Betreff
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Artilleriestellung Hochelten (KLE 290)
Vorlage
05 - 16 1844/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Artilleriestellung Hochelten die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 290.

 

Sachdarstellung:

 

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat einen Antrag auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Artilleriestellung aus dem Zweiten Weltkrieg auf den Flächen der Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 3, Flurstück(e) 568, 1064, 1195.

 

Das Bodendenkmalblatt KLE 290 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus ihm gehen die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, historischen Grundlagen, zur archäologischen Situation und Befunderwartung, zur denkmalrechtlichen Begründung und zur Lange des Schutzbereiches hervor.

 

Verwaltungsseitig wurden die betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen des vorlaufenden Anhörungsverfahrens informiert. Ein Eigentümer beabsichtigt die Denkmaleigenschaft gerichtlich überprüfen zu lassen.

 

Dem beigefügten Denkmalblatt ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und an der Unterschutzstellung ein öffentliches Interesse besteht.

 

Daher ist das Bodendenkmal gemäß § 3 Abs. 2 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter