Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 21b KiBiz, vorbehaltlich
der Verabschiedung des Gesetzes für
einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, für das Kindergartenjahr 2019/2020 die
Kindertageseinrichtungen
Nr. 1 bis 10 (Anlage 1
zu TOP 4 u. 5) in die Förderungen aufzunehmen. Je Förderpaket werden 5.000 €
bewilligt.
Sachdarstellung :
Im Rahmen des § 21b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können
Kindertageseinrichtungen einen Landeszuschuss für zusätzlichen
Sprachförderbedarf erhalten. Der Zuschuss beträgt mindestens 5.000 €.
Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Jugendhilfe-ausschuss die
Kindertageseinrichtungen auswählt, die diese Förderungen erhalten sollen. In der Regel wird die Förderung für fünf
Jahre gewährt. Durch Zeitablauf sind die Förder-mittel zum Kindergartenjahr
2019/2020 neu zu beschließen.
Bis einschließlich dem Kindergartenjahr 2017/2018 hat die Stadt Emmerich
am Rhein Fördermittel in Höhe von 50.000 € (10 Förderpakete) zugewiesen
bekommen. Die Förderung an die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße wurde mit
Schließung der Einrichtung zum 31.07.2018 eingestellt. Lt. Beschluss des JHA
vom 14.03.2018 zum TOP 3 wurde das Förderpaket zunächst nicht an eine weitere
Kita vergeben. Die grundsätzliche Reform der gesetzlichen Grundlagen soll zum
Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen. Nunmehr geht es darum, für das
Kindergartenjahr 2019/2020 über die Zuweisung der zusätzlichen
Sprach-fördermittel zu entscheiden.
Das Gesetz für einen qualitativ
sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungs-gesetz sieht für
das Kindergartenjahr 2019/2020 folgende Lösung vor:
Dem § 21b Absatz 2 werden folgende
Sätze angefügt:
„Im Kindergartenjahr 2019/2020 wird die
Verteilungsgrundlage nach Absatz 1 Satz 3 für den jährlichen Zuschuss für die
Förderungen von Einrichtungen im Sinne des § 16b (Landeszuschuss für
zusätzlichen Sprachförderbedarf) für ein Jahr verlängert. Damit soll grundsätzlich
die laufende Förderung als Einrichtung fortgesetzt werden.“
Bei
der Auswahl der Kita-Einrichtungen, die eine zusätzliche Sprachförderung
erhalten sollen, wurden die gleichen Auswahlkriterien wie bei der Auswahl der
plusKITA-Einrichtungen zu Grunde gelegt. Hierzu wird Bezug genommen auf den TOP 4 der heutigen Sitzung
und die entsprechende Anlage.
Hinsichtlich
der zusätzlichen Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wurde diese Förderung in der Auswahltabelle
nur informativ aufgeführt. Das Förderprogramm ist bis 31.12.2020 bewilligt.
Eine Anschluss-förderung ist noch nicht bekannt. Aus der Bewilligung dieser
Bundesmittel ist ersichtlich, dass in diesen Kindertageseinrichtungen Kinder
mit einem erhöhten Sprachförderbedarf gefördert werden.
Die
Verwaltung schlägt dahingehend vor, die ersten 10 Kindertageseinrichtungen für
die zusätzliche Landesförderung in Höhe von je 5.000 € auszuwählen.
Eine
Änderung zu der vorherigen Auswahl besteht darin, dass das freigewordene
Förderpaket der Kita Gasthausstraße der Kita Räuberhöhle zugesprochen wird. Das
Förderpaket, welches bisher die Kita Hansastraße erhalten hat, wird zugunsten
der Kindertageseinrichtung St. Josef verschoben. Die Träger wurden über diesen
Wechsel, vorbehaltlich der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses,
informiert.
Nach
Ablauf des Kindergartenjahres 2019/2020 muss die weitere Förderung unter
Berücksichtigung der dann geplanten, geänderten Gesetzesgrundlage und der
Zuweisung des Landes überprüft werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Es handelt sich um reine Landeszuschüsse die im Haushalt 2019 als
Einnahme und Ausgabe vorgesehen sind. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister