Betreff
Bericht des Jobcenters der Stadt Emmerich am Rhein (2018)
Vorlage
07 - 16 1911/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rechtskreis des SGB II (Jobcenter) bedient mit Abstand die größte Zahl an Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Fachbereichs „Arbeit und Soziales“. Hier werden monatlich Leistungen für ca. 2.000 Personen gewährt.

 

Im Zuge der Einführung des SGB II werden nach § 48a SGB II die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende anhand von Kennzahlen miteinander verglichen. So soll die Leistungsfähigkeit der örtlichen Jobcenter überprüft werden. Die Kennzahlen – und Ergänzungsgrößen – basieren dabei auf den Datenerhebungen nach § 51b SGB II. Für die Erstellung der Kennzahlen und Ergänzungsgrößen ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

 

Die Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel mit einem zeitlichen Versatz von drei Monaten –sogenannte Auswertung „T-3“- ausgewertet, um alle Nacherfassungen und Verzögerungen mit einzubeziehen.

 

Zunächst wird hier die Veränderung bei der Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne die Kosten der Unterkunft ermittelt (Kennzahl K1). Die Veränderungsrate ermittelt die Veränderung eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat und nimmt so saisonale Schwankungen raus.

 

In Emmerich am Rhein hat die Summe der monatlichen Auszahlungen im Dezember 2018 im Vergleich zum Dezember 2017 um 11,5 % abgenommen. In demselben Zeitraum betrug der Rückgang kreisweit lediglich 8,4 %

 

Als Ergänzungsgröße (K1E1) wird auf dieselbe Weise die Veränderung bezogen auf den Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung ermittelt. Diese Kosten wurden in Emmerich am Rhein im o.a. Zeitraum um 10,4 % reduziert während die Minderung kreisweit nur 7,4 % betrug.

 

Neben den Kosten werden insbesondere die Integrationen auf den ersten Arbeitsmarkt statistisch erhoben. Hier gibt die Kennzahl K2 Auskunft über die Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum.

 

 

Während der Wert der Stadt Emmerich am Rhein hier in der Vergangenheit regelmäßig ca. 1,5 Punkte unter dem Wert auf Kreisebene zurücklag, konnte hier der Abstand verkürzt und schließlich sogar eine Integrationsquote erreicht werden, die über der des Kreises Kleve insgesamt liegt.

 

Besonders im Fokus lagen in den vergangenen Jahren die Langzeitbezieher. Als Langzeitbezieher werden Kunden gewertet, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Auch hier wird eine Veränderungsrate eines Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat ermittelt (Kennzahl K3).

 

In Emmerich am Rhein konnte der Bestand an Langzeitbeziehern im Dezember 2018 um 3,4 % abgebaut werden gegenüber dem Dezember 2017. Kreisweit ergab sich in diesem Zeitraum ein Zuwachs von 0,6 %.

 

Die Auswirkungen dieser positiven Kennzahlen insbesondere im Bereich der Integrationserfolge und der Langzeitleistungsbezieher werden bei der Betrachtung der Fallzahlen deutlich. So wurde die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Emmerich am Rhein im zurückliegenden Jahr (Dezember 2017 bis Dezember 2018) um 10,6 % (-131 BG’s) reduziert. Kreisweit kam es zu einer Minderung von 7,9 %.

 

Während im Dezember 2017 noch 1.670 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Bedarfsgemeinschaften lebten, waren im Dezember 2018 noch 1.477 Erwerbsfähige auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen (-11,6%).

Diese Reduktion der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten resultiert aus 548 Zugängen, denen 741 Abgänge im Jahr 2018 gegenüberstehen.

 

Diese überdurchschnittlich positive Fallzahlentwicklung wirkt sich über die Beteiligung an den Unterkunftskosten unmittelbar auf den städtischen Haushalt aus. Der deutliche Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Kombination mit erhöhten Bundesanteilen zur Entlastung der Länder und Kommunen führte im Jahr 2018 zu einer Verringerung der Finanzierungsbeteiligung der Stadt Emmerich am Rhein in Höhe von 381.292,01 €. Die städtischen Aufwendungen verringerten sich demnach in 2018 gegenüber 2017 um 27 %.

 

Jahr

Aufwendungen Unterkunfts-kosten

./.  Bundeszuschuss inkl. Erhöhung wg. Flüchtlingen

./.
 Landeszuschuss wg. Wohngeld-ersparnis

./.
 Kreisanteil

städtischer Anteil

2017

6.049.851,86 €

- 2.060.863,28 €

- 1.136.154,14 €

- 1.426.417,22 €

1.426.417,22 €

2018

5.279.003,08 €

- 2.229.085,43 €

-    959.667,22 €

- 1.045.125,22 €

1.045.125,21 €

Ersparnis

-   381.292,01 €

Veränderung

-27%

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister