Betreff
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag Nr. VIII/2019 der Embrica-Ratsfraktion auf Senkung der Eltenbeiträge
Vorlage
04 - 16 1812/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bisherige Satzung der Kindergartenbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten. Es bleibt die gesetzliche Änderung auf Bundes- und Landesebene in den nächsten Wochen und Monaten abzuwarten.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Datum vom 11.02.2019 stellte die Embrica-Ratsfraktion den Antrag zur Senkung der Kindergartenbeiträge und die Einstufung der Kinder in Altersgruppen unter 2 Jahren, sowie über 2 Jahren unter Berücksichtigung der Richtwerte der Stadt Rees, so dass zukünftig die Höchstbelastung für über zweijährige Kinder sinkt.

 

Bei dem von der Embrica Fraktion angestellten Vergleich zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der Stadt Rees sollte berücksichtigt werden, dass die Kindergartenbeiträge sich deutlich zwischen den Städten mit eigenem Jugendamt und den vom Kreis Kleve betreuten Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt unterscheiden. Bei Kommunen ohne eigenes Stadtjugendamt (wie Rees)  setzt der Kreis die Kindergartenbeiträge fest. Ein Finanzierungsproblem entsteht beim Kreis nicht, denn Beträge, die der Kreis nicht gedeckt bekommt, erhebt er bei den betroffenen Städten und Gemeinden über die gesonderte und jährlich sich anpassende Jugendamtsumlage, die in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Seit Jahren fordern daher die kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt, dass der Kreis die Kindergartenbeiträge dem Defizit anpassen solle.

 

Mit Ratsbeschluss vom 08.11.2016 wurden die Elternbeitragssatzung und die neue Elternbeitragstabelle ab 01.08.2017 für die Stadt Emmerich am Rhein beschlossen (siehe Anlagen 2 + 3).

 

Die Unterteilung der Beitragstabelle in U3 und Ü3 erfolgt in der Stadt Emmerich am Rhein, wie auch in vielen anderen Kommunen, analog § 19 KiBiz. Die Elternbeitragstabelle der Stadt Rees ist unterteilt in Kinder unter 2 Jahren und Kinder über 2 Jahren.

 

Der Vorschlag eine Differenzierung nach U2 und Ü2 vorzunehmen wurde im Zuge der neuen Beitragstabelle bereits im Jahr 2016 diskutiert. Aufgrund der zu erwartenden hohen Beitragseinbußen von ca. 161.250 € wurde dies jedoch verworfen.

 

Die Einführung weiterer Einkommensstufen über 61.355,00 € wurde seinerzeit u.a. im Rahmen der überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes NRW angeregt, von der Verwaltung aufgegriffen und schließlich von den politischen Gremien beschlossen.

 

Die Fraktion Embrica fügt in ihrer Begründung an, dass die Stadt Emmerich am Rhein im Vergleich zu den Nachbarstädten die weitaus höchsten Elternbeiträge hat. Der Vergleich mit den Städten Kleve, Bocholt, Goch, Geldern, Kevelaer sowie den  Kreisen Wesel und Kleve bestätigt diese Behauptung nur bedingt. In Abhängigkeit von der Einkommensstufe sind sowohl geringe Abweichungen nach oben, als auch nach unten zu erkennen.

 

Die Fraktion weist insbesondere auf eine vorbildliche und familienfreundliche Beitragsstruktur der Stadt Rees hin und sieht in der Beitragstabelle der Stadt Emmerich eine unangemessen hohe Belastung für Eltern mit gutem Einkommen, die die Gefahr einer sozialen Ausgrenzung birgt.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein erhebt im aktuellen Kita-Jahr 2018/2019 erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 22.500,00 € Elternbeiträge. In Rees müssen Eltern bereits ab einem Bruttojahreseinkommen von 15.000,00 € Beiträge zahlen.

 

Vergleicht man die Höhe der Elternbeiträge miteinander, so fällt auf, dass in Emmerich Geringverdiener gewollt entlastet werden und tendenziell weniger Beitrag zahlen als in Rees. Die Beiträge für die mittleren Einkommensstufen sind in beiden Städten annährend identisch.

 

Während Eltern in Rees ab einem Einkommen über 61.355,00 € den gleichen Beitrag zahlen, sieht die Elternbeitragstabelle der Stadt Emmerich auch für Einkommen über 61.355,00 € eine Differenzierung vor. Für die höheren Einkommensgruppen ab 61.355,00 € sinkt in Rees die prozentuale Belastung deutlich und führt dazu, dass ab ca. 100.000,00 € Einkommen die Belastung sogar niedriger ist als bei einem Einkommen von ca. 48.000,00 €. In Emmerich, sowie auch in vielen anderen Städten,  wird diese Tendenz durch die weiteren Einkommensstufen gewollt abgeschwächt.

 

Im Übrigen hat sich die Finanzlage der Stadt Emmerich nicht wie im Antrag der Embrica Fraktion beschrieben, überaus positiv entwickelt. Die Finanzlage ist auskömmlich; die Unterdeckung des Jahres 2019 im Ergebnishaushalt von rd. 1,6 MIO Euro ist noch aus der Ausgleichsrücklage zu decken. Die positive Entwicklung der letzten Jahre hängt vor allem auch von der guten Finanzausstattung des Landes an die Kommunen ab, obschon bei sich abzeichnender allgemeiner Wirtschaftsschwäche das Niveau der Schlüsselzuweisungen für die Folgejahre unsicher ist und gerne die Parameter der Teilansätze für die Schlüsselzuweisung verändert werden. Ergänzend sei angemerkt, dass die im Antrag genannten 12 MIO Euro zur Eigenkapitalaufstockung der Sparkasse sowie die vorgesehen bis zu 10 MIO Euro zur strategischen Innenstadtentwicklung als investive Maßnahmen kreditfinanziert werden.

 

 

Geplante gesetzliche Änderungen:

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind Maßnahmen geplant, die Eltern zu entlasten.

 

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (sog. „Gute Kita Gesetz“) hat der Bund einer Änderung des § 90 SGB VIII zugestimmt. Ab dem 01.08.2019 sind neben Empfängern von Arbeitslosengeld II Leistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag vom Elternbeitrag befreit.

 

Auf Länderebene ist eine Reform des Kinderbildungsgesetzes geplant. Der Familienminister des Landes NRW, Dr. Stamp, und die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben sich über Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes verständigt. Minister Dr. Stamp  kündigte an, die Eltern für ein weiteres Kindergartenjahr von Elternbeiträgen freizustellen und Gelder für die Finanzierung von flexiblen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen. Das Inkrafttreten des reformierten Gesetzes ist zum Kindergartenjahr 2020/2021 beabsichtigt.

 

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen in naher Zukunft beschlossen werden. Von einer Abschaffung der Elternbeiträge und bis hin zu einer  landeseinheitlichen Beitragstabelle ist alles möglich. Eine Änderung der Elternbeitragssatzung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht zu empfehlen.

 

Demnach schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die aktuelle Satzung der Kindergartenbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten. Im Übrigen bleiben die geplanten gesetzlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene zu diesem Thema in den nächsten Wochen und Monaten abzuwarten

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Eine Senkung der Elternbeiträge hätte eine Vergrößerung des Haushaltsdefizits zur Folge.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister