Betreff
Festsetzung Öffentliche-Open-Air-Fläche; hier: Eingabe Nr. 3/2019 der Katholischen Kirchengemeinden
St. Christophorus, St. Vitus, St. Johannes der Täufer und
Evangelische Kirche Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 1839/2019
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass der Anregung durch den Aufstellungsbeschluss des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung für den Bebauungsplan E 23/3 -St. Martini Umfeld- vom 07.05.2019 entsprochen wurde.

 

Begründung:

 

Die drei katholischen Kirchengemeinden in Emmerich am Rhein und die Evangelische Kirchengemeinde Emmerich am Rhein regen an,

 

1.    In der zwischen dem Rhein, der Martinikirche, dem künftigen Tagespflegeheim der Caritas am Martinikirchgang, dem Gelände der Firma KLK einschließlich der öffentlichen Flächen vor dem Katholischen Kindergarten gelegenen Fläche eine „öffentliche-Open-Air-Fläche“ so für Veranstaltungen bauleitplanerisch festzusetzen, dass auch nach 22:00 Uhr öffentliche Veranstaltungen stattfinden können.

2.    Ergänzend wird angeregt, dazu einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, diesen durch eine Veränderungssperre zu ergänzen und Baugesuche zurückzustellen.

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans E 23/3 -St. Martini Umfeld- beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist einerseits die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Pfarrzentrums der Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus im Umfeld der St. Martinikirche. Neben kirchlichen Einrichtungen soll dabei die Ansiedlung weiterer sozialer Einrichtungen, Jugendeinrichtungen sowie Verwaltungseinrichtungen ermöglicht werden. Dabei soll die zukünftige bauliche Entwicklung im Sinne einer städtebaulich und gestalterisch harmonischen Fortentwicklung der bestehenden Bebauungsstruktur unter Berücksichtigung der Denkmalbelange gesteuert werden.

 

Andererseits sollen mit der Bebauungsplanaufstellung die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung im Innenstadtbereich und die Umsetzung des im ISEK als Maßnahme zur Aufwertung des öffentlichen Raums beschlossenen Projektes „Umgestaltung des Rheinstrandes zum Chill-out-Bereich“ planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

Somit wird der Forderung der Antragsteller nach einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan entsprochen. Eine Veränderungssperre ist derzeit nicht notwendig, da kein konkretes Baugesuch vorliegt. Sollte ein den Planungszielen entgegenstehendes Bauvorhaben beantragt werden, kann dieses zunächst auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses gem. § 15 BauGB zurückgestellt werden. Bei längerer Verfahrensdauer kann vor Ablauf der Jahresfrist eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Bereits im ISEK 2025 und bei der Umgestaltung der Rheinpromenade wurde die besondere Lagegunst der betreffenden Fläche berücksichtigt. Hier wurde der sog. Rheinstrand errichtet einschließlich Vorbereitungen für gastronomische Nutzungen auf der Bastion.  Dies wird nun durch die o. g. Bauleitplanung auch planungsrechtlich gesichert. Eine weitergehende Sicherung der im Antrag genannten Freiflächen ist nicht notwendig. Sie sind zum einem im städtischen Eigentum, so dass hier keine Nutzungen etabliert werden können, die den städtischen Vorstellungen widersprechen. Zum anderen sind die Flächen als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die Nutzung mit „Open-Air-Veranstaltungen“ ist auch schon jetzt im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis möglich.

 

Somit ist keine gesonderte Sicherung durch die Bauleitplanung notwendig.

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die für das Verfahren anstehenden Planungskosten für Gutachten sind erst bei Vorlage des konkretisierten Bebauungskonzeptes der Kirche zu verifizieren und sollen  bei Beschlussfassung des Bebauungsplanvorentwurfes zur Durchführung der nächsten Verfahrensschritte angemeldet werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister