Betreff
Auswahl und Aufnahme der plusKITAs gemäß § 21 a KiBiz in die örtliche Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
04 - 16 1810/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis, St. Martini und Sterntaler werden, vorbe-

haltlich der Verabschiedung des Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, für das Kindergartenjahr 2019/2020 in die Förderung der plusKITA-Einrichtungen gemäß § 21a KiBiz aufgenommen.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen des § 21a Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhalten plusKITA-            Einrichtungen einen Landeszuschuss i.H.v. 25.000 € jährlich. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Jugendhilfeausschuss die Kindertageseinrichtungen auswählt.  In der Regel wird die Förderung für fünf Jahre gewährt. Durch Zeitablauf sind die Fördermittel zum Kindergartenjahr 2019/2020 neu zu beschließen. 

In dem abgelaufenen Zeitraum wurden die Fördermittel an die Kindertageseinrichtungen    St. Aldegundis und St. Martini vergeben. Die Förderung an die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße wurde mit Schließung der Einrichtung zum 31.07.2018 eingestellt. Laut Beschluss des JHA vom 14.03.2018 zum TOP 3 wurde das Förderpaket zunächst nicht an eine weitere Kita vergeben, da davon ausgegangen wurde, dass die neuen gesetzlichen Grundlagen zum Kindergartenjahr 2019/2020 vorliegen. Die grundsätzliche Reform der gesetzlichen Grundlagen erfolgt lt. jetzigem Kenntnisstand erst zum Kindergartenjahr 2020/2021. Nunmehr geht es darum, für das Kindergartenjahr 2019/2020 über die plusKITA-Förderung zu entscheiden.

Das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungs-gesetz sieht für das Kindergartenjahr 2019/2020 folgende Übergangslösung vor:

Dem § 21a Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Im Kindergartenjahr 2019/2020 wird die Verteilungsgrundlage nach Absatz 1 Satz 3 für den jährlichen Zuschuss für die Förderungen von plusKITA-Einrichtungen um ein Jahr verlängert. Damit soll grundsätzlich die laufende Förderung als plusKITA fortgesetzt werden.“

 

Die Aufgaben einer plusKITA lassen sich mit den Ausführungen des MKFFI.NRW wie folgt beschreiben:

Ø  Bildungsbenachteiligung abbauen

            Besonders Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrations-    hintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld haben schlechtere             Bildungschancen als andere Kinder. Ursache sind aber nicht geringere Fähigkeiten,            sondern schlechtere Startbedingungen und fehlende Förderung und Unterstützung.             Wichtigste Zielsetzung der plusKITAS ist daher, die Bildungschancen dieser Kinder           von Anfang an zu verbessern, indem sie Bildungsbenachteiligungen gezielt abbauen.

 

Ø  Individuelle Förderung ausbauen

            Das geschieht durch individuelle Förderung der Potenziale der Kinder, die sich am            Alltag ihrer Familien orientiert. Auf diese Besonderheiten abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen, adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung, eine             feste Ansprechperson für die Einbringung in die lokalen Netzwerkstrukturen,   spezielle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Aufgaben der plusKITAS,            die über die Tätigkeit von Regelkindertageseinrichtungen hinausgehen.

 

Anhand der beiliegenden Auswertung (Anlage 1) wurde die Förderfähigkeit der Kindertages-einrichtungen St. Aldegundis und St. Martini bestätigt. Das 3. Kontingent fällt nach den Aus-wahlkriterien auf die Kindertageseinrichtung Sterntaler. Bei der Auswertung wurde auf die Daten der Kindergartenjahre 2015/2016 bis 2017/2018 abgestellt. Da die Kita Räuberhöhle erst zum 01.08.2018 an den Start gegangen ist, wurden hier im Rahmen einer Einzelabfrage die Daten aus dem Kindergartenjahr 2018/2019 zu Grunde gelegt. Als Auswahlkriterien für alle Kindertageseinrichtungen wurden

 

Ø  der Anteil der Kinder mit einkommensbedingter Beitragsbefreiung sowie

 

Ø  der Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen

 

festgelegt.

 

Auf weitere Kriterien, die für die Stadt Emmerich aber auch für die einzelnen Kindertages-einrichtungen und Träger nur mit sehr viel Aufwand ermittelt werden können, wurde ver-zichtet. Die gewählten Auswahlkriterien sind ausreichend, um die Auswahl für das Kindergartenjahr 2019/2020 treffen zu können.

 

Die Kita Sterntaler wird in Trägerschaft der Vereinigten Hoppen- und Hompheus-Stiftung geführt. Die Kita-Leitung und der Träger unterstützen die Weiterentwicklung der Kindertages-einrichtung, zumal die Tätigkeiten einer plusKITA bereits geleistet werden.

 

Nach Ablauf des Kindergartenjahres 2019/2020 muss die weitere Förderung unter Berück-sichtigung der dann geplanten, geänderten Gesetzesgrundlage und den Zuweisungen des Landes überprüft werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es handelt sich um reine Landeszuschüsse, die im Haushalt 2019 als Einnahme und Ausgabe vorgesehen sind. Produkt 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister