Betreff
Straßenausbau Nierenberger Straße / Duisburger Straße von Wassenbergstraße bis Weseler Straße,
hier: Anpassung der Straßenquerschnitte
Vorlage
05 - 16 1851/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt den geänderten Straßenquerschnitten und den sonstigen Änderungen  zum Ausbau der Nierenberger / Duisburger Straße zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung erarbeiten zu lassen. Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme wird vor der Veröffentlichung der Ausschreibung in einer der folgenden Ausschusssitzung für Stadtentwicklung beraten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 Vorlage-Nr.

05-15 0502/2011 TOP 13 das vorgestellte Plankonzept zum Ausbau des Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 22.11.2011 Vorlage 05 - 15 0551/2011 TOP 12 die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die Maßnahme nach positivem Förderbescheid durchzuführen.

 

Von der Verwaltung wurde im Jahre 2012 ein Zuwendungsantrag nach den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus erarbeitet und bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

 

In dem Antrag wurden die folgenden Kosten angegeben:

 

Gesamtkosten:                                                   2.354.000 €

davon KAG-Anliegerbeiträge:                           -1.248.000 €

 

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben:              1.106.000 €

 

Beantrage Förderung (60 %):                               663.600 €

Verbleibender Eigenanteil der Stadt:                     442.400 €

 

Im Jahre 2018 wurde die Verwaltung von Seiten der Bezirksregierung gebeten die Kosten auf Grund der in den letzten Jahren nicht unerheblichen Kostensteigerungen im Bausektor zu überprüfen und ggf. eine aktualisierte Kostenberechnung einzureichen.

 

Es wurde die im Jahr 2012 erstellte Kostenberechnung auf die aktuellen Preise aktualisiert und Oktober 2018 bei der Bezirksregierung eingereicht.

 

In dem aktualisierten Antrag wurden die folgenden Kosten angegeben:

 

Gesamtkosten:                                                   3.125.000 €

davon KAG-Anliegerbeiträge:                           -1.665.000 €

 

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben:              1.460.000 €

 

Beantrage Förderung (60 %):                               870.000 €

Verbleibender Eigenanteil der Stadt:                     584.000 €

 

 

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 30.10.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Förderung der Maßnahme mit einem Fördersatz von 60 % auf die zuwendungsfähigen Gesamtkosten bewilligt. Die Fördersumme beträgt 873.700 €.

 

Der Zuwendungsbescheid beinhaltet einen Widerrufsvorbehalt der Förderung für den Fall, dass die Maßnahme bis zum 31.12.2019 nicht begonnen hat.

 

Geforderte Planungsänderung

Weiterhin ist die Querschnittsaufteilung von der Bezirksregierung bemängelt worden. Konkret ist in den Anlagen des Förderbescheides bemängelt worden, dass die für den Geh- und Radweg geplante Breiten an vielen Stellen die Regel- und Mindestbreiten nach den gültigen Regelwerken (z. B. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA Ausgabe 2010) unterschritten sind. Vor einem Baubeginn ist der Bezirksregierung eine aktualisierte Straßenplanung vorzulegen, die den aktuellen Regelwerken entspricht.

 

In einem Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung wurden verschiedene Änderungsmöglichkeiten besprochen und der in der Anlage 1 und 3 beigefügte Querschnitt abgestimmt.

 

Die Fahrbahnbreite der Nierenberger Straße bleibt dabei 6 m breit.

Der geplante beidseitige Geh- und Radweg wird in einen beidseitigen Gehweg (Fahrradfahrer frei) umgeplant.

Dabei bleibt die in der 2011 beschlossenen Planung vorgesehene Breite der Nebenanlagen  (Geh- / Radweg) relativ konstant bei 2,75 bis 3,00 m. Die Nebenanlage wird einheitlich mit grauen Pflastersteinen befestigt und als Gehweg (Radfahrer frei) ausgeschildert / markiert.

Ein Gehweg (Radfahrer frei) hat gegenüber einem kombinierten Rad- /Gehweg den Vorteil, dass der Radfahrer die Wahl hat, ob er den Gehweg oder die Fahrbahn der Straße nutzt. Bei einem kombinierten Rad- /Gehweg besteht für den Radfahrer ein Nutzungszwang.

 

Die beiden seitlichen Rinnen in der Straße werden von 30 cm auf 50 cm verbreitert, damit sich der KFZ-Verkehr mehr zur Fahrmitte orientiert und somit mehr Abstand zu den Fußgängern und Radfahrern einhält, ohne dass es zu Beeinträchtigungen bei dem Begegnungsverkehr Lkw / Lkw oder für die auf der Fahrbahn parkenden  PKWs führt.

 

Die Fahrbahnbreite der Duisburger Straße verbleibt bei der geänderten Planung bei 6,50 m. Zur Verbesserung des Fahrkomforts der Radfahrer auf dem geplanten nördlichen Schutzstreifen (Fahrtrichtung Innenstadt) auf der Fahrbahn wird die Rinne an dieser Stelle von 32 cm auf 16 cm verkleinert.

 

Beitragsrechtliche Auswirkungen:

Die Nierenberger und Duisburger Straße werden nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Emmerich am Rhein als Haupterschließungsstraße abgerechnet.

 

Bei dieser Straßenart beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen für Gehwege 70 % und für Radwege einschl. Sicherheitsstreifen 50 % der Kosten für die jeweilige Teileinrichtung (Gehweg / Radweg).

 

Für den nun geplanten Gehweg (Fahrradfahrer frei) beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen 70 % der Kosten. Die Abrechnung ist gemäß der Satzung jedoch bei einem Gehweg auf 2,50 m begrenzt.

 

Da bei der bisherigen Planung  die gesamte Breite der Nebenanlagen (Gehwege und Radwege) abgerechneten werden müssten und bei den nun geplanten Gehweg (Radfahrer frei) die Abrechnung auf eine Breite von 2,50 beschränkt ist, geht die Verwaltung nicht davon aus, dass sich dadurch eine nennenswerte Differenz der Beiträge der Anlieger ergibt.

 

Sonstige Änderungen:

Die geplanten Bäume an den Einengungen der Straße können nicht verwirklicht werden. In der Mitte der Straßenfläche befindet sich eine Thyssengashochdruckleitung. In einem Schutzabstand von 5 m beidseitig der Gasleitung dürfen keine neuen Bäume gepflanzt werden. Die Grünflächen werden stattdessen bodendeckend bepflanzt.

 

 

Termine

Es ist vorgesehen mit den Ausbau der Straße noch in diesem Jahr zu beginnen.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Diskussion über die Änderung oder Abschaffung der KAG-Beitragspflicht sollte auf dieser Grundlage die Erarbeitung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlage erfolgen damit der geplante Baubeginn noch in diesem Jahr erfolgen kann und nicht die Gefahr besteht, dass die Bezirksregierung von Ihrem Widerrufsvorbehalt gebraucht macht und die Förderzusage wieder zurück nimmt. 

Die Veröffentlichung der Ausschreibung (= Baubeginn) wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung zum Beschluss vorgelegt.

 

Kosten

Im Investitionshaushalt 2019, 2020 und 2021 sind unter der folgenden Projektnummer Mittel in folgender Höhe vorgesehen.

 

                                       2019                    2020                     2021               Gesamt

7.000061.700         782.000 €         1.562.000 €             782.000 €         3.126.000 €

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2019-2021 vorgesehen. Produkt: 7.000061.700.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter