Betreff
Auswahl und Zuweisung der Förderung gem. § 21 a KiBiz für Kindertageseinrichtungen, in denen erhöhter Sprachförderungsbedarf besteht, für das Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
04 - 16 1811/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 21b KiBiz, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, für das Kindergartenjahr 2019/2020 die Kindertageseinrichtungen

Nr. 1 bis 10 (Anlage 1 zu TOP 4 u. 5) in die Förderungen aufzunehmen. Je Förderpaket werden 5.000 € bewilligt.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen des § 21b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können Kindertageseinrichtungen einen Landeszuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten. Der Zuschuss beträgt mindestens 5.000 €. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Jugendhilfe-ausschuss die Kindertageseinrichtungen auswählt, die diese Förderungen erhalten sollen.   In der Regel wird die Förderung für fünf Jahre gewährt. Durch Zeitablauf sind die Förder-mittel zum Kindergartenjahr 2019/2020 neu zu beschließen.

Bis einschließlich dem Kindergartenjahr 2017/2018 hat die Stadt Emmerich am Rhein Fördermittel in Höhe von 50.000 € (10 Förderpakete) zugewiesen bekommen. Die Förderung an die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße wurde mit Schließung der Einrichtung zum 31.07.2018 eingestellt. Lt. Beschluss des JHA vom 14.03.2018 zum TOP 3 wurde das Förderpaket zunächst nicht an eine weitere Kita vergeben. Die grundsätzliche Reform der gesetzlichen Grundlagen soll zum Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen. Nunmehr geht es darum, für das Kindergartenjahr 2019/2020 über die Zuweisung der zusätzlichen Sprach-fördermittel zu entscheiden. 

Das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungs-gesetz sieht für das Kindergartenjahr 2019/2020 folgende Lösung vor:

Dem § 21b Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Im Kindergartenjahr 2019/2020 wird die Verteilungsgrundlage nach Absatz 1 Satz 3 für den jährlichen Zuschuss für die Förderungen von Einrichtungen im Sinne des § 16b (Landeszuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf) für ein Jahr verlängert. Damit soll grundsätzlich die laufende Förderung als Einrichtung fortgesetzt werden.“

 

Bei der Auswahl der Kita-Einrichtungen, die eine zusätzliche Sprachförderung erhalten sollen, wurden die gleichen Auswahlkriterien wie bei der Auswahl der plusKITA-Einrichtungen zu Grunde gelegt. Hierzu wird Bezug genommen auf den TOP 4 der heutigen Sitzung  und die entsprechende Anlage.

 

Hinsichtlich der zusätzlichen Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wurde diese Förderung in der Auswahltabelle nur informativ aufgeführt. Das Förderprogramm ist bis 31.12.2020 bewilligt. Eine Anschluss-förderung ist noch nicht bekannt. Aus der Bewilligung dieser Bundesmittel ist ersichtlich, dass in diesen Kindertageseinrichtungen Kinder mit einem erhöhten Sprachförderbedarf gefördert werden.

 

Die Verwaltung schlägt dahingehend vor, die ersten 10 Kindertageseinrichtungen für die zusätzliche Landesförderung in Höhe von je 5.000 € auszuwählen.

 

Eine Änderung zu der vorherigen Auswahl besteht darin, dass das freigewordene Förderpaket der Kita Gasthausstraße der Kita Räuberhöhle zugesprochen wird. Das Förderpaket, welches bisher die Kita Hansastraße erhalten hat, wird zugunsten der Kindertageseinrichtung St. Josef verschoben. Die Träger wurden über diesen Wechsel, vorbehaltlich der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses, informiert. 

 

Nach Ablauf des Kindergartenjahres 2019/2020 muss die weitere Förderung unter Berücksichtigung der dann geplanten, geänderten Gesetzesgrundlage und der Zuweisung des Landes überprüft werden.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es handelt sich um reine Landeszuschüsse die im Haushalt 2019 als Einnahme und Ausgabe vorgesehen sind. Produkt 1.100.06.01.01

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister