Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der Rechtskreis des SGB II (Jobcenter) bedient mit Abstand
die größte Zahl an Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Fachbereichs „Arbeit
und Soziales“. Hier werden monatlich Leistungen für ca. 2.000 Personen gewährt.
Im Zuge der Einführung des SGB II werden nach § 48a SGB II
die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende anhand von Kennzahlen
miteinander verglichen. So soll die Leistungsfähigkeit der örtlichen Jobcenter
überprüft werden. Die Kennzahlen – und Ergänzungsgrößen – basieren dabei auf
den Datenerhebungen nach § 51b SGB II. Für die Erstellung der Kennzahlen und
Ergänzungsgrößen ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Die Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit in der
Regel mit einem zeitlichen Versatz von drei Monaten –sogenannte Auswertung
„T-3“- ausgewertet, um alle Nacherfassungen und Verzögerungen mit
einzubeziehen.
Zunächst wird hier die Veränderung bei der Höhe der
Leistungen zum Lebensunterhalt ohne die Kosten der Unterkunft ermittelt
(Kennzahl K1). Die Veränderungsrate ermittelt die Veränderung eines Monats im
Vergleich zum Vorjahresmonat und nimmt so saisonale Schwankungen raus.
In Emmerich am Rhein hat die Summe der monatlichen
Auszahlungen im Dezember 2018 im Vergleich zum Dezember 2017 um 11,5 %
abgenommen. In demselben Zeitraum betrug der Rückgang kreisweit lediglich 8,4 %
Als Ergänzungsgröße (K1E1) wird auf dieselbe Weise die
Veränderung bezogen auf den Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung
ermittelt. Diese Kosten wurden in Emmerich am Rhein im o.a. Zeitraum um 10,4 %
reduziert während die Minderung kreisweit nur 7,4 % betrug.
Neben den Kosten werden insbesondere die Integrationen auf
den ersten Arbeitsmarkt statistisch erhoben. Hier gibt die Kennzahl K2 Auskunft
über die Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum
durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem
Zeitraum.
Während der Wert der Stadt Emmerich am Rhein hier in der
Vergangenheit regelmäßig ca. 1,5 Punkte unter dem Wert auf Kreisebene
zurücklag, konnte hier der Abstand verkürzt und schließlich sogar eine
Integrationsquote erreicht werden, die über der des Kreises Kleve insgesamt
liegt.
Besonders im Fokus lagen in den vergangenen Jahren die
Langzeitbezieher. Als Langzeitbezieher werden Kunden gewertet, die in den
letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen
haben. Auch hier wird eine Veränderungsrate eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat
ermittelt (Kennzahl K3).
In Emmerich am Rhein konnte der Bestand an Langzeitbeziehern
im Dezember 2018 um 3,4 % abgebaut werden gegenüber dem Dezember 2017.
Kreisweit ergab sich in diesem Zeitraum ein Zuwachs von 0,6 %.
Die Auswirkungen dieser positiven Kennzahlen insbesondere im
Bereich der Integrationserfolge und der Langzeitleistungsbezieher werden bei
der Betrachtung der Fallzahlen deutlich. So wurde die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften in Emmerich am Rhein im zurückliegenden Jahr (Dezember
2017 bis Dezember 2018) um 10,6 % (-131 BG’s) reduziert. Kreisweit kam es zu
einer Minderung von 7,9 %.
Während im Dezember 2017 noch 1.670 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte in den Bedarfsgemeinschaften lebten, waren im Dezember
2018 noch 1.477 Erwerbsfähige auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen
(-11,6%).
Diese Reduktion der Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten resultiert aus 548 Zugängen, denen 741 Abgänge im Jahr
2018 gegenüberstehen.
Diese überdurchschnittlich positive Fallzahlentwicklung
wirkt sich über die Beteiligung an den Unterkunftskosten unmittelbar auf den
städtischen Haushalt aus. Der deutliche Rückgang der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften in Kombination mit erhöhten Bundesanteilen zur Entlastung
der Länder und Kommunen führte im Jahr 2018 zu einer Verringerung der
Finanzierungsbeteiligung der Stadt Emmerich am Rhein in Höhe von 381.292,01 €.
Die städtischen Aufwendungen verringerten sich demnach in 2018 gegenüber 2017
um 27 %.
Jahr |
Aufwendungen Unterkunfts-kosten |
./. Bundeszuschuss
inkl. Erhöhung wg. Flüchtlingen |
./. |
./. |
städtischer Anteil |
2017 |
6.049.851,86 € |
- 2.060.863,28 € |
- 1.136.154,14 € |
- 1.426.417,22 € |
1.426.417,22 € |
2018 |
5.279.003,08 € |
- 2.229.085,43 € |
- 959.667,22 € |
- 1.045.125,22 € |
1.045.125,21 € |
Ersparnis |
- 381.292,01 € |
||||
Veränderung |
-27% |
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister