hier: Anpassung der Straßenquerschnitte
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt den geänderten
Straßenquerschnitten und den sonstigen Änderungen zum Ausbau der Nierenberger / Duisburger
Straße zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung erarbeiten zu
lassen. Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme wird vor der Veröffentlichung
der Ausschreibung in einer der folgenden Ausschusssitzung für Stadtentwicklung
beraten.
Sachdarstellung :
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 Vorlage-Nr.
05-15 0502/2011 TOP 13 das vorgestellte Plankonzept zum Ausbau des
Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 22.11.2011
Vorlage 05 - 15 0551/2011 TOP 12 die Niederschrift der durchgeführten
Bürgerunterrichtung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die
Maßnahme nach positivem Förderbescheid durchzuführen.
Von der Verwaltung wurde im Jahre 2012 ein Zuwendungsantrag nach den
Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus erarbeitet und bei der
Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
In dem Antrag wurden die folgenden Kosten angegeben:
Gesamtkosten: 2.354.000
€
davon
KAG-Anliegerbeiträge: -1.248.000
€
Zuwendungsfähige
Gesamtausgaben: 1.106.000 €
Beantrage
Förderung (60 %): 663.600
€
Verbleibender
Eigenanteil der Stadt: 442.400
€
Im Jahre 2018
wurde die Verwaltung von Seiten der Bezirksregierung gebeten die Kosten auf
Grund der in den letzten Jahren nicht unerheblichen Kostensteigerungen im
Bausektor zu überprüfen und ggf. eine aktualisierte Kostenberechnung
einzureichen.
Es wurde die im
Jahr 2012 erstellte Kostenberechnung auf die aktuellen Preise aktualisiert und
Oktober 2018 bei der Bezirksregierung eingereicht.
In dem aktualisierten Antrag wurden die folgenden Kosten angegeben:
Gesamtkosten: 3.125.000
€
davon
KAG-Anliegerbeiträge: -1.665.000
€
Zuwendungsfähige
Gesamtausgaben: 1.460.000 €
Beantrage
Förderung (60 %): 870.000
€
Verbleibender
Eigenanteil der Stadt: 584.000
€
Mit dem
Zuwendungsbescheid vom 30.10.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die
Förderung der Maßnahme mit einem Fördersatz von 60 % auf die zuwendungsfähigen
Gesamtkosten bewilligt. Die Fördersumme beträgt 873.700 €.
Der
Zuwendungsbescheid beinhaltet einen Widerrufsvorbehalt der Förderung für den
Fall, dass die Maßnahme bis zum 31.12.2019 nicht begonnen hat.
Geforderte Planungsänderung
Weiterhin ist die
Querschnittsaufteilung von der Bezirksregierung bemängelt worden. Konkret ist
in den Anlagen des Förderbescheides bemängelt worden, dass die für den Geh- und
Radweg geplante Breiten an vielen Stellen die Regel- und Mindestbreiten nach
den gültigen Regelwerken (z. B. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA Ausgabe
2010) unterschritten sind. Vor einem Baubeginn ist der Bezirksregierung eine
aktualisierte Straßenplanung vorzulegen, die den aktuellen Regelwerken
entspricht.
In einem
Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung wurden verschiedene
Änderungsmöglichkeiten besprochen und der in der Anlage 1 und 3 beigefügte
Querschnitt abgestimmt.
Die Fahrbahnbreite
der Nierenberger Straße bleibt dabei 6 m breit.
Der geplante beidseitige
Geh- und Radweg wird in einen beidseitigen Gehweg (Fahrradfahrer frei) umgeplant.
Dabei bleibt die
in der 2011 beschlossenen Planung vorgesehene Breite der Nebenanlagen (Geh- / Radweg) relativ konstant bei 2,75 bis
3,00 m. Die Nebenanlage wird einheitlich mit grauen Pflastersteinen befestigt
und als Gehweg (Radfahrer frei) ausgeschildert / markiert.
Ein Gehweg
(Radfahrer frei) hat gegenüber einem kombinierten Rad- /Gehweg den Vorteil,
dass der Radfahrer die Wahl hat, ob er den Gehweg oder die Fahrbahn der Straße
nutzt. Bei einem kombinierten Rad- /Gehweg besteht für den Radfahrer ein
Nutzungszwang.
Die beiden
seitlichen Rinnen in der Straße werden von 30 cm auf 50 cm verbreitert, damit
sich der KFZ-Verkehr mehr zur Fahrmitte orientiert und somit mehr Abstand zu
den Fußgängern und Radfahrern einhält, ohne dass es zu Beeinträchtigungen bei
dem Begegnungsverkehr Lkw / Lkw oder für die auf der Fahrbahn parkenden PKWs führt.
Die Fahrbahnbreite
der Duisburger Straße verbleibt bei der geänderten Planung bei 6,50 m.
Zur Verbesserung des Fahrkomforts der Radfahrer auf dem geplanten nördlichen
Schutzstreifen (Fahrtrichtung Innenstadt) auf der Fahrbahn wird die Rinne an
dieser Stelle von 32 cm auf 16 cm verkleinert.
Beitragsrechtliche Auswirkungen:
Die Nierenberger und Duisburger Straße werden nach der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Emmerich am Rhein als Haupterschließungsstraße abgerechnet.
Bei dieser Straßenart beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen für
Gehwege 70 % und für Radwege einschl. Sicherheitsstreifen 50 % der Kosten für
die jeweilige Teileinrichtung (Gehweg / Radweg).
Für den nun geplanten Gehweg (Fahrradfahrer frei) beträgt der Anteil der
Beitragspflichtigen 70 % der Kosten. Die Abrechnung ist gemäß der Satzung jedoch
bei einem Gehweg auf 2,50 m begrenzt.
Da bei der bisherigen Planung die
gesamte Breite der Nebenanlagen (Gehwege und Radwege) abgerechneten werden
müssten und bei den nun geplanten Gehweg (Radfahrer frei) die Abrechnung auf
eine Breite von 2,50 beschränkt ist, geht die Verwaltung nicht davon aus, dass sich
dadurch eine nennenswerte Differenz der Beiträge der Anlieger ergibt.
Sonstige Änderungen:
Die geplanten Bäume an den Einengungen der Straße können nicht
verwirklicht werden. In der Mitte der Straßenfläche befindet sich eine
Thyssengashochdruckleitung. In einem Schutzabstand von 5 m beidseitig der
Gasleitung dürfen keine neuen Bäume gepflanzt werden. Die Grünflächen werden
stattdessen bodendeckend bepflanzt.
Termine
Es ist vorgesehen mit den Ausbau der Straße noch in diesem Jahr zu
beginnen.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Diskussion über die Änderung oder
Abschaffung der KAG-Beitragspflicht sollte auf dieser Grundlage die Erarbeitung
der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlage erfolgen damit der geplante
Baubeginn noch in diesem Jahr erfolgen kann und nicht die Gefahr besteht, dass
die Bezirksregierung von Ihrem Widerrufsvorbehalt gebraucht macht und die
Förderzusage wieder zurück nimmt.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung (= Baubeginn) wird dem Ausschuss
für Stadtentwicklung zum Beschluss vorgelegt.
Kosten
Im
Investitionshaushalt 2019, 2020 und 2021 sind unter der folgenden Projektnummer
Mittel in folgender Höhe vorgesehen.
2019 2020 2021 Gesamt
7.000061.700 782.000 € 1.562.000 € 782.000
€ 3.126.000 €
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist in
den Haushaltsjahren 2019-2021 vorgesehen. Produkt: 7.000061.700.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter