hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in
der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache
Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung
durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Nachdem der
Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 19.03.2019 die Aufstellung
der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 –VEP Neumarkt-
beschlossen hat, liegen nun die modifizierte Gebäudeplanung sowie die
erforderlichen Stellungnahmen zum Verkehrsaufkommen, zur Lärmimmission sowie
zur Einzelhandelsverträglichkeit vor. Mit diesen Unterlagen kann nun die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden.
Inhaltlich soll durch die Änderung das im o.
g. ASE vorgestellte Vorhaben vorbereiten. Hierbei geht es insbesondere um die
Änderung der Belegung der Verkaufsflächen für einen Lebensmittelmarkt, einen
Zoofachmarkt und eines Non-Food-Discounters. Das entsprechende
Einzelhandelsgutachten ist der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der geänderten Sortimentsbelegung
wurde das 2016 prognostizierte Verkehrsaufkommen geprüft. Durch die geänderte
Einzelhandelsstruktur ergeben sich verkehrlich keine Änderungen. Eine
entsprechende Stellungnahme des begutachtenden Büros liegt vor.
Da es keine Veränderungen der
Verkehrsprognose gibt, ist auch kein erneutes Schallgutachten erforderlich.
Eine entsprechende Stellungnahme des begutachtenden Büros liegt vor.
Zudem wurden die Grundrisse der Wohnungen in
den Obergeschossen optimiert, um sich den aktuellen Marktverhältnissen
anzupassen. Zur besseren Erreichbarkeit soll nun auch ein zweiter Aufzug die
Wohnungen direkt mit der Tiefgarage verbinden. Dies macht eine Änderung der
Fensteraufteilung erforderlich. Die geänderten Ansichten und Aufsichten des
Gebäudes sind Gegenstand der Bebauungsplanänderung.
Im nordwestlichen Bereich des Gebäudes ist
künftig ebenfalls ein Aufzug geplant, der das begrünte Dach des Erdgeschosses
und die darauf aufstehenden Wohnkomplexe erschließen soll. Dadurch muss die
bisher projektierte Treppe nach Westen verschoben werden, um entsprechenden
Platz zu schaffen. Das Gebäude vergrößert sich in diesem Bereich geringfügig.
Eine Skizze der alten und neuen Darstellung ist der Vorlage beigefügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter