Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW und § 4 Hauptsatzung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein - Heimatpreis -;
hier: Eingabe Nr. 28/2018 vom AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
41 - 16 1821/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, ab dem Jahr 2019 jährlich bis zum Jahr 2022 einen Heimat-Preis auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ zu vergeben, sofern das Land NRW das Preisgeld in Höhe von € 5.000,00 fördert.

 

Der Preisvergabe werden folgende Preiskriterien zugrunde gelegt:

 

1.    Beiträge zur Erhaltung von Traditionen zur Pflege des Brauchtums.

2.    Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe der Stadt Emmerich am Rhein.

3.    Beiträge die Begeisterung für lokale Besonderheiten schaffen.

4.    Beiträge die Kultur und Kreativität in der Stadt Emmerich am Rhein prägen und fördern.

 

Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden.

Das Preisgeld in Höhe von € 5.000,00 wird in einer Summe ausgeschüttet.

 

 

Sachdarstellung :

 

Mit Eingabe Nr. 28/2018 hat der AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein beantragt, jährlich einen Heimatpreis der Stadt Emmerich am Rhein zu verleihen.

 

Sachdarstellung:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) hat im Jahr 2018 ein neues Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung der Heimat in NRW unter den Namen „Heimat, Zukunft, Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ für den Zeitraum bis 2022 initiiert. Ziel des Programmes ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in NRW deutlich sichtbar werden zu lassen. Die Heimat soll dadurch bewahrt und für die Zukunft gestaltet werden.

 

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Identität. Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung der vielfältigen Heimat in NRW.

 

 

Heimat-Preis

Für Innovative Heimat-Projekte kann die Kommune einen vom Land finanzierten Heimat-Preis ausloben, der die konkrete Arbeit vor Ort belohnt und nachahmenswerte Praxisbeispiele hervorbringt. Der Preis dient als Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Die Kommune kann diesen Preis nach einem Ratsbeschluss vergeben. Der Heimatpreis kann jährlich einmal vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Die erste Preisverleihung kann im Jahr 2019 erfolgen.

Nach erfolgter Beschlussfassung richtet die Kommune einen entsprechenden Antrag an die jeweilige Bezirksregierung. Kreisangehörige Kommunen erhalten € 5.000,00. Kosten für die Organisation oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Preisvergabe sind nicht förderfähig.

Preiskriterien

Der Heimat-Preis soll Engagement und nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat würdigen. Die Verleihung soll an Vereine / Institutionen erfolgen, die innerhalb der Stadt Emmerich am Rhein tätig sind und sich mit hohem Engagement und überwiegend ehrenamtlich verdient gemacht haben.

Die Verwaltung schlägt dafür nachfolgende Kriterien vor:

1.         Beiträge zur Erhaltung von Traditionen zur Pflege des Brauchtums

2.         Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe der Stadt Emmerich am Rhein

3.         Beiträge die Begeisterung für lokale Besonderheiten schafften

4.         Beiträge der Kultur und Kreativität in der Stadt Emmerich am Rhein prägen und fördern

 

Es gibt keine Mindestanzahl von Auswahlkriterien.

 

Hierbei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen. Im ersten Jahr wird auf einen inhaltlichen Schwerpunkt der Landesregierung verzichtet, die Kommune kann ggf. einen eigenen Schwerpunkt setzen.

 

Preisgeld

Der Heimat-Preis kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Kategorien oder Abstufungen verleihen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass jährlich ein Preis ausgelobt wird.

 

Vorschlagsrecht

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Emmerich am Rhein sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in Emmerich am Rhein. Darüber hinaus steht den im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen ein Vorschlagsrecht zu.

 

Bewerbungsverfahren 

Vorschläge können jeweils bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingereicht werden. Für die Einreichung der Vorschläge ist ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden. Das Bewerbungsformular wird kurzfristig nach der Ratsentscheidung auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellt. (Anlage 1)

 

Entscheidung

Eine Arbeitsgruppe zur Vergabe des Heimatpreises, die aus nachfolgenden Personen besteht,

·         Bürgermeister/in

·         Leiter/in eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur, Künste, Kontakte Emmerich am Rhein

·         Vorsitzende/r des Kulturausschusses

·         jeweils ein Mitglied der im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen

wird nach Vorberatung dem Kulturausschuss einen Vorschlag zur Preisverleihung in nichtöffentlicher Sitzung unterbreiten. Nach Beratung und Beschlussfassung durch den Kulturausschuss entscheidet der Rat der Stadt Emmerich am Rhein.

Wer einmal mit einem Heimat-Preis ausgezeichnet wurde, kann in folgenden Jahren keinen weiteren Heimat-Preis erhalten.

Der Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.

 

Verleihung des Heimat-Preises

Die Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Emmerich am Rhein erfolgt im Rahmen der letzten Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein des jeweiligen Jahres.

Sollte dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Heimat-Preis“ durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht entsprochen werden, wird kein Heimat-Preis verliehen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

Michael Rozendaal

Betriebsleiter