Beschlussvorschlag
Der Rat bestellt gem. § 58 Abs. 1 Satz 8 GO
NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Buchstabe j) der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Emmerich am Rhein
_______________________ zum beratenden
Mitglied des Jugendhilfeausschusses und
_______________________ zu deren / dessen
persönlicher/m Stellvertreter/in.
Sachdarstellung :
Die UWE-Ratsfraktion ist bislang im Jugendhilfeausschuss nicht
vertreten. Gemäß § 58 Abs.1 Satz 8 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 3
Buchstabe j) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein kommt
ihr das Recht zu, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen
Bürger zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige
Bürgerwird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Das unter den
vorgenannten Prämissen bestellte Mitglied wirkt in diesem Ausschuss mit beratender
Stimme mit. Gleiches gilt für die Benennung eines persönlichen Stellvertreters.
Die UWE Ratsfraktion hat die Absicht kundgetan, das Benennungsrecht in
Anspruch zu nehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel x.x.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter