hier: Antrag Nr. VIII/2019 der Embrica-Ratsfraktion auf Senkung der Eltenbeiträge
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bisherige
Satzung der Kindergartenbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten. Es
bleibt die gesetzliche Änderung auf Bundes- und Landesebene in den nächsten
Wochen und Monaten abzuwarten.
Sachdarstellung :
Mit Datum vom
11.02.2019 stellte die Embrica-Ratsfraktion den Antrag zur Senkung der
Kindergartenbeiträge und die Einstufung der Kinder in Altersgruppen unter 2
Jahren, sowie über 2 Jahren unter Berücksichtigung der Richtwerte der Stadt
Rees, so dass zukünftig die Höchstbelastung für über zweijährige Kinder sinkt.
Bei dem von der
Embrica Fraktion angestellten Vergleich zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
und der Stadt Rees sollte berücksichtigt werden, dass die Kindergartenbeiträge
sich deutlich zwischen den Städten mit eigenem Jugendamt und den vom Kreis
Kleve betreuten Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt unterscheiden. Bei
Kommunen ohne eigenes Stadtjugendamt (wie Rees)
setzt der Kreis die Kindergartenbeiträge fest. Ein Finanzierungsproblem
entsteht beim Kreis nicht, denn Beträge, die der Kreis nicht gedeckt bekommt,
erhebt er bei den betroffenen Städten und Gemeinden über die gesonderte und
jährlich sich anpassende Jugendamtsumlage, die in den letzten Jahren stetig
gestiegen ist. Seit Jahren fordern daher die kreisangehörigen Gemeinden ohne
eigenes Jugendamt, dass der Kreis die Kindergartenbeiträge dem Defizit anpassen
solle.
Mit Ratsbeschluss
vom 08.11.2016 wurden die Elternbeitragssatzung und die neue Elternbeitragstabelle
ab 01.08.2017 für die Stadt Emmerich am Rhein beschlossen (siehe Anlagen 2 + 3).
Die Unterteilung
der Beitragstabelle in U3 und Ü3 erfolgt in der Stadt Emmerich am Rhein, wie
auch in vielen anderen Kommunen, analog § 19 KiBiz. Die Elternbeitragstabelle
der Stadt Rees ist unterteilt in Kinder unter 2 Jahren und Kinder über 2
Jahren.
Der Vorschlag eine
Differenzierung nach U2 und Ü2 vorzunehmen wurde im Zuge der neuen
Beitragstabelle bereits im Jahr 2016 diskutiert. Aufgrund der zu erwartenden
hohen Beitragseinbußen von ca. 161.250 € wurde dies jedoch verworfen.
Die Einführung
weiterer Einkommensstufen über 61.355,00 € wurde seinerzeit u.a. im Rahmen der
überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes NRW angeregt, von der
Verwaltung aufgegriffen und schließlich von den politischen Gremien beschlossen.
Die Fraktion
Embrica fügt in ihrer Begründung an, dass die Stadt Emmerich am Rhein im
Vergleich zu den Nachbarstädten die weitaus höchsten Elternbeiträge hat. Der
Vergleich mit den Städten Kleve, Bocholt, Goch, Geldern, Kevelaer sowie
den Kreisen Wesel und Kleve bestätigt
diese Behauptung nur bedingt. In Abhängigkeit von der Einkommensstufe sind
sowohl geringe Abweichungen nach oben, als auch nach unten zu erkennen.
Die Fraktion weist
insbesondere auf eine vorbildliche und familienfreundliche Beitragsstruktur der
Stadt Rees hin und sieht in der Beitragstabelle der Stadt Emmerich eine
unangemessen hohe Belastung für Eltern mit gutem Einkommen, die die Gefahr einer
sozialen Ausgrenzung birgt.
Die Stadt Emmerich
am Rhein erhebt im aktuellen Kita-Jahr 2018/2019 erst ab einem
Bruttojahreseinkommen von 22.500,00 € Elternbeiträge. In Rees müssen Eltern
bereits ab einem Bruttojahreseinkommen von 15.000,00 € Beiträge zahlen.
Vergleicht man die
Höhe der Elternbeiträge miteinander, so fällt auf, dass in Emmerich
Geringverdiener gewollt entlastet werden und tendenziell weniger Beitrag zahlen
als in Rees. Die Beiträge für die mittleren Einkommensstufen sind in beiden
Städten annährend identisch.
Während Eltern in
Rees ab einem Einkommen über 61.355,00 € den gleichen Beitrag zahlen, sieht die
Elternbeitragstabelle der Stadt Emmerich auch für Einkommen über 61.355,00 €
eine Differenzierung vor. Für die höheren Einkommensgruppen ab 61.355,00 €
sinkt in Rees die prozentuale Belastung deutlich und führt dazu, dass ab ca.
100.000,00 € Einkommen die Belastung sogar niedriger ist als bei einem
Einkommen von ca. 48.000,00 €. In Emmerich, sowie auch in vielen anderen
Städten, wird diese Tendenz durch die weiteren
Einkommensstufen gewollt abgeschwächt.
Im Übrigen hat sich
die Finanzlage der Stadt Emmerich nicht wie im Antrag der Embrica Fraktion
beschrieben, überaus positiv entwickelt. Die Finanzlage ist auskömmlich; die
Unterdeckung des Jahres 2019 im Ergebnishaushalt von rd. 1,6 MIO Euro ist noch
aus der Ausgleichsrücklage zu decken. Die positive Entwicklung der letzten
Jahre hängt vor allem auch von der guten Finanzausstattung des Landes an die
Kommunen ab, obschon bei sich abzeichnender allgemeiner Wirtschaftsschwäche das
Niveau der Schlüsselzuweisungen für die Folgejahre unsicher ist und gerne die
Parameter der Teilansätze für die Schlüsselzuweisung verändert werden. Ergänzend
sei angemerkt, dass die im Antrag genannten 12 MIO Euro zur
Eigenkapitalaufstockung der Sparkasse sowie die vorgesehen bis zu 10 MIO Euro
zur strategischen Innenstadtentwicklung als investive Maßnahmen kreditfinanziert
werden.
Geplante
gesetzliche Änderungen:
Sowohl auf Bundes-
als auch auf Landesebene sind Maßnahmen geplant, die Eltern zu entlasten.
Mit der Verabschiedung
des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (sog. „Gute Kita Gesetz“) hat der Bund einer Änderung des §
90 SGB VIII zugestimmt. Ab dem 01.08.2019 sind neben Empfängern von
Arbeitslosengeld II Leistungen und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz auch Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag vom
Elternbeitrag befreit.
Auf Länderebene ist
eine Reform des Kinderbildungsgesetzes geplant. Der Familienminister des Landes
NRW, Dr. Stamp, und die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben sich über
Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes verständigt. Minister Dr. Stamp kündigte an, die Eltern für ein weiteres
Kindergartenjahr von Elternbeiträgen freizustellen und Gelder für die
Finanzierung von flexiblen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten zur Verfügung
zu stellen. Das Inkrafttreten des reformierten Gesetzes ist zum Kindergartenjahr
2020/2021 beabsichtigt.
Es bleibt
abzuwarten, welche weiteren Änderungen in naher Zukunft beschlossen werden. Von
einer Abschaffung der Elternbeiträge und bis hin zu einer landeseinheitlichen Beitragstabelle ist alles
möglich. Eine Änderung der Elternbeitragssatzung zum jetzigen Zeitpunkt ist
nicht zu empfehlen.
Demnach schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die aktuelle Satzung der Kindergartenbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten. Im Übrigen bleiben die geplanten gesetzlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene zu diesem Thema in den nächsten Wochen und Monaten abzuwarten
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Eine Senkung der Elternbeiträge hätte eine
Vergrößerung des Haushaltsdefizits zur Folge.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister