Beschlussvorschlag
Der Rat bestellt den Tariflich Beschäftigten Herrn Klaus Langenbrink
gem. § 101 Abs. 4 Satz 1 GO NRW mit Wirkung zum 01.06.2019 zum Prüfer der
Stabsstelle 14 / Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Nach § 101 Abs. 4 Satz
1 GO NRW werden die Prüfer der Örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rat
bestellt und abberufen. Bestellung und Abberufung fallen in die ausschließliche
Zuständigkeit des Rates und erfolgen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.
Dies gilt auch dann, wenn ortsrechtliche Bestimmungen vorsehen, dass
Personalangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, denn
die Bestellung und Abberufung sind nicht als Personalangelegenheit, sondern als
Zuerkennung einer Funktion zu qualifizieren (vgl. Komm. Kleerbaum/Palmen zu §
104 Abs. 2 GO NRW alte Fassung).
Die Stelle des
technischen Prüfers war in Ermangelung qualifizierter Bewerber seit mehreren
Jahren vakant. Sie umfasst im Wesentlichen die Durchführung bautechnischer
Prüfungen hinsichtlich Planung, Ausschreibung, Vergabe sowie Nachträge,
Bauausführung und Abrechnung, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit von Bauprojekten, die Beratung der Organisationseinheiten der
Verwaltung in Technik-, Vergabe- und Abrechnungsfragen, die Prüfung von Bau-,
Architekten- und Ingenieurverträgen sowie die Mitwirkung bei der Prüfung von
Verwendungsnachweisen in vergaberechtlicher Hinsicht.
Seit dem
01.04.2019 hat Herr Klaus Langenbrink diese Tätigkeit übernommen. Der
Stelleninhaber hat sich den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in
seiner Sitzung am 14.05.2019 persönlich vorgestellt.
Aufgrund seiner
langjährigen Erfahrung im öffentlichen Dienst, insbesondere in seiner Tätigkeit
als technischer Prüfer, wird eine entsprechende Bestellung durch den Rat mit
Wirkung zum 01.06.2019 vorgeschlagen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister