Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen
des Haushaltsjahres 2018 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Vertretungsorgan eine
Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2019. Im Haushaltsjahr 2019 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/
Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss
2019 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine
Verbesserung des Jahresergebnisses 2018.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2019 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 827.734,10 Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2019 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 555.579,79 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv) in Höhe von 3.727.398,31
Euro
Mehrauszahlung insgesamt:
4.282.978,10
Euro
Mehreinzahlung d.
Kreditaufnahme f. Investitionskredite 2.000.000,00
Euro
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. Begründung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter