Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
02 - 16 1829/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 gem. § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 

Sachdarstellung :

 

 

Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit einem Jahresfehlbedarf von -1.041.917 EUR beschlossen. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 zudem eine Nachtragssatzung für das Jahr 2017 beschlossen. Die Nachtragssatzung sah eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.245.660 EUR vor, womit ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.203.743 EUR erwartet wurde.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (inkl. Nachtragshaushalt) verbessert sich das Ergebnis im Jahresabschluss endgültig um 5.355.595 EUR auf nunmehr +6.559.338 EUR.

Die Verbesserungen des Jahresergebnisses teilen sich folgendermaßen auf:

 

 

Verteilmasse

Plan + NT 2017

Ist 2017

Verbesserung

34.838.515 EUR

36.174.953 EUR

1.336.438 EUR

 

Das Ergebnis der Verteilmasse wurde insbesondere durch die positive Entwicklung der Gewerbesteuer beeinflusst. Dem höheren Gewerbesteueraufkommen in Höhe von rd. 2.306 TEUR stehen höhere Gewerbesteuerumlagen in Höhe von rd. 302 TEUR gegenüber. Bei den Erträgen aus Verzinsung, Mahn- und Vollstreckungsgebühren kam es zu Mindererträgen in Höhe von rd. 85 TEUR. Zudem kam es zu Mehraufwendungen für Erstattungszinsen in Höhe von rd. 151 TEUR. Der positiven Gewerbesteuerentwicklung steht die deutlich geringere Gewinnausschüttung der EGD in Höhe von rd. 748 TEUR (Verschlechterung) entgegen. Positiv entwickelten sich dagegen allerdings der Anteil an der Einkommensteuer (rd. 93 TEUR Verbesserung) und die Vergnügungssteuer (rd. 290 TEUR Verbesserung).

 

 

Vorabdotierungen

Plan + NT 2017

Ist 2017

Verbesserung

-5.162.220 EUR

-5.080.463 EUR

81.758 EUR

 

Die Veränderung in den Vorabdotierungen sind insbesondere aufgrund der Übernahme des Fehlbetrages des Wirtschaftsjahres 2016 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK in Höhe von rd. 24 TEUR (Verschlechterung), sowie auf den (aufgrund von fehlender gesellschaftsrechtlicher Umsetzung) erst im Folgejahr gezahlten Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Emmerich am Rhein in Höhe von rd. 76 TEUR (Verbesserung) und aufgrund von geringen Zuschusszahlungen an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KBE in Höhe von rd. 33 TEUR (nur Anlaufkosten Stadtwart) zurückzuführen.

 

 

Budgets

Plan + NT 2017

Ist 2017

Verbesserung

-28.472.552 EUR

-24.535.152 EUR

3.937.400 EUR

 

Die positive Entwicklung in den Budgets ergibt sich insbesondere im Budget Zentrale Dienste aufgrund von erhaltenen versorgungsrechtlichen Abfindungen in Höhe von rd. 346 TEUR, sowie im Budget Jugend aus Verbesserungen bei den ambulanten und stationären Hilfen in Höhe von 962 TEUR und im Budget Arbeit und Soziales aus einem besseren Ergebnis bei der Grundsicherung nach dem SGB II in Höhe von rd. 263 TEUR. Im Budget Immobilien ergibt sich die Entwicklung aus einem besseren Ergebnis bei der Bewirtschaftung von Verwaltungs- und sonstigen Gebäuden in Höhe von rd. 473 TEUR und einem verbesserten Ergebnis bei der Bewirtschaftung von Schulgebäuden in Höhe von rd. 352 TEUR. Im Budget Stadtentwicklung kam es insbesondere aufgrund von Erträgen aus einer Grundstücksveräußerungen in Höhe von rd. 505 TEUR zur einer Verbesserung.

 

Durch das insgesamt verbesserte Jahresergebnis 2017 erhöht sich der der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017 von 14.859.704 EUR auf 21.419.043 EUR.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der Jahresüberschuss der Jahresrechnung 2017 in Höhe von 6.559.338 EUR soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister