hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
die Offene Ganztagsschule der Liebfrauenschule, Kath. Grundschule der Stadt
Emmerich am Rhein, auf 5 Gruppen zu erweitern.
Sachdarstellung :
An der
Liebfrauenschule wurde zuletzt die Offene Ganztagsschule im Jahr 2017 (beginnend
mit dem Schuljahr 2017/2018) um eine Gruppe erhöht.
Bereits im letzten
Schuljahr wurde die Kapazitätsgrenze erreicht, bzw. leicht überschritten. Da
die Liebfrauenschule insgesamt nun auf eine Dreizügigkeit zusteuert, ist auch
in den kommenden Jahren mit steigenden Anmeldezahlen für die Schulbetreuung in
der Offenen Ganztagsschule (OGS), wie auch bei dem Betreuungsangebot Schule
plus zu verzeichnen.
Für das kommende
Schuljahr wurden nochmals mehr Kinder in den Betreuungsangeboten angemeldet.
Gerade im Bereich der OGS können die angemeldeten Kinder nicht mehr in den vier
Gruppen untergebracht werden. Eine Erweiterung ist erforderlich.
Die Kommunen sind
verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot
vorzuhalten.
Rechtsgrundlage
(aus http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)
Erlass des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:
Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe (BASS 12 - 63 Nr. 2)
"1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet,
Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen
erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den
Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz).
Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von
Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten
zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen.
Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße,
auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht
ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und
Betreuungsangeboten vorzuhalten."
Eine Alternative zu
den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind Plätze in der Tagespflege. Die
Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch deutlich höher.
Aufgrund der
Ergebnisse aus der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurden
ein erweiterter Raumbedarf aufgezeigt. Diesem Bedarf will sich die Verwaltung
annehmen. Da aufgrund der Auslastung mit anderen Baumaßnahmen und dem Wunsch
nach einem pädagogisch wertvollen Ausbau der Schule eine kurzfristige Umsetzung
einer Baumaßnahme ausgeschlossen ist, wurden Alternativen geprüft. Hierbei kam
für eine kurzfristige Erhöhung des Raumangebotes nur eine „Container-Lösung“ in
Frage.
Der
Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2019 der Anmietung und
Aufstellung einer Anlage mit drei Unterrichts-/Betreuungsräumen zugestimmt.
Hierdurch kann
nicht nur der angespannten Raumsituation ab dem kommenden Schuljahr Rechnung
getragen werden, sondern es entsteht auch die Möglichkeit, eine fünfte
OGS-Gruppe unterzubringen.
Es ist
beabsichtigt, die Einrichtungskosten für die drei zusätzlichen Räume in Höhe
von ca. 30.000 € innerhalb des Budgets zu decken. Für die Betreuung
(Personalkostenzuschuss für den Träger) werden Ausgaben in Höhe von 56.000 € (abhängig von der tatsächlichen
Anzahl der betreuten Kinder) und Einnahmen von 47.000 € (Landeszuschüsse und
Elternbeträge) kalkuliert. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich somit auf ca.
9.000 € pro Jahr.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Erweiterung der Schulbetreuung ist im HH 2019 und den Planjahren
bisher nicht berücksichtigt. 3.750 € müssen im
HH 2019 (für 5 Monate) und je 9.000 € in den Planjahren überplanmäßig im
Produkt 03.07.01 zur Verfügung gestellt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister