Betreff
Bestellung eines beratenden Ausschussmitgliedes und eines stellv. beratenden Ausschussmitgliedes gem. § 58 Abs. 1 Sätze 7 bis 10 GO NRW
Vorlage
01 - 16 1832/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat bestellt gem. § 58 Abs. 1 Satz 8 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Buchstabe j) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein

 

_______________________ zum beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses und

 

_______________________ zu deren / dessen persönlicher/m Stellvertreter/in.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Die UWE-Ratsfraktion ist bislang im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten. Gemäß § 58 Abs.1 Satz 8 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Buchstabe j) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein kommt ihr das Recht zu, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürgerwird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Das unter den vorgenannten Prämissen bestellte Mitglied wirkt in diesem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Gleiches gilt für die Benennung eines persönlichen Stellvertreters.

 

Die UWE Ratsfraktion hat die Absicht kundgetan, das Benennungsrecht in Anspruch zu nehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel x.x.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter