Betreff
Freiwilliger Stadtzuschuss zur Erweiterung der Brandschutzanlage in der Kindertageseinrichtung Sterntaler
Vorlage
04 - 16 1900/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Emmerich am Rhein gewährt zu den Kosten für die Erweiterung der Brandschutzanlage an den Eigentümer der Kindertageseinrichtung Sterntaler, Eheleute Herrn Dr. Dietmar Viertel und Barbara Viertel, einen freiwilligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den geschätzten Gesamtkosten in Höhe 14.000 bis 18.000 €. Der Zuschuss wird nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 € ausgezahlt.

 

Sachdarstellung:

 

Am 01.03.2017 ist die 4. Kita-Gruppe im Kindergarten Sterntaler in Betrieb gegangen. Träger der Kindertageseinrichtung ist die Vereinigte Hoppen- u. Hompheus-Stiftung, die im Mietverhältnis steht. Die Eigentümer der Kindertageseinrichtung, Herr Dr. Dietmar Viertel und Frau Barbara Viertel, haben sich bereit erklärt, den Kindergarten durch einen Anbau auf vier Gruppen zu erweitern. Die öffentlichen Zuschüsse aus dem Investitionskostenprogramm und der bisher gewährte freiwillige Zuschuss an den Träger wurden ausschließlich für die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude sowie für die Ausstattung der neuen Gruppe bewilligt.

Im Rahmen des Investitionskostenprogrammes wurde der Maßnahmezeitraum vom 13.12.2016 bis 31.12.2017 festgesetzt. Nach Beendigung der Maßnahme konnte festgestellt werden, dass die Brandschutzanlage in der Kindertageseinrichtung Sterntaler u.a. durch die Erweiterung der Kindertageseinrichtung nicht mehr ausreichend ist. Ein nachträglicher Antrag beim Landschaftsverband auf Förderung widerspricht den Förderbedingungen.

Lt. angegebener Kostenschätzung für die Erweiterung der Brandschutzanlage ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von ca. 14.000 bis 18.000 €, einschließlich der Kosten für den Brandschutzsachverständigen, zu rechnen. Herr Dr. Viertel hat sich bezüglich der Kosten an die Verwaltung und die Stiftung gewandt um zu klären, wie die Finanzierung vorgenommen werden soll. Als Eigentümer und Vermieter ist er grundsätzlich in der Verpflichtung, die Brandmeldeanlage der aktuellen Größenordnung der Einrichtung anzupassen. Auf der anderen Seite konnte mit der Bereitschaft des Eigentümers realisiert werden, dass in der Innenstadt für 25 Kinder Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden konnten.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Dr. Viertel, der Stiftung und der Verwaltung konnte ein Konsens dahingehend gefunden werden, dass die Kosten für die Erweiterung der Brandmeldeanlage gedrittelt werden, sofern die politischen Gremien dem zustimmen können. Der Zuschuss wird nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 € ausgezahlt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

                                   

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2019 nicht vorgesehen. Die zusätzlichen Mittel dürften im Gesamtbudget 400 aufgefangen werden. Mehrausgabe bei Produkt 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister