Betreff
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse;
hier: Antrag Nr. X/2019 der CDU-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 1820/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in Anlage 1 abgebildeten Änderungen zur Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

 

Ausgangssituation

Der Rat hat den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.02.2019 in seiner Sitzung am 26.02.2019 an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Mit ihrem Antrag begehrt die Fraktion eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein (GeschO) dergestalt, die bislang geltende Ladungsfrist zu Sitzungen von 8 auf 10 Kalendertage zu verlängern. In der Begründung wird angeführt, dass eine adäquate fraktionsinterne Vorberatung der einzelnen Tagesordnungspunkte die angeregte Modifizierung bedinge. 

 

Würdigung des Antrages

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 die aktuelle GeschO beschlossen. Diese weist in § 2 Abs. 1 eine Ladungsfrist von 8 Kalendertagen zu Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse aus.

Für eine Sitzung des Rates -die turnusmäßig an einem Dienstag stattfindet- bedeutet dies, dass die Einladung am Montag der Vorwoche in das Ratsinformationssystem eingestellt sein muss. Eingaben und Anträge können entsprechend der Bestimmung in § 3 GeschO noch bis zum 12. Tag vor dem Sitzungstag – im Bespiel der Ratssitzung somit bis Donnerstag vor dem Montag der Sitzungsfreischaltung- eingehen, um auf der Tagesordnung Berücksichtigung zu finden.

 

Die Frist zur Einreichung von Eingaben und Anträgen endet am 12. Tag vor der Sitzung um 24.00 Uhr. Nicht selten ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Anträge an Donnerstagen erst nach Dienstende  eingegangen sind und erst am Folgetag erstmalig gesichtet und qualifiziert werden konnten.

Trotz dieses engen Zeitfensters zwischen dem Ende der Frist des Eingaben-/ Antragseinganges und der Ladungsfrist ist es verwaltungsseitig immer gelungen, den politischen Entscheidungsträgern die Einladungen form- und fristgerecht zuzuleiten.

 

Die Formulierung des Antrages „trotz mehrfacher Hinweise gelingt es oftmals nicht, die Drucksachen für die turnusmäßig am Montag stattfindenden Fraktionssitzungen mit ausreichendem Vorlauf zur Verfügung zu stellen. Die Drucksachen werden oftmals an Montagen gegen Nachmittag in das Ratssystem eingestellt, was eine ordentliche Vorberatung und Beratung am gleichen Tag durch die Fraktionen fast unmöglich macht“ suggeriert insoweit Versäumnisse der Verwaltung, die es nicht gegeben hat.

Die Ladungsfrist endet bislang am 8. Tag vor der Sitzung ebenfalls mit Ablauf dieses Tages und nicht bereits am Vormittag.

 

 

Das Ansinnen der politischen Entscheidungsträger, die Ladungsfrist zum Zwecke einer intensiveren Vorbereitung auf die Sitzungen zu verlängern, ist losgelöst davon  nachvollziehbar und umsetzbar.

 

Die im Antrag begehrte Verlängerung der Einladungsfrist von 8 auf 10 Kalendertage bedingt zugleich aber auch eine Ausweitung der Frist für den Eingang von  Anträgen und Eingaben Verwaltungsseitig wird aus den nachstehend dargelegten Gründen eine Verlängerung  von bisher 12. auf künftig 15. Kalendertage vorgeschlagen:

 

Die Einladungen zu den Sitzungen des Rates sowie aller anderen Ausschüsse, die turnusmäßig an Dienstagen tagen, sind mit der Novellierung der GeschO künftig am 10. Tag vor dem Sitzungstag in das Ratsinformationssystem einzustellen. Das wäre der Samstag der  Vorvorwoche des Sitzungstages. Da der Samstag kein Werktag ist, sind die Einladungen zu diesen Sitzungen in Folge der Neuregelung bereits an den Freitagen der Vorvorwoche einzustellen – faktisch bereits am 11. Tag vor dem Sitzungstag. Zur Gewährleistung einer angemessenen Bearbeitungszeit ist die Eingangsfrist von Anträgen und Eingaben mithin gleichsam anzupassen (+ 3 Tage). Berücksichtigung auf der Tagesordnung der Ratssitzung finden somit Anträge und Eingaben, die am Montag der Vorvorwoche der Sitzung eingehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Der Rat beschließt folgende Änderungen zur Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein:

 

§ 2 Ladungsfrist

 

§ 2 Abs. 1  wird wie folgt geändert:

 

Die Ziffer „8“ wird durch „10“ ersetzt.

 

 

§ 3 Aufstellung der Tagesordnung

 

§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

 

Die Ziffer „12.“ wird durch „15.“ ersetzt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister