hier: Antrag Nr. X/2019 der CDU-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in Anlage 1
abgebildeten Änderungen zur Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Ausgangssituation
Der Rat hat den Antrag der CDU-Fraktion vom
06.02.2019 in seiner Sitzung am 26.02.2019 an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
Mit ihrem Antrag begehrt die Fraktion eine
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich
am Rhein (GeschO) dergestalt, die bislang geltende Ladungsfrist zu Sitzungen
von 8 auf 10 Kalendertage zu verlängern. In der Begründung wird angeführt, dass
eine adäquate fraktionsinterne Vorberatung der einzelnen Tagesordnungspunkte
die angeregte Modifizierung bedinge.
Würdigung des Antrages
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014
die aktuelle GeschO beschlossen. Diese weist in § 2 Abs. 1 eine Ladungsfrist
von 8 Kalendertagen zu Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse aus.
Für eine Sitzung des Rates -die turnusmäßig
an einem Dienstag stattfindet- bedeutet dies, dass die Einladung am Montag der
Vorwoche in das Ratsinformationssystem eingestellt sein muss. Eingaben und
Anträge können entsprechend der Bestimmung in § 3 GeschO noch bis zum 12. Tag vor
dem Sitzungstag – im Bespiel der Ratssitzung somit bis Donnerstag vor dem
Montag der Sitzungsfreischaltung- eingehen, um auf der Tagesordnung
Berücksichtigung zu finden.
Die Frist zur Einreichung von Eingaben und
Anträgen endet am 12. Tag vor der Sitzung um 24.00 Uhr. Nicht selten ist es in
der Vergangenheit vorgekommen, dass Anträge an Donnerstagen erst nach
Dienstende eingegangen sind und erst am
Folgetag erstmalig gesichtet und qualifiziert werden konnten.
Trotz dieses engen Zeitfensters zwischen dem
Ende der Frist des Eingaben-/ Antragseinganges und der Ladungsfrist ist es
verwaltungsseitig immer gelungen, den politischen Entscheidungsträgern die
Einladungen form- und fristgerecht zuzuleiten.
Die Formulierung des Antrages „trotz mehrfacher Hinweise gelingt es
oftmals nicht, die Drucksachen für die turnusmäßig am Montag stattfindenden
Fraktionssitzungen mit ausreichendem Vorlauf zur Verfügung zu stellen. Die
Drucksachen werden oftmals an Montagen gegen Nachmittag in das Ratssystem
eingestellt, was eine ordentliche Vorberatung und Beratung am gleichen Tag
durch die Fraktionen fast unmöglich macht“ suggeriert insoweit Versäumnisse
der Verwaltung, die es nicht gegeben hat.
Die Ladungsfrist endet bislang am 8. Tag vor
der Sitzung ebenfalls mit Ablauf dieses Tages und nicht bereits am Vormittag.
Das Ansinnen der politischen
Entscheidungsträger, die Ladungsfrist zum Zwecke einer intensiveren
Vorbereitung auf die Sitzungen zu verlängern, ist losgelöst davon nachvollziehbar und umsetzbar.
Die im Antrag begehrte Verlängerung der
Einladungsfrist von 8 auf 10 Kalendertage bedingt zugleich aber auch eine
Ausweitung der Frist für den Eingang von
Anträgen und Eingaben Verwaltungsseitig wird aus den nachstehend
dargelegten Gründen eine Verlängerung
von bisher 12. auf künftig 15. Kalendertage vorgeschlagen:
Die Einladungen zu den Sitzungen des Rates
sowie aller anderen Ausschüsse, die turnusmäßig an Dienstagen tagen, sind mit
der Novellierung der GeschO künftig am 10. Tag vor dem Sitzungstag in das
Ratsinformationssystem einzustellen. Das wäre der Samstag der Vorvorwoche des
Sitzungstages. Da der Samstag kein Werktag ist, sind die Einladungen zu diesen
Sitzungen in Folge der Neuregelung bereits an den Freitagen der Vorvorwoche einzustellen – faktisch bereits am 11.
Tag vor dem Sitzungstag. Zur Gewährleistung einer angemessenen Bearbeitungszeit
ist die Eingangsfrist von Anträgen und Eingaben mithin gleichsam anzupassen (+
3 Tage). Berücksichtigung auf der Tagesordnung der Ratssitzung finden somit
Anträge und Eingaben, die am Montag der Vorvorwoche der Sitzung eingehen.
Anlage 1
Der Rat beschließt folgende Änderungen zur
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein:
§ 2 Ladungsfrist
§ 2 Abs. 1
wird wie folgt geändert:
Die Ziffer „8“ wird durch „10“ ersetzt.
§ 3 Aufstellung
der Tagesordnung
§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Ziffer „12.“ wird durch „15.“ ersetzt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister