Betreff
Errichtung eines touristischen Hinweisschildes an der A 3 nahe Elten, "Landschaftspark Eltenberg-Bergherbos";
hier: Eingabe Nr. 1/2019 des CDU-Ortsverbandes Elten
Vorlage
05 - 16 1842/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der CDU-Ortsverband Elten stellt den Antrag, Kontakt mit den zuständigen überörtlichen Behörden zwecks Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung einer touristischen Hinweisbeschilderung, die auf das Kulturtourismusprojekt Landschaftspark Elten Berg – Bergherbos hinweist, zu prüfen.

 

Die bisherigen Anträge für eine touristische Hinweisbeschilderung, zuletzt im Jahr 2015, wurden erfolglos beantragt. Der CDU-Ortsverband Elten begründet seine erneute Antragstellung mit der Änderung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB).

Entsprechend den neuen Richtlinien sei eine mehrsprachige Beschriftung möglich, sodass eine Beschriftung sowohl in Deutsch als auch in Niederländisch zur Förderung des europäischen Gedankens im Rahmen des Euregio-Projektes im Fokus stehen solle.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung beabsichtigt, erneut die Anordnung der Errichtung der beantragten touristischen Hinweisbeschilderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf anzustoßen. Hierzu wird die Stellung eines entsprechenden Antrags veranlasst. Es werden zwei Hinweisbeschilderungen für beide Fahrtrichtungen vor der Anschlussstelle 3 Elten/`s-Heerenberg (NL) beantragt.

 

Beschilderung nach der StVO

 

Bei touristischen Hinweisbeschilderungen handelt es sich um die Verkehrszeichen

386.1-386.3 der StVO, deren Anbringung und Entfernung gem. § 45 StVO angeordnet wird. Die Anordnung erfolgt unter Beachtung der StVO, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sowie der Richtlinien für die touristische Beschilderung aus dem Jahr 2008 (RtB).

 

Für die Anordnung von Verkehrszeichen auf der Bundesautobahn A 3 ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Für die Anordnung einer touristischen Hinweisbeschilderung bedarf diese der Zustimmung des Verkehrsministeriums NRW.

 

Bereits 2005 wurde durch die Stadt Emmerich am Rhein in Zusammenarbeit mit der damaligen Gemeente ‘s-Heerenberg ein Antrag auf Errichtung einer touristischen Hinweisbeschilderung an der A 3 gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt sollten Hinweisbeschilderungen für die Rheinpromenade und die Burg Huis Bergh aufgestellt werden. Dieser Antrag wurde negativ mit der Begründung, es bestehe keine herausragende Bedeutung dieser Bereiche, die eine Ausschilderung begründen könnte, beschieden.

Hinsichtlich der Vorschriften der StVO haben sich seit der letzten Antragstellung keine Änderungen ergeben. Die Richtlinien für die touristische Beschilderung wurden im Jahr 2009 neu veröffentlicht und lösten die Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen (RtH) aus dem Jahr 1988 ab.

Eine Möglichkeit der mehrsprachigen Beschriftung der Hinweisbeschilderung geht nicht aus der neuen Richtlinie hervor. Eine solche wird bei der Bezirksregierung optional beantragt.

 

Richtlinien für die touristische Beschilderung

 

Die Richtlinien bilden die Grundlage für eine einheitliche Beschilderung an Straßen für bedeutsame Ziele und touristische Routen. Sie regeln, welche Ziele in die Auswahl kommen und unter welchen Voraussetzungen:

 

Auszug:

1.2.1 Auswahl und Voraussetzung

(1) Mit dem Zeichen 386.1 darf nur auf bedeutsame Ziele hingewiesen werden, die von allgemeinem touristischem Interesse sind, erhebliche touristischen Verkehr anziehen und sich grundsätzlich nicht weiter als 10 km entfernt (Luftlinie) befinden. ……

(3) Folgende Bedingungen soll ein touristisch bedeutsames Ziel erfüllen:

-   permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten…

-   zum Ziel führt eine befestigte Zufahrtstraße

-   ausreichend Parkraum ist vorhanden

-   vom Parkplatz aus führt ein verkehrssicherer Fußweg zum Ziel

-   die Einrichtung selbst ist verkehrssicher zugänglich

 

Antragsverfahren

 

Hinsichtlich des Antragsverfahrens wurde Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen. Nach Eingang des Antrags legt diese zunächst den Standort der Hinweisbeschilderung fest, bevor sie den Antrag an das beim Landesbetrieb Straßen NRW angesiedelte Beratergremium weiterleitet. Dieses wird stets im vierten Quartal eines jeden Jahres durch das Verkehrsministerium NRW einberufen und unterzieht die Anträge einer kulturhistorischen, künstlerischen und touristischen Bewertung. Über den Antrag wird somit erst Ende des Jahres 2019 beraten.

Die Bezirksregierung wird Anfang des Jahres 2020 über das Beratungsergebnis informiert und leitet dieses an die Verwaltung weiter. Mit einer Entscheidung ist vor 2020 somit nicht zu rechnen.

 

Kostentragung

 

Die Kosten für die Planung, Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung betragen für zwei Schilder ca. 20.000 €. Die Kostentragung ist in § 51 StVO geregelt. Hiernach trägt der Antragsteller die Kosten für den Entwurf der Motive, die Beschaffung, Aufstellung/Entfernung und Unterhaltung der Schilder.

Mit dem Antrag ergeht gleichzeitig eine Kostenübernahmeerklärung an die Bezirksregierung. Im Falle einer positiven Entscheidung des Beratergremiums werden der Entwurf und die Kostenteilung mit der Gemeente Montferland/NL abgestimmt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen. Im Falle der Genehmigung sind entsprechende Mittel für das Jahr 2020 bereit zu stellen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter