Betreff
Liebfrauenschule;
hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Vorlage
04 - 16 1892/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsschule der Liebfrauenschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein, auf 5 Gruppen zu erweitern.

 

Sachdarstellung :

 

                                                                                                                                        

An der Liebfrauenschule wurde zuletzt die Offene Ganztagsschule im Jahr 2017 (beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018) um eine Gruppe erhöht.

 

Bereits im letzten Schuljahr wurde die Kapazitätsgrenze erreicht, bzw. leicht überschritten. Da die Liebfrauenschule insgesamt nun auf eine Dreizügigkeit zusteuert, ist auch in den kommenden Jahren mit steigenden Anmeldezahlen für die Schulbetreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS), wie auch bei dem Betreuungsangebot Schule plus zu verzeichnen.

 

Für das kommende Schuljahr wurden nochmals mehr Kinder in den Betreuungsangeboten angemeldet. Gerade im Bereich der OGS können die angemeldeten Kinder nicht mehr in den vier Gruppen untergebracht werden. Eine Erweiterung ist erforderlich.

 

Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

 

Rechtsgrundlage (aus http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)

 

Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:

 

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe  (BASS 12 - 63 Nr. 2)

 

"1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz). 

 

Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. 

 

Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten."

 

Eine Alternative zu den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind Plätze in der Tagespflege. Die Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch deutlich höher.

 

Aufgrund der Ergebnisse aus der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurden ein erweiterter Raumbedarf aufgezeigt. Diesem Bedarf will sich die Verwaltung annehmen. Da aufgrund der Auslastung mit anderen Baumaßnahmen und dem Wunsch nach einem pädagogisch wertvollen Ausbau der Schule eine kurzfristige Umsetzung einer Baumaßnahme ausgeschlossen ist, wurden Alternativen geprüft. Hierbei kam für eine kurzfristige Erhöhung des Raumangebotes nur eine „Container-Lösung“ in Frage.

 

Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2019 der Anmietung und Aufstellung einer Anlage mit drei Unterrichts-/Betreuungsräumen zugestimmt.

 

Hierdurch kann nicht nur der angespannten Raumsituation ab dem kommenden Schuljahr Rechnung getragen werden, sondern es entsteht auch die Möglichkeit, eine fünfte OGS-Gruppe unterzubringen.

 

Es ist beabsichtigt, die Einrichtungskosten für die drei zusätzlichen Räume in Höhe von ca. 30.000 € innerhalb des Budgets zu decken. Für die Betreuung (Personalkostenzuschuss für den Träger) werden Ausgaben in Höhe von  56.000 € (abhängig von der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder) und Einnahmen von 47.000 € (Landeszuschüsse und Elternbeträge) kalkuliert. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich somit auf ca. 9.000 € pro Jahr.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Erweiterung der Schulbetreuung ist im HH 2019 und den Planjahren bisher nicht berücksichtigt. 3.750 € müssen im HH 2019 (für 5 Monate) und je 9.000 € in den Planjahren überplanmäßig im Produkt 03.07.01 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister