hier: Vorstellung Leistungsphase 3
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Neubau des Gesamtschulstandortes
am Brink nach dem in der Sitzung vorgestellten Planungsentwurf - zzgl. der in
der Sitzung angesprochenen Erweiterungsoption ZU 3 (Ertüchtigung Rohbau für
eine optionale Aufstockung).
Sachdarstellung :
Die im Zuge der
Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) erarbeitete und auch beschlossene
Variante - damals als 3+++ bezeichnet - sah, nach mehrfacher Neubewertung der
räumlichen Situation, eine deutliche Erweiterung der Flächen für den Bereich
JuCa, eine Vergrößerung des Lager- und Verwaltungsbereiches der Schule sowie
eine Vergrößerung der Klassenräume vor. Der Vorentwurf endete bei Beschluss mit
einer Kostenschätzung von ca. 15,3 Mio. €. Diese Kostenschätzung würde,
aufgrund fortschreitender Indexierung zum heutigen Zeitpunkt (März 2019) nach
BKI-Kennwerten ca. 15,6 Mio. € betragen.
Im weiteren Projektablauf
wurde im Rahmen der Leistungsphase 3 (LPh 3) der Vorentwurf zum Entwurf
weiterentwickelt (September 2018 - Februar 2019), um ein fertiges
Planungskonzept zu erhalten, welches (möglichst) alle Problemstellungen
berücksichtigt. Die Arbeitsgruppensitzungen fanden im zwei- bis dreiwöchigen
Turnus statt. Hierbei wurden Fragestellungen zu z. B. Leitungsführungen und
Dimensionierungen, Ausführungsstandards sowie Schnittstellenkonflikte zwischen
den einzelnen Fachgebieten betrachtet. Daneben kamen weitere Fachplaner hinzu/
zum Einsatz, u. a. Freianlagerplaner, Schadstoffgutachter oder Vermesser. Als
„besondere Leistung“ hat das Architekturbüro Hausmann, unter Mithilfe des Büros
Fuhrmann und Keuthen, ein Raumbuch entwickelt. Die Entwurfsplanung bildet die
Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung (LPh 4) - erwarteter Abschluss
Anfang Oktober 2019).
Die LPh 3 beinhaltet eine
Kostenberechnung nach DIN 276-1. Die bereits aus der LPh 2 bekannte Aufteilung
nach Kostengruppen (KG) wird hierbei weiter detailliert - keine Zusammenfassung
in 100, 200, 300 KG etc., basierend auf m² oder m³ sondern detaillierte
Darstellung, bspw. der KG 338 Sonnenschutz mit Mengen und Massenangaben
(textiler Sonnenschutz, motorisch betrieben 813,2 m²) und entsprechender
Hinterlegung mit aktuellen „Einkaufspreisen“ (275 €/ m²), zzgl. zeitlicher und
regionaler Einordnung. Das Ergebnis der Kostenberechnung liegt mit 16,9 Mio. €
ca. 10 % über der Kostenschätzung. Hauptursächlich sind hierfür, neben der
allgemeinen Kostensteigerung im Baubereich, drei KG. Die KG 400 Bauwerk –
Technische Anlagen, die KG 500 Außenanlagen sowie die KG 600 Ausstattung und
Kunstwerke.
Die Erhöhungen innerhalb der KG 400
sind mit einer Gesamtsteigerung von ca. 17 % heterogen. So haben sich in der KG
410/ 420 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen/ Wärmeversorgungsanlagen zwar
Verschiebungen ergeben, aber in Summe keine Steigerung. Dagegen haben sich in
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen deutliche Steigerungen ergeben (ca. 166 T €)
- Gründe: u. a. Anforderungen Brandschutzkonzept erst im Verlaufe LPh 3 klar,
Anstieg geforderte Luftleistung um ca. 6 T m³/ h im Bereich JuCa. In den KG
440/ 450 Elektrische Anlagen/ Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische
Anlagen wird der bezifferte Mehraufwand mit ca. 167 T € veranschlagt - Gründe:
u. a. Kosten für Verkabelung Bühnentechnik ergänzend mit aufgenommen,
Anschlüsse für Daten- und Netzwerktechnik als hoch einzustufen (Verbreiterung
Verkabelungswege).
Für die Außenanlagen (KG 500) muss
klar festgestellt werden, dass der in der LPh 2 getroffene Ansatz von 109 €/ m²
als zu gering bewertet werden muss. Darüber hinaus sind mehr Stellplätze für
PKW`s und Fahrradständer geplant worden sowie eine deutlich verbesserte
Ausstattung mit Sport- und Spielgeräten erfolgt.
Die KG 600 weist eine deutliche
Steigerungsrate, welche aber hauptursächlich der Umsetzung der Medienentwicklungsplanung
begründet ist.
Ergänzend zur modernen und pädagogisch
ausgerichteten Raumgestaltung des neuen Schulgebäudes Brink soll auch die
künftige Ausstattung der Schule der pädagogischen Ausrichtung gerecht werden.
Neben der Ausstattung mit digitalen Lernmitteln ist auch die erforderliche
Infrastruktur entsprechend der kommunalen Medienentwicklungsplanung eingeplant
worden.
Die Unterrichtsräume werden mit Touch-Panel
ausgestattet. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) werden mit mobilen Endgeräten
arbeiten können, so dass kein zusätzlicher EDV-Raum eingerichtet werden muss.
Diese durch den verabschiedeten Medienentwicklungsplan vorgegebene Ausstattung
im pädagogischen Netz weicht natürlich deutlich von einer Standartausstattung
anderer Schulen ab. Ein Teil der Kosten wird die Stadt als Schulträger durch
die Mittel des Digitalpakt Schule refinanzieren können. Laut ersten
Schätzungen sollen den NRW-Schulen daraus insgesamt eine Milliarde Euro zufließen
– durchschnittlich pro Schule ein Betrag von 137.000 Euro.
Die Ausstattung der Lerncluster soll mit flexiblen
Möbeln (Einzeltische) erfolgen. Diese bieten die Möglichkeit, sich in
verschiedenen Kombinationen den unterschiedlichen pädagogischen Ansprüchen
anzupassen; ob nun als Einzelplatz, in Kleingruppen oder größeren Gruppen. Die
Option, bei gleichhohen Tischen Stühle mit höhenverstellbaren Fußrasten
einzusetzen, ermöglicht es auf die verschiedenen Körpergrößen der SuS
einzugehen ohne dass ständig Möbel getauscht werden müssen. Zudem ermöglicht
die einheitliche Tischhöhe ein besseres Arbeiten an Gruppentischen.
Im Verhältnis zu anderen Schulgebäuden hat das
Gebäude einen prozentual deutlich höheren Anteil an für den Schulbereich zu
nutzender Fläche – die reinen Verkehrsflächen sind minimiert. Der möblierte
Teil des Gebäudes ist daher deutlich höher. Mit den verschiedenen Funktionen
und flexiblen Nutzungen im Erdgeschoss für Jugendcafé, Schulbetreuung, Mensa
und Veranstaltungsort ist zudem eine aufwendigere Einrichtung erforderlich, die
sich auch in den Kosten niedergeschlagen hat.
Es ist beabsichtigt, sich intensiv mit dem
Architekturbüro bezüglich der Innenausstattung auszutauschen, um die deutliche
Kostensteigerung zu reflektieren und ggf. durch Planungsanpassungen noch
Kosteneinsparungen zu erzielen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushalt 2019 abgebildet
·
Produkt 7.003049
(Baumaßnahmen)
·
Produkte 1.100.03.04.02 und 7.004416.710 (Einrichtung)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter