Betreff
Anpassung der Richtlinen der Seniorenvertretung
Vorlage
07 - 16 1876/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 3. Änderung der Richtlinien für die Seniorenvertretung in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die zurzeit geltenden Richtlinien für die Seniorenvertretung in der Stadt Emmerich am Rhein vom 07.11.2006, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 10.02.2015, bedürfen der Modifikation, um den Anforderungen des aktuellen Wahlrechts und der Rechtsprechung hinsichtlich der Wahlberechtigung zu entsprechen.

 

§ 4 Abs. 1 der bislang geltenden Fassung sieht den Ausschluss vom Wahlrecht für denjenigen, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist (….), vor.

 

Den Wahlrechtsausschluss gem. § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 29.01. 2019 (Az. 2 BvC 62/14) für mit Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar erklärt, weil er den Kreis der von einem Wahlrechtsausschluss Betroffenen ohne hinreichenden sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise bestimmt.

 

Diese Entscheidungsformel des Bundesverfassungsgerichts wurde am 20.03.2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 368 (Nr. 9)) veröffentlicht und ist ab dem 29.01.2019 anwendbar. D.h. die Regelungen des § 13 Bundeswahlgesetz sind im vom Bundesverfassungsgericht festgestelltem Umfang nicht mehr anwendbar für die Gerichte und Verwaltungsbehörden.

 

Die entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes (Gesetzesentwurf: Bundestags-Drucksache 19/9228) sieht vor, dass unter Vormundschaft stehende Wählerinnen und Wähler nicht pauschal ein Wahlrecht abgesprochen wird. Die neue Regelung des Bundeswahlgesetzes zum inklusiven Wahlrecht soll zum 01.07.2019 in Kraft treten.

 

Aus vorgenannten Gründen wird die Änderung des § 4 der Richtlinien vorgeschlagen. Die modifizierte Fassung wäre dann die Grundlage für die anstehende Neuwahl der Seniorenvertretung am 02.07.2019.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister