Betreff
Situation der Straßenbeleuchtung überprüfen und verbessern, Bezug: Berichterstattung über die Situation Steinackerweg/Netterdensche Straße;
hier: Antrag Nr. VII/2019 der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1840/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Vorgehensweise der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die SPD beantragt die Überprüfung der Straßenbeleuchtung an der Ecke Van-Gülpen-Straße/Grollscher Weg wegen der Eckgrundstückbebauung. Der Kreuzungsbereich wäre dadurch deutlich dunkler geworden.

 

Eine Überprüfung vor Ort ergab, dass bei normalem Tageslicht der Kreuzungsbereich nicht wesentlich dunkler erscheint als vorher.

Wie in der Anlage beigefügt, ist erkennbar, dass bereits eine entsprechende Straßenbe-leuchtung vorhanden ist. Direkt vor dem neubebauten Eckgrundstück befindet sich eine Straßenleuchte. Auf der gegenüberliegenden Seite der Van-Gülpen-Straße befinden sich rechts und links des Kreuzungsbereichs eine Straßenleuchte.

Für die Verwaltung ergibt sich durch den Neubau keine Beeinträchtigung der vorhandenen Straßenbeleuchtung.

 

Bei der Unterführung an der Van-Gülpen-Straße ist vor einiger Zeit auf Anregung der Senio-renvertretung eine zweite Leuchte installiert worden, so dass jetzt beide Fuß-und Fahrradwege ausreichend ausgeleuchtet sind.

Hier sieht die Verwaltung aktuell keinen Handlungsbedarf.

 

Im Kreuzungsbereich der Baumannstraße/Holländerdeich ist durch den Bau der Brücke eine Straßenleuchte entfernt worden. Die Brückenüberführung ist vollständig ausgeleuchtet.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 04.09.2018 hat die Verwaltung unter TOP 8.4 zum gleichlautenden Antrag des Mitglieds Herrn Langer bereits Stellung genommen.

 

Es ist nicht sinnvoll eine einzelne Leuchte an einer Kreuzung aufzustellen, da der Licht – Dunkeleffekt zu Sichtproblemen führen könnte. Nach den aktuellen Regelwerken sind soge-nannte Adaptionsstrecken zu berücksichtigen, die diesem Effekt entgegenwirken. In diesen Strecken, die je nach Leuchte ca. 140 m lang sein können, wird die Beleuchtungsstärke schrittweise erhöht, um so im Kreuzungsbereich die max. Stärke ohne den v.g. Effekt zu er-reichen. Das Aufstellen einer einzelnen Leuchte ist aufgrund der genannten Regelwerke und den damit einhergehenden Kosten bedingt durch die Adaptionsstrecken nicht vorgesehen.

Die Kosten für einen entsprechenden Ausbau für jeden Kreuzungsbereich belaufen sich aktuell auf ca. 50.000,00 – 60.000,00 € ohne jährliche Strom – und Unterhaltungskosten.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist im Außenbereich keine Beleuchtung erforderlich; an der Einmündung Holländerdeich/Baumannstraße gilt Rechts-vor-Links.

 

Im Außenbereich gibt es eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle, die dann weitere Anträge nach sich ziehen würden. Die gleiche Argumentation gilt wegen der Lage im Außenbereich auch für die derzeitige Situation Steinackerweg/Netterdensche Straße.

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Verwaltung die entfernten Leuchten an der Kreuzung Holländerdeich/Baumannstraße und auch Steinackerweg/Netterdensche Straße nicht zu erneuern.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter