hier: Eingabe Nr. 1/2019 des CDU-Ortsverbandes Elten
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der CDU-Ortsverband Elten stellt den Antrag,
Kontakt mit den zuständigen überörtlichen Behörden zwecks Prüfung der
Voraussetzungen für die Errichtung einer touristischen Hinweisbeschilderung,
die auf das Kulturtourismusprojekt Landschaftspark Elten Berg – Bergherbos
hinweist, zu prüfen.
Die bisherigen Anträge für eine touristische
Hinweisbeschilderung, zuletzt im Jahr 2015, wurden erfolglos beantragt. Der
CDU-Ortsverband Elten begründet seine erneute Antragstellung mit der Änderung
der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Richtlinien für
die touristische Beschilderung (RtB).
Entsprechend den neuen Richtlinien sei eine
mehrsprachige Beschriftung möglich, sodass eine Beschriftung sowohl in Deutsch
als auch in Niederländisch zur Förderung des europäischen Gedankens im Rahmen
des Euregio-Projektes im Fokus stehen solle.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Die Verwaltung beabsichtigt, erneut die
Anordnung der Errichtung der beantragten touristischen Hinweisbeschilderung bei
der Bezirksregierung Düsseldorf anzustoßen. Hierzu wird die Stellung eines
entsprechenden Antrags veranlasst. Es werden zwei Hinweisbeschilderungen für
beide Fahrtrichtungen vor der Anschlussstelle 3 Elten/`s-Heerenberg (NL)
beantragt.
Beschilderung nach der
StVO
Bei touristischen Hinweisbeschilderungen
handelt es sich um die Verkehrszeichen
386.1-386.3 der StVO, deren Anbringung und
Entfernung gem. § 45 StVO angeordnet wird. Die Anordnung erfolgt unter
Beachtung der StVO, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
sowie der Richtlinien für die touristische Beschilderung aus dem Jahr 2008
(RtB).
Für die Anordnung von Verkehrszeichen auf der
Bundesautobahn A 3 ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige
Straßenverkehrsbehörde. Für die Anordnung einer touristischen
Hinweisbeschilderung bedarf diese der Zustimmung des Verkehrsministeriums NRW.
Bereits 2005 wurde durch die Stadt Emmerich am Rhein in Zusammenarbeit
mit der damaligen Gemeente ‘s-Heerenberg ein Antrag auf Errichtung einer touristischen
Hinweisbeschilderung an der A 3 gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt sollten
Hinweisbeschilderungen für die Rheinpromenade und die Burg Huis Bergh
aufgestellt werden. Dieser Antrag wurde negativ mit der Begründung, es bestehe
keine herausragende Bedeutung dieser Bereiche, die eine Ausschilderung
begründen könnte, beschieden.
Hinsichtlich der Vorschriften der StVO haben sich seit der letzten
Antragstellung keine Änderungen ergeben. Die Richtlinien für die touristische
Beschilderung wurden im Jahr 2009 neu veröffentlicht und lösten die Richtlinien
für touristische Hinweise an Straßen (RtH) aus dem Jahr 1988 ab.
Eine Möglichkeit der mehrsprachigen
Beschriftung der Hinweisbeschilderung geht nicht aus der neuen Richtlinie
hervor. Eine solche wird bei der Bezirksregierung optional beantragt.
Richtlinien für die
touristische Beschilderung
Die Richtlinien bilden die Grundlage für eine
einheitliche Beschilderung an Straßen für bedeutsame Ziele und touristische
Routen. Sie regeln, welche Ziele in die Auswahl kommen und unter welchen
Voraussetzungen:
Auszug:
1.2.1 Auswahl und
Voraussetzung
(1) Mit dem Zeichen
386.1 darf nur auf bedeutsame Ziele hingewiesen werden, die von allgemeinem
touristischem Interesse sind, erhebliche touristischen Verkehr anziehen und
sich grundsätzlich nicht weiter als 10 km entfernt (Luftlinie) befinden. ……
(3) Folgende Bedingungen
soll ein touristisch bedeutsames Ziel erfüllen:
-
permanente,
ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten…
-
zum Ziel führt
eine befestigte Zufahrtstraße
-
ausreichend
Parkraum ist vorhanden
-
vom Parkplatz aus
führt ein verkehrssicherer Fußweg zum Ziel
-
die Einrichtung
selbst ist verkehrssicher zugänglich
Antragsverfahren
Hinsichtlich des Antragsverfahrens wurde
Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen. Nach Eingang des Antrags
legt diese zunächst den Standort der Hinweisbeschilderung fest, bevor sie den
Antrag an das beim Landesbetrieb Straßen NRW angesiedelte Beratergremium
weiterleitet. Dieses wird stets im vierten Quartal eines jeden Jahres durch das
Verkehrsministerium NRW einberufen und unterzieht die Anträge einer
kulturhistorischen, künstlerischen und touristischen Bewertung. Über den Antrag
wird somit erst Ende des Jahres 2019 beraten.
Die Bezirksregierung wird Anfang des Jahres
2020 über das Beratungsergebnis informiert und leitet dieses an die Verwaltung
weiter. Mit einer Entscheidung ist vor 2020 somit nicht zu rechnen.
Kostentragung
Die Kosten für die Planung, Beschaffung,
Anbringung und Unterhaltung betragen für zwei Schilder ca. 20.000 €. Die
Kostentragung ist in § 51 StVO geregelt. Hiernach trägt der Antragsteller die
Kosten für den Entwurf der Motive, die Beschaffung, Aufstellung/Entfernung und
Unterhaltung der Schilder.
Mit dem Antrag ergeht gleichzeitig eine
Kostenübernahmeerklärung an die Bezirksregierung. Im Falle einer positiven
Entscheidung des Beratergremiums werden der Entwurf und die Kostenteilung mit
der Gemeente Montferland/NL abgestimmt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen. Im Falle der Genehmigung sind
entsprechende Mittel für das Jahr 2020 bereit zu stellen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter