Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. §§ 19, 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
04 - 16 1809/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3  KiBiz die in der  (Anlage 2*) aufgelisteten Plätze in Kindertages-einrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2019/2020. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 

Sachdarstellung :

 

Am 19. und 20.11.2018  fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 statt. Der Abgleich der Anmeldungen wurde am 14.01.2019 in der  Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen.

 

Die Kindertageseinrichtungen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten i.d.R. nur die Anzahl an Kindern zum Kindergartenjahr 2019/2020 aufnehmen, die durch die Anzahl der Kinder, die eingeschult werden, frei werden. Viele Eltern haben eine Wunsch-einrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben. Insbesondere sollen diese Eltern an die AWO verwiesen werden, damit sie ihr Kind rechtzeitig für die  Kita Räuberhöhle anmelden können und die AWO die erforderlichen Kindpauschalen beantragen kann. Die Kita Räuberhöhle bietet ein Raum-angebot für bis zu 5 Gruppen. Weiterhin ist anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar grundsätzlich für einen Kita-Platz im Kindergartenjahr 2019/2020 in den Emmericher Kindertageseinrichtungen angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz in ihrer Wunscheinrichtung frei wird. Dies gilt für U3- und Ü3-Kinder entsprechend.

 

Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen den Kinder-tageseinrichtungen und dem Jugendamt fortlaufend bearbeitet. Die genaue Anzahl der Kinder kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung  nicht  beziffert werden. Es sind noch Anmeldetermine in der Kita-Räuberhöhle geplant, die diese Listen wieder verändern werden.

 

Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätzen erfordert einen hohen Verwaltungs-aufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatz-angebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier fast ausschließlich Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen werden. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf ist ansteigend.

Zum Kindergartenjahr 2019/2020 kann festgehalten werden, dass sich der zusätzliche Förderbedarf nunmehr auch auf die Kinder  unter 3 Jahren ausweitet. Im Kindergartenjahr 2019/2020 sind dies voraussichtlich 4 Kinder unter 3 Jahren.

 

 

Veränderungen im Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2019/2020:

 

Ø  Weiterführung der Überhanggruppe im Familienzentrum St. Martinus mit gleichzeitiger Umwandlung:

            Das Jugendamt Emmerich befürwortet die Weiterführung der Überhanggruppe für           das Kindergartenjahr 2019/2020. Ebenso wird die Umwandlung der Überhanggruppe   vom Gruppentyp III in den Gruppentyp I befürwortet. Der Bedarf an U3 Plätzen im       Stadtteil Elten ist ansteigend. Darüber hinaus können für diesen Stadtteil derzeit            keine

 

weiteren Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden, da die entsprechenden Betreuungspersonen fehlen (derzeit eine       Kindertagespflegestelle). Damit der Bedarf der Eltern abgedeckt werden kann, strebt das Jugendamt Emmerich in Absprache mit der Kindertageseinrichtung und dem Träger die Fortführung der Überhanggruppe im Familienzentrum St. Martinus an. Der Antrag auf Betriebserlaubnis beim LVR läuft zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch. Die weitere Kindertageseinrichtung in diesem Stadtteil kann den Bedarf an steigenden Plätzen zur Zeit ebenfalls nicht abdecken. Insgesamt wird für diesen Stadtteil zum Kindergartenjahr 2020/2021 die Einrichtung einer weiteren dauerhaften Kindergartengruppe geplant. Der mögliche Ausbau ist abhängig von der zukünftigen Investitionsförderung sowie der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen und dem steigenden Bedarf nach U3-Plätzen. 

            Der freiwillige Kommunalzuschuss in Form der Übernahme des Trägeranteils für die        Überhanggruppe wird somit für ein weiteres Kindergartenjahr verlängert.

 

Ø  Einrichtung weiterer U2-Kitaplätze in der Elterninitiative Rappelkiste:

            Im Ortsteil Elten gib es darüber hinaus vermehrt Anfragen für U2-Plätze. In           Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung, dem Träger und dem örtlichen        Jugendamt wurde die Möglichkeit gefunden, durch Nutzung des Mehrzweckraumes        eine Übergangsgruppe für das KGJ 2019/2020 einzurichten. Zum Zeitpunkt der       Vorlagenerstellung läuft das   Betriebserlaubnisverfahren noch. Als Ausweich-       möglichkeit für den Mehrzweckraum kann die Turnhalle der angrenzenden        Luitgardisgrundschule genutzt werden. Hier wurde eine entsprechende Vereinbarung             festgeschrieben.

 

Ø  Einrichtung weiterer Kita-Gruppen in der Kita Räuberhöhle:

Aufgrund der Anmeldezahlen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist in der Kita Räuberhöhle die Einrichtung einer dritten Kita-Gruppe notwendig, darüber hinaus wird die Einrichtung einer 4. Gruppe angestrebt.

Die Kita Räuberhöhle bietet räumliche Kapazitäten für insgesamt fünf Kita- Gruppen. Ob diese zusätzlich in dem Kindergartenjahr 2019/2020 durch  Anmeldungen gefüllt werden können, ist zu diesem Zeitpunkt schwer zu ermitteln. Einige Eltern der Wartelisten möchten auf ihre Wunscheinrichtung warten, andere Eltern sind noch gar nicht erfasst, da sie den Anmeldetermin im November  nicht wahrgenommen haben, sich dann aber unterjährig im Kindergartenjahr melden werden.

            Das Jugendamt Emmerich hat mit dem Träger und der Kindertageseinrichtung     abgesprochen, dass es nochmals Anmeldetermine gibt für die Eltern, die in Ihrer     Wunscheinrichtung voraussichtlich keine Platzzusage erhalten.

            Damit hinsichtlich der Pauschalmeldung zum 15.03.2019 ein Zuschussantrag gestellt        werden kann, wurde vereinbart, dass die Mietkosten sowie die Kindpauschalen für           eine 4. Kita-Gruppe dem Land gegenüber gemeldet werden.

 

Da die Pauschalmeldung erst in ihrer Gesamtheit erstellt werden kann, wenn alle Budgets und Plätze mit den Kindertageseinrichtungen und Trägern abgestimmt sind, kann zum  Zeitpunkt der Vorlagenerstellung  noch keine Aussage dahingehend getroffen werden, ob die gesetzliche Vorgabe des § 19 Abs. 3 KiBiz eingehalten werden kann. Demnach muss bei einem Anstieg der 45-Stunden-Betreuung um mehr als 4 Prozentpunkte eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Dieses Ergebnis wird ebenfalls in der Sitzung am 12.03.2019 mitgeteilt.

 

 

Änderungen der veranschlagten Zahlen im Haushaltsplan 2019 sind aufgrund der Gruppenerweiterungen anzunehmen. Genaue Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht geliefert werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Finanzbericht 31.07.2019 spätestens zum 31.10.2019 genaue Zahlen genannt werden können. Die mögliche 4. Gruppe in der Kita Räuberhöhle wurde in die Pauschalmeldung zum 01.08.2019 aufgenommen, ob diese tatsächlich an den Start gehen kann, ist abhängig vom Anmeldeverhalten der Eltern. Die Sicherstellung eines Kindergartenplatzes stellt einen Rechtsanspruch da. Ob die Mehrkosten für diese Pflichtaufgabe im Budget des FB 4 aufgefangen werden können, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Es kann festgehalten werden, dass die Anfrage nach U3-Plätzen ansteigt. Hierfür ist ein  Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Kindertagespflege dringend erforderlich. Zur Zeit ist ein Rückgang der Anzahl der Tagespflegepersonen zu verzeichnen. Gründe hierfür sind Rückkehr in den Beruf oder andere berufliche Veränderungen. Der Schwerpunkt muss hier die Neugewinnung und Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sein. Weiterhin müssen Qualitätsstandards in der Kindertagespflege und die Förderung der Kindertagespflege überarbeitet werden. Dies ist erforderlich, um die Arbeit der bereits tätigen Tagespflegepersonen zu unterstützen und wertzuschätzen. Der U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen wird nur durch die Schaffung von neuen Gruppen/Einrichtungen möglich sein. Umwandlungen von bestehenden Gruppen ziehen eine Neuschaffung von Ü3-Gruppen mit sich. Für diese Aufgaben besteht insgesamt ein erhöhter Personalbedarf in der Arbeitsgruppe „Tagesbetreuung für Kinder“  sowohl im  pädagogischen als auch im Verwaltungsbereich der Arbeitsgruppe.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2019 grundsätzlich vorgesehen. Veränderung in den Ausgaben und Einnahmen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht bezifferbar. Produkt 1.100.06.01.01 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister