Betreff
Neubau Brink;
hier: Vorstellung Leistungsphase 3
Vorlage
04 - 16 1823/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Neubau des Gesamtschulstandortes am Brink nach dem in der Sitzung vorgestellten Planungsentwurf - zzgl. der in der Sitzung angesprochenen Erweiterungsoption ZU 3 (Ertüchtigung Rohbau für eine optionale Aufstockung).

Sachdarstellung :

 

Die im Zuge der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) erarbeitete und auch beschlossene Variante - damals als 3+++ bezeichnet - sah, nach mehrfacher Neubewertung der räumlichen Situation, eine deutliche Erweiterung der Flächen für den Bereich JuCa, eine Vergrößerung des Lager- und Verwaltungsbereiches der Schule sowie eine Vergrößerung der Klassenräume vor. Der Vorentwurf endete bei Beschluss mit einer Kostenschätzung von ca. 15,3 Mio. €. Diese Kostenschätzung würde, aufgrund fortschreitender Indexierung zum heutigen Zeitpunkt (März 2019) nach BKI-Kennwerten ca. 15,6 Mio. € betragen.

 

Im weiteren Projektablauf wurde im Rahmen der Leistungsphase 3 (LPh 3) der Vorentwurf zum Entwurf weiterentwickelt (September 2018 - Februar 2019), um ein fertiges Planungskonzept zu erhalten, welches (möglichst) alle Problemstellungen berücksichtigt. Die Arbeitsgruppensitzungen fanden im zwei- bis dreiwöchigen Turnus statt. Hierbei wurden Fragestellungen zu z. B. Leitungsführungen und Dimensionierungen, Ausführungsstandards sowie Schnittstellenkonflikte zwischen den einzelnen Fachgebieten betrachtet. Daneben kamen weitere Fachplaner hinzu/ zum Einsatz, u. a. Freianlagerplaner, Schadstoffgutachter oder Vermesser. Als „besondere Leistung“ hat das Architekturbüro Hausmann, unter Mithilfe des Büros Fuhrmann und Keuthen, ein Raumbuch entwickelt. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung (LPh 4) - erwarteter Abschluss Anfang Oktober 2019).

 

Die LPh 3 beinhaltet eine Kostenberechnung nach DIN 276-1. Die bereits aus der LPh 2 bekannte Aufteilung nach Kostengruppen (KG) wird hierbei weiter detailliert - keine Zusammenfassung in 100, 200, 300 KG etc., basierend auf m² oder m³ sondern detaillierte Darstellung, bspw. der KG 338 Sonnenschutz mit Mengen und Massenangaben (textiler Sonnenschutz, motorisch betrieben 813,2 m²) und entsprechender Hinterlegung mit aktuellen „Einkaufspreisen“ (275 €/ m²), zzgl. zeitlicher und regionaler Einordnung. Das Ergebnis der Kostenberechnung liegt mit 16,9 Mio. € ca. 10 % über der Kostenschätzung. Hauptursächlich sind hierfür, neben der allgemeinen Kostensteigerung im Baubereich, drei KG. Die KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen, die KG 500 Außenanlagen sowie die KG 600 Ausstattung und Kunstwerke.

 

Die Erhöhungen innerhalb der KG 400 sind mit einer Gesamtsteigerung von ca. 17 % heterogen. So haben sich in der KG 410/ 420 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen/ Wärmeversorgungsanlagen zwar Verschiebungen ergeben, aber in Summe keine Steigerung. Dagegen haben sich in KG 430 Raumlufttechnische Anlagen deutliche Steigerungen ergeben (ca. 166 T €) - Gründe: u. a. Anforderungen Brandschutzkonzept erst im Verlaufe LPh 3 klar, Anstieg geforderte Luftleistung um ca. 6 T m³/ h im Bereich JuCa. In den KG 440/ 450 Elektrische Anlagen/ Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen wird der bezifferte Mehraufwand mit ca. 167 T € veranschlagt - Gründe: u. a. Kosten für Verkabelung Bühnentechnik ergänzend mit aufgenommen, Anschlüsse für Daten- und Netzwerktechnik als hoch einzustufen (Verbreiterung Verkabelungswege).

 

Für die Außenanlagen (KG 500) muss klar festgestellt werden, dass der in der LPh 2 getroffene Ansatz von 109 €/ m² als zu gering bewertet werden muss. Darüber hinaus sind mehr Stellplätze für PKW`s und Fahrradständer geplant worden sowie eine deutlich verbesserte Ausstattung mit Sport- und Spielgeräten erfolgt.

 

Die KG 600 weist eine deutliche Steigerungsrate, welche aber hauptursächlich der Umsetzung der Medienentwicklungsplanung begründet ist.

                                                                                                                     

Ergänzend zur modernen und pädagogisch ausgerichteten Raumgestaltung des neuen Schulgebäudes Brink soll auch die künftige Ausstattung der Schule der pädagogischen Ausrichtung gerecht werden. Neben der Ausstattung mit digitalen Lernmitteln ist auch die erforderliche Infrastruktur entsprechend der kommunalen Medienentwicklungsplanung eingeplant worden.

Die Unterrichtsräume werden mit Touch-Panel ausgestattet. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) werden mit mobilen Endgeräten arbeiten können, so dass kein zusätzlicher EDV-Raum eingerichtet werden muss. Diese durch den verabschiedeten Medienentwicklungsplan vorgegebene Ausstattung im pädagogischen Netz weicht natürlich deutlich von einer Standartausstattung anderer Schulen ab. Ein Teil der Kosten wird die Stadt als Schulträger durch die Mittel des Digitalpakt Schule refinanzieren können. Laut ersten Schätzungen sollen den NRW-Schulen daraus insgesamt eine Milliarde Euro zufließen – durchschnittlich pro Schule ein Betrag von 137.000 Euro.

Die Ausstattung der Lerncluster soll mit flexiblen Möbeln (Einzeltische) erfolgen. Diese bieten die Möglichkeit, sich in verschiedenen Kombinationen den unterschiedlichen pädagogischen Ansprüchen anzupassen; ob nun als Einzelplatz, in Kleingruppen oder größeren Gruppen. Die Option, bei gleichhohen Tischen Stühle mit höhenverstellbaren Fußrasten einzusetzen, ermöglicht es auf die verschiedenen Körpergrößen der SuS einzugehen ohne dass ständig Möbel getauscht werden müssen. Zudem ermöglicht die einheitliche Tischhöhe ein besseres Arbeiten an Gruppentischen.

Im Verhältnis zu anderen Schulgebäuden hat das Gebäude einen prozentual deutlich höheren Anteil an für den Schulbereich zu nutzender Fläche – die reinen Verkehrsflächen sind minimiert. Der möblierte Teil des Gebäudes ist daher deutlich höher. Mit den verschiedenen Funktionen und flexiblen Nutzungen im Erdgeschoss für Jugendcafé, Schulbetreuung, Mensa und Veranstaltungsort ist zudem eine aufwendigere Einrichtung erforderlich, die sich auch in den Kosten niedergeschlagen hat.

Es ist beabsichtigt, sich intensiv mit dem Architekturbüro bezüglich der Innenausstattung auszutauschen, um die deutliche Kostensteigerung zu reflektieren und ggf. durch Planungsanpassungen noch Kosteneinsparungen zu erzielen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2019 abgebildet

·         Produkt  7.003049 (Baumaßnahmen)

·         Produkte 1.100.03.04.02 und 7.004416.710 (Einrichtung)

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter