Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 gem. § 59
Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur
Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017
die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit einem Jahresfehlbedarf von -1.041.917
EUR beschlossen. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom
07.11.2017 zudem eine Nachtragssatzung für das Jahr 2017 beschlossen. Die
Nachtragssatzung sah eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.245.660 EUR vor,
womit ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.203.743 EUR erwartet wurde.
Gegenüber der Haushaltsplanung (inkl. Nachtragshaushalt) verbessert sich
das Ergebnis im Jahresabschluss endgültig um 5.355.595 EUR auf nunmehr
+6.559.338 EUR.
Die Verbesserungen des Jahresergebnisses teilen sich folgendermaßen auf:
Verteilmasse
Plan + NT 2017 |
Ist 2017 |
Verbesserung |
34.838.515 EUR |
36.174.953 EUR |
1.336.438 EUR |
Das Ergebnis der Verteilmasse wurde insbesondere durch die positive
Entwicklung der Gewerbesteuer beeinflusst. Dem höheren Gewerbesteueraufkommen
in Höhe von rd. 2.306 TEUR stehen höhere Gewerbesteuerumlagen in Höhe von rd. 302
TEUR gegenüber. Bei den Erträgen aus Verzinsung, Mahn- und
Vollstreckungsgebühren kam es zu Mindererträgen in Höhe von rd. 85 TEUR. Zudem
kam es zu Mehraufwendungen für Erstattungszinsen in Höhe von rd. 151 TEUR. Der
positiven Gewerbesteuerentwicklung steht die deutlich geringere
Gewinnausschüttung der EGD in Höhe von rd. 748 TEUR (Verschlechterung)
entgegen. Positiv entwickelten sich dagegen allerdings der Anteil an der
Einkommensteuer (rd. 93 TEUR Verbesserung) und die Vergnügungssteuer (rd. 290
TEUR Verbesserung).
Vorabdotierungen
Plan + NT 2017 |
Ist 2017 |
Verbesserung |
-5.162.220 EUR |
-5.080.463 EUR |
81.758 EUR |
Die Veränderung in den Vorabdotierungen sind insbesondere aufgrund der
Übernahme des Fehlbetrages des Wirtschaftsjahres 2016 für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK in Höhe von rd. 24 TEUR
(Verschlechterung), sowie auf den (aufgrund von fehlender
gesellschaftsrechtlicher Umsetzung) erst im Folgejahr gezahlten Zuschuss an die
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Emmerich am Rhein in Höhe
von rd. 76 TEUR (Verbesserung) und aufgrund von geringen Zuschusszahlungen an
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KBE in Höhe von rd. 33 TEUR (nur
Anlaufkosten Stadtwart) zurückzuführen.
Budgets
Plan + NT 2017 |
Ist 2017 |
Verbesserung |
-28.472.552 EUR |
-24.535.152 EUR |
3.937.400 EUR |
Die positive Entwicklung in den Budgets ergibt sich insbesondere im
Budget Zentrale Dienste aufgrund von erhaltenen versorgungsrechtlichen
Abfindungen in Höhe von rd. 346 TEUR, sowie im Budget Jugend aus Verbesserungen
bei den ambulanten und stationären Hilfen in Höhe von 962 TEUR und im Budget
Arbeit und Soziales aus einem besseren Ergebnis bei der Grundsicherung nach dem
SGB II in Höhe von rd. 263 TEUR. Im Budget Immobilien ergibt sich die
Entwicklung aus einem besseren Ergebnis bei der Bewirtschaftung von
Verwaltungs- und sonstigen Gebäuden in Höhe von rd. 473 TEUR und einem
verbesserten Ergebnis bei der Bewirtschaftung von Schulgebäuden in Höhe von rd.
352 TEUR. Im Budget Stadtentwicklung kam es insbesondere aufgrund von Erträgen
aus einer Grundstücksveräußerungen in Höhe von rd. 505 TEUR zur einer
Verbesserung.
Durch das insgesamt verbesserte Jahresergebnis 2017 erhöht sich der der
Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017 von 14.859.704 EUR auf 21.419.043
EUR.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der Jahresüberschuss der Jahresrechnung 2017 in Höhe von 6.559.338 EUR soll der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister