Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
1. befürwortet –unter der
Voraussetzung der noch im Detail zu prüfenden
Förderkonformität- die Verwendung der
zugeteilten Mittel aus dem Förderprogramm
Wifi4EU für den Aufbau des „WLAN Hotspots
Rathaus“
2. beauftragt die
Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes „öffentliches WLAN“
als Baustein der
kommunalen Digitalisierungsstrategie
Sachdarstellung :
Die UWE-Ratsfraktion greift in ihrem Antrag vom 27.03.2019, den der Rat
in seiner Sitzung am 09.04.2019 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen
hat, zwei Themenfelder auf.
Zum einen die Realisierung des
kostenfreien WLAN „im Bereich der Innenstadt“ sowie die Bezuschussung dieser
Maßnahme(n) durch das EU-Förderprogramm „Wifi4EU“.
Beide Aspekte waren bereits aufgrund vorangehender verschiedener
Eingaben, hier u.a.
Ø Eingabe des
CDU-Stadtverbandes Emmerich am Rhein vom 22.12.2012
Begehren:
Freies WLAN Rheinpromenade / Rheinpark
(Vorlage Nr. 01-15 0976/2013; Behandlung in
der Sitzung des Rates am 28.05.2013
Ø Eingabe des
AfD-Stadtverbandes vom 28.03.2018
Begehren:
Beantragung von Fördermitteln aus dem EU
Programm Wifi4 EU als Grundstock zur Realisierung des freien WLAN an
verschiedenen möglichen Hotspots
(Vorlage Nr. 01-16
1452/2018 Behandlung in der Sitzung des Rates am 10.04.2018
Ø Eingabe des
CDU-Ortsverbandes Emmerich-Mitte vom 04.06.2018
Begehren:
Freies WLAN in der Turnhalle des
Willibrord-Gymnasiums;
(Vorlage Nr. 01-16 1571/2018 Behandlung in
der Sitzung des HFA am 20.09.2018;
Finanzmittel stehen im Haushalt bereit;
Realisierung der Maßnahme in 2019 projektiert)
Gegenstand der politischen Beratung.
Die anlässlich des Antrages der UWE-Ratsfraktion zu fertigende
Beschlussvorlage wird die Sachstände zu beiden Aspekten (Fördermittel Wifi4 EU
und Realisierung freies WLAN –punktuell bzw. flächendecken-) abbilden und
daraus Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise ableiten.
I. EU-Förderprogramm Wifi4EU
I.1 Sachstand
Bekanntlich hat sich die Stadt Emmerich am Rhein bereits unmittelbar
nach Auflage des Programms (Call 1) im Frühjahr des vergangenen Jahres
registrieren lassen und um einen Voucher (max. Förderung zur Realisierung
freies WLAN 15.000 Euro) beworben. In diesem Zusammenhang sei auf die
ausführliche Gesamtdarstellung des Programms und der Förderrichtlinien in
Verwaltungsvorlage 01-16 1481/2018,
Behandlung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am
15.05.2018 verwiesen. In der ersten Runde verlief die Bewerbung erfolglos.
Im Rahmen des sich anschließenden Aufrufs erfolgte eine erneute, dieses
Mal erfolgreiche Bewerbung. Am 07.06.2019 erfolgte seitens der EU-Förderstelle
die offizielle Mitteilung, dass die Stadt Emmerich am Rhein für eine
Finanzierung im Rahmen der Aufforderung „Call 2“ ausgewählt wurde.
Die Stadt hat nun 18 Monate Zeit, diesen Gutschein einzulösen.
Förderfähig sind Installations- und Gerätekosten von WLAN-Installationen. Diese
Förderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten
Bedingungen sind im Folgenden kurz skizziert:
Ø Der Hotspot muss
in einem Zentrum des öffentlichen Lebens liegen.
Ø Der Hotspot muss
drei Jahre lang, rund um die Uhr aktiv sein und die SSID (Namensbezeichnung des
Netzwerks) „WIFI4EU“ tragen.
Ø Mittlerer
Ausfallabstand (Mean Time Between Failures, MTBF) von mindestens 5 Jahren.
Ø Der Hotspot muss
Übertragungsgeschwindigkeiten von 30 Mbit/s gewährleisten.
Ø Ausreichende
Kapazität für mindestens 50 Nutzer gleichzeitig ohne Leistungsabfall.
Ø Er muss barriere-
und werbefrei sein.
I.2 Beschlussvorschlag
Verwaltungsseitig wird vor diesem Hintergrund die Realisierung des
„WLAN-Hotspots Rathaus“ vorgeschlagen (siehe Ziffer 1 des Beschussvorschlages):
Das bestehende „interne“ WLAN im Rathaus ist in die Jahre gekommen und
muss dringend ersetzt werden. Gerade im Bereich der Sitzungssäle fallen immer
häufiger Access Points aus. Baugleiche Ersatzgeräte sind am Markt nicht mehr
erhältlich.
Gegenstand der Prüfung soll der Aufbau eines neuen sog. „Bürgernetzes“
sein, das für Gäste und Besucher des Rathauses bereitgestellt wird und parallel
aber auch als WLAN für dienstliche Geräte (internes Netz; Dienstbetrieb,
Gremienarbeit) genutzt werden kann.
Die Infrastruktur für dieses „Bürgernetz“ muss neu geplant und errichtet
werden. Nach kursorischer Prüfung erfüllt das vorstehend skizzierte Projekt
alle Voraussetzungen, um durch WIFI4EU gefördert zu werden.
II. Freies WLAN
II.1 Sachstand
Wie eingangs erläutert haben sich Verwaltung und politische
Entscheidungsträger bereits mehrfach mit der Thematik befasst. Im Ergebnis sind
bestehende WLAN Hotspots bislang im Wesentlichen auf Initiative Dritter
zurückzuführen (im überwiegenden Maße Freifunk; in diesem Zusammenhang sei auf
die Verwaltungsvorlage 01-16 1570/2018 ; behandelt in der Sitzung des HFA am
20.09.2018; seinerzeit über 20 Hotspots im Bereich der Innenstadt; davon 6 auf
der Rheinpromenade).
Hemmnisse für die Installation und den Betrieb eines städtischen bzw.
städtisch geförderten WLAN bildeten bislang zum einen die rechtliche Situation (vornehmlich Haftungsfragen im
Missbrauchsfall; Verweis auf ausführliche Stellungnahme in Vorlage 01-16
1481/2018 in der Sitzung des HFA am 15.05.2018) als auch die mit der
Installation und dem Betrieb des Netzes aufzubringenden einmaligen und
dauerhaften Kosten. Auch in diesem
Zusammenhang sei auf die Ausführungen in den o.g. Vorlagen verwiesen.
Seit Änderung der gesetzlichen Grundlagen (2017/2108) sind die
rechtlichen Unsicherheiten im Rahmen der sog. Störerhaftung -zumindest auf
Seiten der Auftraggeber von WLAN-Lösungen- nicht mehr relevant.
Unverändert gestaltet sich die Situation aber in finanzieller Hinsicht:
Die Installation und der Betrieb eines belastbaren öffentlichen WLAN
erfordert den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel.
Aus vorgenannten Gründen sind auch bundesweit öffentlich zugängliche
WLAN-Netze insgesamt noch nicht so verbreitet. Auf der anderen Seite wird im
öffentlichen Raum – aus ganz unterschiedlichen Motiven und Richtungen- vermehrt
Internetzugang mit WLAN nachgefragt.
II.2 Kosten – Nutzen Relation
Entscheidend für die Beurteilung der Kosten – Nutzen Relation ist die
Auseinandersetzung mit der Fragestellung, welche Zielsetzung mit der
Einrichtung des flächendeckenden („Bereich der Innenstadt“) oder punktuellen
(Turnhalle Willibrord-Gymnasium; Teilabschnitt Rheinpromenade bzw. Rheinpark)
WLAN verfolgt werden soll.
Die Auseinandersetzung mit der Fragestellung, welche Ziele mit Hilfe der
Installation des freien öffentlichen WLAN vor Ort erreicht werden sollen, ist
bislang nur unzureichend erfolgt.
Die in den ursprünglichen Prüfaufträgen genannten Beweggründe (Zugang
Internet; Senkung Roaming-Gebühren) sind angesichts der zwischenzeitlich
eingetretenen Entwicklung –die Nutzer verfügen heute in der überwiegenden
Mehrzahl über sog. Flatrates; die Roaming-Gebühren sind seit dem 15.06.2017 mit
Inkrafttreten der EU-Verordnung, welche das sog. RLAH-Prinzip
(roam-like-at-home-Prinzip) einführt- innerhalb der EU faktisch abgeschafft- zu
überprüfen.
Auf der anderen Seite bieten sich im Rahmen der Digitalisierung für
Gemeinden neue und zukunftsweisende Möglichkeiten, kommunales WLAN zu nutzen
(Stichworte: smart city, Bürgerdialog über digitale Plattformen etc.).
II.3 Konzept „öffentliches WLAN“
Die Zieldefinition bildet die
Basis für alle sich anschließenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der
Einführung öffentlicher WLANs:
(Quelle: Leitfaden
öffentliches WLAN in NRW, 2018; Ministerium für Wirtschaft, Innovation
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
Der Konsens über die mit dem öffentlichen WLAN verfolgten Zielsetzungen bildet die Grundlage für
alle weiteren sich anschließenden Entscheidungen:
Gebiete
identifizieren
-
in welchen Bereichen (flächendeckend oder
punktuell) soll das städt. WLAN
zur Umsetzung der definierten Ziele
eingesetzt werden
(Anm.
Der Leitfaden öffentliches WLAN in NRW
liefert in diesem Zusammenhang den Hinweis:
„Flächendeckende
WLAN-Netze im gesamten Stadtbereich sind in Praxis nicht relevant. Vielmehr
sollten aus der Zielsetzung die Gebiete
und Flächen abgeleitet werden, die möglichst viel Nutzen stiften“.
Dimensionierung
Die ausgemachten Flächen bestimmen die Dimension des WLAN (wieviel
Access Points im Innen- bzw. Außenbereich werden benötigt, um ein
nutzerorientiertes stabiles bereit zu stellen).
Finanzierung
Die letztlich zur Umsetzung der Zielsetzung benötigten Finanzmittel
ergeben sich aus den vorgenannten Parametern.
II.4 Beschlussvorschlag
Der Ausbau des öffentlichen WLAN bildet einen wichtigen Baustein im Zusammenhang
mit der Digitalisierung im kommunalen Bereich. Die nutzenbringende Planung und
Einrichtung der entsprechenden Infrastruktur erfordert ein konzeptionelles
Vorgehen, beginnend mit der Bestimmung der zu erreichenden Ziele.
Mithin schlägt die Verwaltung vor, die Erstellung eines Konzeptes
„öffentliches WLAN“, das einen wesentlichen Baustein der kommunalen
Digitalisierungsstrategie ausmachen wird,
zu beauftragen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Mittel sind zusätzlich im
Haushalt bereitzustellen (Beratungen HH 2020)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.
Peter Hinze
Bürgermeister