Betreff
Installation von kostenfreiem W-LAN im Berich der Innenstadt; hier: Antrag Nr. XXI/2019 der UWE-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 1874/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss

 

1.         befürwortet –unter der Voraussetzung der noch im Detail zu prüfenden

Förderkonformität- die Verwendung der zugeteilten Mittel aus dem Förderprogramm

Wifi4EU für den Aufbau des „WLAN Hotspots Rathaus“

 

2.         beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes „öffentliches WLAN“

            als Baustein der kommunalen Digitalisierungsstrategie

 

Sachdarstellung :

 

Die UWE-Ratsfraktion greift in ihrem Antrag vom 27.03.2019, den der Rat in seiner Sitzung am 09.04.2019 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen hat, zwei Themenfelder auf.

Zum einen  die Realisierung des kostenfreien WLAN „im Bereich der Innenstadt“ sowie die Bezuschussung dieser Maßnahme(n) durch das EU-Förderprogramm „Wifi4EU“.

 

Beide Aspekte waren bereits aufgrund vorangehender verschiedener Eingaben, hier u.a.

 

Ø  Eingabe des CDU-Stadtverbandes Emmerich am Rhein vom 22.12.2012

Begehren:

Freies WLAN Rheinpromenade / Rheinpark

(Vorlage Nr. 01-15 0976/2013; Behandlung in der Sitzung des Rates am 28.05.2013

Ø  Eingabe des AfD-Stadtverbandes vom 28.03.2018

Begehren:

Beantragung von Fördermitteln aus dem EU Programm Wifi4 EU als Grundstock zur Realisierung des freien WLAN an verschiedenen möglichen Hotspots

            (Vorlage Nr. 01-16 1452/2018 Behandlung in der Sitzung des Rates am 10.04.2018

Ø  Eingabe des CDU-Ortsverbandes Emmerich-Mitte vom 04.06.2018

Begehren:

Freies WLAN in der Turnhalle des Willibrord-Gymnasiums;

(Vorlage Nr. 01-16 1571/2018 Behandlung in der Sitzung des HFA am 20.09.2018;

Finanzmittel stehen im Haushalt bereit; Realisierung der Maßnahme in 2019 projektiert)

 

Gegenstand der politischen Beratung.

 

Die anlässlich des Antrages der UWE-Ratsfraktion zu fertigende Beschlussvorlage wird die Sachstände zu beiden Aspekten (Fördermittel Wifi4 EU und Realisierung freies WLAN –punktuell bzw. flächendecken-) abbilden und daraus Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise ableiten.

 

 

 

I.          EU-Förderprogramm Wifi4EU

I.1        Sachstand

Bekanntlich hat sich die Stadt Emmerich am Rhein bereits unmittelbar nach Auflage des Programms (Call 1) im Frühjahr des vergangenen Jahres registrieren lassen und um einen Voucher (max. Förderung zur Realisierung freies WLAN 15.000 Euro) beworben. In diesem Zusammenhang sei auf die ausführliche Gesamtdarstellung des Programms und der Förderrichtlinien in Verwaltungsvorlage 01-16 1481/2018,  Behandlung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 15.05.2018 verwiesen. In der ersten Runde verlief die Bewerbung erfolglos.

Im Rahmen des sich anschließenden Aufrufs erfolgte eine erneute, dieses Mal erfolgreiche Bewerbung. Am 07.06.2019 erfolgte seitens der EU-Förderstelle die offizielle Mitteilung, dass die Stadt Emmerich am Rhein für eine Finanzierung im Rahmen der Aufforderung „Call 2“ ausgewählt wurde.

 

Die Stadt hat nun 18 Monate Zeit, diesen Gutschein einzulösen. Förderfähig sind Installations- und Gerätekosten von WLAN-Installationen. Diese Förderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten Bedingungen sind im Folgenden kurz skizziert:

Ø  Der Hotspot muss in einem Zentrum des öffentlichen Lebens liegen.

Ø  Der Hotspot muss drei Jahre lang, rund um die Uhr aktiv sein und die SSID (Namensbezeichnung des Netzwerks) „WIFI4EU“ tragen.

Ø  Mittlerer Ausfallabstand (Mean Time Between Failures, MTBF) von mindestens 5 Jahren.

Ø  Der Hotspot muss Übertragungsgeschwindigkeiten von 30 Mbit/s gewährleisten.

Ø  Ausreichende Kapazität für mindestens 50 Nutzer gleichzeitig ohne Leistungsabfall.

Ø  Er muss barriere- und werbefrei sein.

 

 

I.2        Beschlussvorschlag

Verwaltungsseitig wird vor diesem Hintergrund die Realisierung des „WLAN-Hotspots Rathaus“ vorgeschlagen (siehe Ziffer 1 des Beschussvorschlages):

 

Das bestehende „interne“ WLAN im Rathaus ist in die Jahre gekommen und muss dringend ersetzt werden. Gerade im Bereich der Sitzungssäle fallen immer häufiger Access Points aus. Baugleiche Ersatzgeräte sind am Markt nicht mehr erhältlich.

Gegenstand der Prüfung soll der Aufbau eines neuen sog. „Bürgernetzes“ sein, das für Gäste und Besucher des Rathauses bereitgestellt wird und parallel aber auch als WLAN für dienstliche Geräte (internes Netz; Dienstbetrieb, Gremienarbeit) genutzt werden kann.

Die Infrastruktur für dieses „Bürgernetz“ muss neu geplant und errichtet werden. Nach kursorischer Prüfung erfüllt das vorstehend skizzierte Projekt alle Voraussetzungen, um durch WIFI4EU gefördert zu werden.

 

 

II.         Freies WLAN

II.1       Sachstand

Wie eingangs erläutert haben sich Verwaltung und politische Entscheidungsträger bereits mehrfach mit der Thematik befasst. Im Ergebnis sind bestehende WLAN Hotspots bislang im Wesentlichen auf Initiative Dritter zurückzuführen (im überwiegenden Maße Freifunk; in diesem Zusammenhang sei auf die Verwaltungsvorlage 01-16 1570/2018 ; behandelt in der Sitzung des HFA am 20.09.2018; seinerzeit über 20 Hotspots im Bereich der Innenstadt; davon 6 auf der Rheinpromenade).

 

Hemmnisse für die Installation und den Betrieb eines städtischen bzw. städtisch geförderten WLAN bildeten bislang zum einen die rechtliche Situation (vornehmlich Haftungsfragen im Missbrauchsfall; Verweis auf ausführliche Stellungnahme in Vorlage 01-16 1481/2018 in der Sitzung des HFA am 15.05.2018) als auch die mit der Installation und dem Betrieb des Netzes aufzubringenden einmaligen und dauerhaften Kosten. Auch in diesem Zusammenhang sei auf die Ausführungen in den o.g. Vorlagen verwiesen.

 

Seit Änderung der gesetzlichen Grundlagen (2017/2108) sind die rechtlichen Unsicherheiten im Rahmen der sog. Störerhaftung -zumindest auf Seiten der Auftraggeber von WLAN-Lösungen- nicht mehr relevant.

Unverändert gestaltet sich die Situation aber in finanzieller Hinsicht:

Die Installation und der Betrieb eines belastbaren öffentlichen WLAN erfordert den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel.

 

Aus vorgenannten Gründen sind auch bundesweit öffentlich zugängliche WLAN-Netze insgesamt noch nicht so verbreitet. Auf der anderen Seite wird im öffentlichen Raum – aus ganz unterschiedlichen Motiven und Richtungen- vermehrt Internetzugang mit WLAN nachgefragt.

 

II.2       Kosten – Nutzen Relation

Entscheidend für die Beurteilung der Kosten – Nutzen Relation ist die Auseinandersetzung mit der Fragestellung, welche Zielsetzung mit der Einrichtung des flächendeckenden („Bereich der Innenstadt“) oder punktuellen (Turnhalle Willibrord-Gymnasium; Teilabschnitt Rheinpromenade bzw. Rheinpark) WLAN verfolgt werden soll.

 

Die Auseinandersetzung mit der Fragestellung, welche Ziele mit Hilfe der Installation des freien öffentlichen WLAN vor Ort erreicht werden sollen, ist bislang nur unzureichend erfolgt.

 

Die in den ursprünglichen Prüfaufträgen genannten Beweggründe (Zugang Internet; Senkung Roaming-Gebühren) sind angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung –die Nutzer verfügen heute in der überwiegenden Mehrzahl über sog. Flatrates; die Roaming-Gebühren sind seit dem 15.06.2017 mit Inkrafttreten der EU-Verordnung, welche das sog. RLAH-Prinzip (roam-like-at-home-Prinzip) einführt- innerhalb der EU faktisch abgeschafft- zu überprüfen.

 

Auf der anderen Seite bieten sich im Rahmen der Digitalisierung für Gemeinden neue und zukunftsweisende Möglichkeiten, kommunales WLAN zu nutzen (Stichworte: smart city, Bürgerdialog über digitale Plattformen etc.).

 

II.3       Konzept „öffentliches WLAN“

Die Zieldefinition bildet die Basis für alle sich anschließenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einführung öffentlicher WLANs:

 

 

(Quelle: Leitfaden öffentliches WLAN in NRW, 2018; Ministerium für Wirtschaft, Innovation Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)

 

Der Konsens über die mit dem öffentlichen WLAN verfolgten Zielsetzungen bildet die Grundlage für alle weiteren sich anschließenden Entscheidungen:

 

Gebiete identifizieren

-       in welchen Bereichen (flächendeckend oder punktuell) soll das städt. WLAN  

zur Umsetzung der definierten Ziele eingesetzt werden

(Anm.

Der Leitfaden öffentliches WLAN in NRW liefert in diesem Zusammenhang den Hinweis:

„Flächendeckende WLAN-Netze im gesamten Stadtbereich sind in Praxis nicht relevant. Vielmehr sollten aus der  Zielsetzung die Gebiete und Flächen abgeleitet werden, die möglichst viel Nutzen stiften“.

 

Dimensionierung

Die ausgemachten Flächen bestimmen die Dimension des WLAN (wieviel Access Points im Innen- bzw. Außenbereich werden benötigt, um ein nutzerorientiertes stabiles bereit zu stellen).

 

Finanzierung

Die letztlich zur Umsetzung der Zielsetzung benötigten Finanzmittel ergeben sich aus den vorgenannten Parametern.

 

 

II.4       Beschlussvorschlag

Der Ausbau des öffentlichen WLAN bildet einen wichtigen Baustein im Zusammenhang mit der Digitalisierung im kommunalen Bereich. Die nutzenbringende Planung und Einrichtung der entsprechenden Infrastruktur erfordert ein konzeptionelles Vorgehen, beginnend mit der Bestimmung der zu erreichenden Ziele.

Mithin schlägt die Verwaltung vor, die Erstellung eines Konzeptes „öffentliches WLAN“, das einen wesentlichen Baustein der kommunalen Digitalisierungsstrategie ausmachen wird,  zu beauftragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Mittel sind zusätzlich im Haushalt bereitzustellen (Beratungen HH 2020)

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister