Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW und § 4 Hauptsatzung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein - Insektenhotel - Nisthabitate;
hier: Eingabe Nr. 6/2019 vom AfD-Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 1875/2019
Art
Eingabe

Kenntnisnahme/kein Beschluss

 

Der Rat nimmt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Grundsätzlich tendiert die Eingabe der AfD-Fraktion in die gleiche Richtung wie der in der ASE - Sitzung am 07. 05. 2019 erörterte  Antrag der BGE und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Sie alle setzen sich dafür ein, mehr charakteristische Lebensraumstrukturen zu schaffen, die in besonderer Weise die Habitatsbedürfnisse der Insekten verbessern. Dazu beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung ein Konzept zu erarbeiten.

 

Im Unterschied zu den Anträgen von BGE und Bündnis 90/Die Grünen

Ø  zielt die Eingabe der AfD  in erster Linie auf Kindergärten und Schulen ab,

 

Ø  fordert die Eingabe der AfD die unmittelbare Aufstellung von zumindest  fünf Insektenhotels (die jedoch ein zukünftiges Konzept erst dann als sinnvoll erachtet, wenn entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen worden sind).

 

Ø  konkretisiert die Eingabe der AfD lediglich die Frage, wie Kindergartenkinder und Schüler aktiv im Insektenschutz mitwirken können, nämlich  idealerweise in der Form, dass sich sowohl Betreuer als auch  Lehrer im Rahmen von Projektwochen für den Bau solcher Nisthilfen einsetzen.

 

Ø  zielt die Eingabe konkret darauf ab, dass jährlich jeder Kita und jeder Schule für diesen Bau von Insektenhotels 100,- Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt werden  und darüber hinaus für eine insektenfreundliche Bepflanzung der Schul- und Kitagelände jährlich 10.000,- Euro im Haushalt vorgesehen werden.

 

Ø  macht die Eingabe den Vorschlag, die Betreuung städtische Brachflächen, die mit insektenfreundlichen, standortgerechten Pflanzen bestückt werden, längerfristige über ‚Patenschaften‘ in die Hände der Bevölkerung bzw. privater Anwohner zu legen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden hier inhaltlich sachdienliche Vorschläge gemacht, die bei der Erarbeitung des Konzeptes ohnehin Berücksichtigung finden werden. Was die konkrete Bereitstellung von Geldleistungen betrifft, wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung die Notwendigkeit erkannt, zusätzlich Haushaltsmittel im Haushalt 2020 bereit zu stellen. Die Entscheidung, ob nach Ansicht der Politik die Verwaltung für diesen Zweck genügend Haushaltsmittel beantragt, sollte im Laufe der Haushaltsplanberatungen entschieden werden.

 

Insofern ist die Verwaltung der Ansicht, dass zu diesem Thema eine erneute Beratung, nun dieser aktuellen Eingabe, im Fachausschuss nicht notwendig ist.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister