 3 KiBiz
eingehalten werden kann. Demnach muss bei einem Anstieg der 45-Stunden-Betreuung
um mehr als 4 Prozentpunkte eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Dieses
Ergebnis wird ebenfalls in der Sitzung am 12.03.2019 mitgeteilt.
Änderungen der
veranschlagten Zahlen im Haushaltsplan 2019 sind aufgrund der
Gruppenerweiterungen anzunehmen. Genaue Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt
nicht geliefert werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Finanzbericht
31.07.2019 spätestens zum 31.10.2019 genaue Zahlen genannt werden können. Die
mögliche 4. Gruppe in der Kita Räuberhöhle wurde in die Pauschalmeldung zum
01.08.2019 aufgenommen, ob diese tatsächlich an den Start gehen kann, ist
abhängig vom Anmeldeverhalten der Eltern. Die Sicherstellung eines
Kindergartenplatzes stellt einen Rechtsanspruch da. Ob die Mehrkosten für diese
Pflichtaufgabe im Budget des FB 4 aufgefangen werden können, ist ebenfalls zum
jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Es kann
festgehalten werden, dass die Anfrage nach U3-Plätzen ansteigt. Hierfür ist
ein Ausbau der Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der
Kindertagespflege dringend erforderlich. Zur Zeit ist ein Rückgang der Anzahl
der Tagespflegepersonen zu verzeichnen. Gründe hierfür sind Rückkehr in den
Beruf oder andere berufliche Veränderungen. Der Schwerpunkt muss hier die
Neugewinnung und Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sein. Weiterhin
müssen Qualitätsstandards in der Kindertagespflege und die Förderung der
Kindertagespflege überarbeitet werden. Dies ist erforderlich, um die Arbeit der
bereits tätigen Tagespflegepersonen zu unterstützen und wertzuschätzen. Der
U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen wird nur durch die Schaffung von neuen
Gruppen/Einrichtungen möglich sein. Umwandlungen von bestehenden Gruppen ziehen
eine Neuschaffung von Ü3-Gruppen mit sich. Für diese Aufgaben besteht insgesamt
ein erhöhter Personalbedarf in der Arbeitsgruppe „Tagesbetreuung für
Kinder“ sowohl im pädagogischen als auch im Verwaltungsbereich
der Arbeitsgruppe.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushalt 2019 grundsätzlich vorgesehen. Veränderung in den Ausgaben und
Einnahmen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht bezifferbar. Produkt
1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister