Beschlussvorschlag
Die
Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis, St. Martini und Sterntaler werden,
vorbe-
haltlich der
Verabschiedung des Gesetzes für einen
qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz,
für das Kindergartenjahr 2019/2020 in die Förderung der plusKITA-Einrichtungen
gemäß § 21a KiBiz aufgenommen.
Sachdarstellung :
Im Rahmen des § 21a
Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhalten plusKITA- Einrichtungen einen Landeszuschuss
i.H.v. 25.000 € jährlich. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der
Jugendhilfeausschuss die Kindertageseinrichtungen auswählt. In der Regel wird die Förderung für fünf Jahre
gewährt. Durch Zeitablauf sind die Fördermittel zum Kindergartenjahr 2019/2020
neu zu beschließen.
In dem abgelaufenen
Zeitraum wurden die Fördermittel an die Kindertageseinrichtungen St.
Aldegundis und St. Martini vergeben. Die Förderung an die
Kindertageseinrichtung Gasthausstraße wurde mit Schließung der Einrichtung zum
31.07.2018 eingestellt. Laut Beschluss des JHA vom 14.03.2018 zum TOP 3 wurde
das Förderpaket zunächst nicht an eine weitere Kita vergeben, da davon
ausgegangen wurde, dass die neuen gesetzlichen Grundlagen zum Kindergartenjahr
2019/2020 vorliegen. Die grundsätzliche Reform der gesetzlichen Grundlagen
erfolgt lt. jetzigem Kenntnisstand erst zum Kindergartenjahr 2020/2021. Nunmehr
geht es darum, für das Kindergartenjahr 2019/2020 über die plusKITA-Förderung
zu entscheiden.
Das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu
einem reformierten Kinderbildungs-gesetz sieht für das Kindergartenjahr
2019/2020 folgende Übergangslösung vor:
Dem § 21a Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Im Kindergartenjahr 2019/2020 wird die Verteilungsgrundlage nach
Absatz 1 Satz 3 für den jährlichen Zuschuss für die Förderungen von
plusKITA-Einrichtungen um ein Jahr verlängert. Damit soll grundsätzlich die
laufende Förderung als plusKITA fortgesetzt werden.“
Die Aufgaben einer plusKITA lassen sich mit
den Ausführungen des MKFFI.NRW wie folgt beschreiben:
Ø Bildungsbenachteiligung abbauen
Besonders Kinder aus
Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrations- hintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld haben
schlechtere Bildungschancen
als andere Kinder. Ursache sind aber nicht geringere Fähigkeiten, sondern schlechtere Startbedingungen
und fehlende Förderung und Unterstützung. Wichtigste
Zielsetzung der plusKITAS ist daher, die Bildungschancen dieser Kinder von Anfang an zu verbessern, indem sie
Bildungsbenachteiligungen gezielt abbauen.
Ø Individuelle Förderung ausbauen
Das geschieht durch
individuelle Förderung der Potenziale der Kinder, die sich am Alltag ihrer Familien orientiert. Auf
diese Besonderheiten abgestimmte pädagogische Konzepte
und Handlungsformen, adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung, eine feste Ansprechperson für die
Einbringung in die lokalen Netzwerkstrukturen, spezielle
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Aufgaben der plusKITAS, die
über die Tätigkeit von Regelkindertageseinrichtungen hinausgehen.
Anhand der beiliegenden
Auswertung (Anlage 1) wurde die Förderfähigkeit der Kindertages-einrichtungen
St. Aldegundis und St. Martini bestätigt. Das 3. Kontingent fällt nach den Aus-wahlkriterien
auf die Kindertageseinrichtung Sterntaler. Bei der Auswertung wurde auf die
Daten der Kindergartenjahre 2015/2016 bis 2017/2018 abgestellt. Da die Kita
Räuberhöhle erst zum 01.08.2018 an den Start gegangen ist, wurden hier im
Rahmen einer Einzelabfrage die Daten aus dem Kindergartenjahr 2018/2019 zu
Grunde gelegt. Als Auswahlkriterien für alle Kindertageseinrichtungen wurden
Ø
der Anteil der Kinder mit einkommensbedingter Beitragsbefreiung
sowie
Ø
der Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht
deutsche Sprache sprechen
festgelegt.
Auf weitere Kriterien, die für
die Stadt Emmerich aber auch für die einzelnen Kindertages-einrichtungen und
Träger nur mit sehr viel Aufwand ermittelt werden können, wurde ver-zichtet.
Die gewählten Auswahlkriterien sind ausreichend, um die Auswahl für das
Kindergartenjahr 2019/2020 treffen zu können.
Die Kita Sterntaler wird in
Trägerschaft der Vereinigten Hoppen- und Hompheus-Stiftung geführt. Die
Kita-Leitung und der Träger unterstützen die Weiterentwicklung der
Kindertages-einrichtung, zumal die Tätigkeiten einer plusKITA bereits geleistet
werden.
Nach Ablauf des
Kindergartenjahres 2019/2020 muss die weitere Förderung unter Berück-sichtigung
der dann geplanten, geänderten Gesetzesgrundlage und den Zuweisungen des Landes
überprüft werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Es handelt sich um
reine Landeszuschüsse, die im Haushalt 2019 als Einnahme und Ausgabe vorgesehen
sind. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister